Führerschein weg wegen trunkenheitsfahrt was nun ??

  • Führerschein weg wegen trunkenheitsfahrt was nun ??
     Opelaner1994
      schrieb am Sonntag, 23. Dezember 2012
    Hallo , ich bin vor etwa einer woche mit 1,8 promile (beim pusten) angehalten worden weil jemand die Polizei gerufen hat das ich ihn fast angefahren habe. Nun ich war wirklich sehr betrunken dass ich kaum noch etwas wusste was überhaupt passiert ist. Was kann mir nun drohen ? Ich bin noch in der probezeit und hatte den führerschein erst seit August 2012 (BF17). Dazu muss ich sagen dass ich auszubildenender bin udn das auto dringend brauche für die berufsschule diese ist 220KM entfernt.Was meint ihr ? Ich weiss ich habe misst gebaut nur ich hatte mich echt nicht unter kontrolle. Werde nun nie wieder alokohol trinken.
  • Thema
    Re: Führerschein weg wegen trunkenheitsfahrt was nun ??
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 23. Dezember 2012
    Text
    Da du wirklich ziemlich tief ins Klo gegriffen hast, erwarten dich eine ganze Reihe von Sanktionen. Der Reihe nach:

    - Zunächst einmal wäre es wichtig, die genaue BAK zu kennen. Die kannst du in den nächsten Tagen bei der Polizei erfragen. Der Wert, der beim Pusten ermittelt wurde, muss nicht der endgültige Wert sein. Gerade wenn das Trinkende erst kurz vor der Fahrt war, kann die BAK noch erheblich ansteigen. Hast du bei der Polizei irgendwelche Angaben gemacht, z.B. zum Verlauf des Abends oder allgemein zu deinen Trinkgewohnheiten? Du solltest (auch jetzt) keinerlei Angaben machen - mach dir das noch einmal klar, bevor du bei der Polizei nach der BAK fragst. Wurden dir eine oder zwei Blutproben entnommen?

    - Ich nehme an, dass du deinen Führerschein direkt vor Ort abgeben musstest. Das bedeutet, dass du derzeit nicht fahren darfst. Das wird sich auch so schnell nicht ändern, aber dazu gleich mehr.

    - Dir wird eine Straftat vorgeworfen, daher lässt sich die Strafe nicht genau vorhersagen. Es wird insgesamt wohl eine Geldstrafe in Höhe von etwa einem Monatsnettogehalt (in deinem Fall wohl eher eine entsprechende Anzahl Sozialstunden) verhängt werden, außerdem wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist angeordnet. Die Sperrfrist wird vermutlich in ca. einem Jahr ab heute enden.

    >Dazu muss ich sagen dass ich auszubildenender bin udn das auto dringend brauche für die berufsschule diese ist 220KM entfernt.

    Das wird niemanden interessieren. Wenn es um einen Monat Fahrverbot geht, lässt sich da gelegentlich was machen, aber nicht in deinen Größenordnungen.

    - Evtl. lässt sich die Sperrfrist mit einem Seminar etwas verkürzen, falls der Richter mitspielt. Außerdem kann vielleicht auch ein versierter Anwalt hier etwas bewirken. Andererseits kostet beides Geld.

    - 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist kannst du eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Dabei wird (neben den üblichen Dingen: Passbild, Sehtest, Geld) in jedem Fall ein besonderes Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahrer gefordert werden, da du noch in der Probezeit warst.

    - Sollte die endgültige BAK bei mindestens 1,6 ‰ liegen, wird außerdem eine MPU gefordert werden. Denkbar wäre die MPU grundsätzlich auch unter 1,6 ‰, aber das ist eher unwahrscheinlich. Auf diese MPU musst du dich gründlich vorbereiten, am besten bereits jetzt. Ein im ersten Schock geäußertes:

    >Werde nun nie wieder alokohol trinken.

    ... ist zwar ganz nett, interessiert in der MPU aber niemanden. Der Schock lässt irgendwann nach und dann fährst du wieder betrunken, falls du nicht noch weitere Maßnahmen ergriffen hast. Solltest du tatsächlich mit Abstinenzabsicht in die MPU gehen, wären darüber Nachweise über 12 Monate nötig. An diesem Punkt siehst du: Ohne rechtzeitige Vorbereitung hast du den Führerschein nicht in 12 Monaten wieder, auch der Nutzen von Sperrfristverkürzungen ist dann sehr relativ.

    Gute Vorbereitung gibt's z.B. im MPU-Forum im Verkehrsportal (www.verkehrsportal.de), außerdem gibt es Selbsthilfegruppen, den Hausarzt, kostenlose Infoabende bei den durchführenden Instituten und (mitunter teure) Vorbereitungskurse.

    - Wenn du dann irgendwann wieder fahren darfst, haben weitere Verstöße schwerere Folgen. Nach Neuerteilung hast du zunächst einmal eine Restprobezeit (4 Jahre minus die Zeit vor dem Entzug), in der jeder A-Verstoß wieder zu einer MPU führt. Außerdem führt in den nächsten 10 Jahren ab Neuerteilung jede Fahrt unter Alkohol oder BTM wieder zu einer MPU.

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