Führerschein trotz laufendem Ermittlungsverfahren?

  • Führerschein trotz laufendem Ermittlungsverfahren?
     Satellit
      schrieb am Montag, 22. Februar 2010
    Hallo,
    Ich habe letzte Woche damit angefangen, den Führerschein zu machen und wollte morgen zur Behörde, um dort einen entsprechenden Antrag zu stellen (Zulassung zur Theorieprüfung). Nun stellt sich mir allerdings eine Frage - momentan läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs gegen mich... Bei dem Ermittlungsverfahren geht es um den Vorwurf, dass eine Gruppe von Personen, mit der ich zusammen aufgegriffen wurde, Zäune und ähnliche Absperrungen auf die Straße getragen hat. Könnte es nun Probleme bei der Zulassung geben, da dies ja immerhin im direkten Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht?

    Danke
  • Thema
    Re: Führerschein trotz laufendem Ermittlungsverfahren?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 22. Februar 2010
    Text
    Ja, könnte es. Mir ist zwar nicht ganz klar, warum nicht wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt wird (höhere Strafandrohung), aber wenn die Fahrerlaubnisbehörde von dem Verfahren Wind bekommt - und das ist sehr wahrscheinlich - wirst du keine Prüfung ablegen dürfen bis das Verfahren abgeschlossen ist. Hier ist es also in deinem eigenen Interesse, wenn die Ermittlungen zügig abgeschlossen werden. Den Antrag kannst du natürlich trotzdem schon jetzt stellen.

    Im Fall einer Verurteilung könnte die FEB dann eine MPU fordern, falls durch die Tat Eignungszweifel entstehen.

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein trotz laufendem Ermittlungsverfahren?
    Autor
      Satellit
      schrieb am Montag, 22. Februar 2010
    Text
    Ich habe mittlerweile mal mit meinem Anwalt und auch meinem Fahrlehrer gesprochen, die beide meinten, dass es eigentlich höchst unwahrscheinlich ist, dass es da Probleme gibt, da ich selbst ja nicht im Straßenverkehr aktiv war (also nicht Auto/Fahrrad gefahren bin usw.)... Aber im Internet lese ich überall was anderes. Womit ist denn nun zu rechnen? :S

    Gruß

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein trotz laufendem Ermittlungsverfahren?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 23. Februar 2010
    Text
    Womit ist denn nun zu rechnen? :S
    ~~~~~~~~~~

    Diese Frag würde ich an deiner Stelle in
    www.verkehrsportal.de
    setzen.
    Neben Polizisten, Anwälten und FLs findest du da auch Mitarbeiter des StVA, die dir gern, schnell, kostenlos und kompetent Auskunft geben.
    Nur registrieren must du dich (wie hier auch).

    Alles Gute

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein trotz laufendem Ermittlungsverfahren?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 23. Februar 2010
    Text
    >da ich selbst ja nicht im Straßenverkehr aktiv war (also nicht Auto/Fahrrad gefahren bin usw.)

    Auch Fußgänger nehmen am Straßenverkehr teil - besonders wenn sie Hindernisse auf die Straße stellen.

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