Führerschein verloren...

  • Führerschein verloren...
     blubiblup
      schrieb am Dienstag, 16. Februar 2010
    Moinsen!

    Ich habe mal eine Frage! Ich besitze die Führerscheinklasse B (seit 2,5 Jahren) und möchte im Sommer die Führerscheinklasse A machen. Ich habe aber meinen Führerschein "verlegt" und nicht wiedergefunden. Muss ich meinen (nicht vorhandenen) Führerschein beim Anmelden an der Fahrschule vorzeigen? Wenn nein, bekomme ich also ohne Führerschein beim Bestehen der Prüfung der neuen Führerscheinklasse problemlos einen neuen Führerschein (zwecks Geld sparen für das Beantragen eines neuen Führerscheins)?
  • Thema
    Re: Führerschein verloren...
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 16. Februar 2010
    Text


    Ich kann nicht glauben, dass jemand (aus Kostengründen) auf das Ausstellen einen Ersatzführerscheines für Kl. B verzichtet, aber gleichzeitig Kl. A machen will.
    Die Geühren für diesen FS sind in der Regel geringer als die EINER Motorradfahrstunde.
    Das Nichtmitführen des Führerscheines ist eine Owi, die mit 10 € geahndet wird - und für das Vorlegen eine Frist von einer Woche gewährt.

    Ob ich meinen "alten, grauen Lappen" bei der Anmeldung für Kl. A vorzeigen musste, weiß ich nicht mehr.
    Aber ganz sicher musste ich ihn nach dem Bestehen an den aaP aushändigen, der mir daraufhin das neue Kärtchen überreichte.

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  • Thema
    Re: Führerschein verloren...
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 16. Februar 2010
    Text
    Die Fahrschule wird den FS eher nicht sehen wollen, solange du nicht behauptest im Besitz von A1 zu sein. Vielleicht äußern sich ein paar der FL ja noch, wie sie das handhaben.

    Spätestens in der praktischen Prüfung wird es dann schwierig: Niemand darf mehr als ein FS-Dokument besitzen und der Prüfer wird das sicherstellen. Im Regelfall gibt man den alten Schein ab und bekommt dafür den neuen. Wenn du hiervon abweichen willst, solltest du das VORHER mit der Prüforganisation (TÜV/DEKRA) abstimmen. Es gibt mehrere Varianten:

    - Das absolute Minimum dürfte eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des alten FS sein, kostet 30,70 €.

    - Die nächste Stufe wäre ein vorläufiger Führerschein. Den bekommst du zu deiner EV für weitere 7,70 €. Großer Vorteil dieser Lösung: Wenn du in der Zeit bis zu deinem neuen FS in eine Kontrolle kommst, sparst du dir eine 10 €-Verwarnung.

    - Wenn du einen vollwertigen Karten-FS für die Übergangszeit willst, kostet das zwischen 17,90 € und 35,80 €. Der wäre dann z.B. auch im Ausland gültig.

    Um die Verlustanzeige wirst du nicht herum kommen.

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein verloren...
    Autor
      CHICAAAAAA
      schrieb am Dienstag, 16. Februar 2010
    Text
    hi...
    also ich habe mich vor kurzem auch für den A schein angemeldet..erweiterung.
    Musste eine kopie meines Führerscheins abgeben fürs strassenverkehrsamt..

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  • Thema
    Re: Führerschein verloren...
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 17. Februar 2010
    Text
    Hallo,

    wenn du den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins bei der Behörde stellst, musst du den alten Führerschein vorzeigen - oder in deinem Fall den Verlust melden.
    Unabhängig davon solltest du dir möglichst bald einen Ersatzführerschein besorgen, damit du z.B. bei einer Polizeikontrolle keine Schwierigkeiten bekommst.

    Viele Grüße
    Kirsten

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