Führerschein trotz Eintag?

  • Führerschein trotz Eintag?
     HoneyMoon83
      schrieb am Sonntag, 6. Februar 2011
    Hallo.

    Ich habe mal eine Frage. Mein bester Freund will den B Führerschein machen.
    Nun ist er aber wegen Betruges Vorbestraft, hat auch einen Eintrag im Führungszeugnis bis 2013.
    Kann er dennoch den Führerschein machen? Also ich bin der meinung das es mit dem Führerschein ja nix mit zu tun hat.

    Grüße
  • Thema
    Re: Führerschein trotz Eintag?
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 6. Februar 2011
    Text
    Dein Freund wird erfahren ob er eine FE machen darf, wenn er den Antrag dazu gestellt hat.
    Nicht immer müssen Delikte mit dem Straßenverkehr, oder Alk und Drogen, zusammen hängen, wenn die Führerscheinstelle vor Genehmigung des Antrages eine bestandene MPU haben möchte.
    Zweifel an der charakterlichen Eignung können ausreichen.

    Was ja nicht heißt, dass der Kandidat ungeeignet ist und keine FE erhalten kann/darf.
    Sondern einfach, dass evtl. Zweifel ausgeräumt werden sollen.

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein trotz Eintag?
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 6. Februar 2011
    Text
    >Nicht immer müssen Delikte mit dem Straßenverkehr, oder Alk und Drogen, zusammen hängen, wenn die Führerscheinstelle vor Genehmigung des Antrages eine bestandene MPU haben möchte.

    Ja, aber trotzdem gibt es Grenzen. In § 11 Abs. 3 FeV stehen die möglichen Gründe, Nr. 5-7 sind hier interessant. Demnach muss eine einzelne Straftat immer erheblich sein (ein schwieriger Begriff, ein Verbrechen sollte es hier aber schon mindestens sein) und auch bei mehreren Straftaten muss ein Bezug zum Verkehr bestehen oder ein "hohes Aggressionspotenzial" erkennbar sein.

    Einfacher Betrug ist keine "erhebliche Straftat" (es gibt noch nicht eine Mindeststrafe!), hat meist nichts mit dem Straßenverkehr zu tun und das hohe Aggressionspotenzial sehe ich auch nicht.


    Außerdem werden bei Ersterteilungen nur sehr selten Auskünfte aus dem BZR eingeholt. Es ist also gut möglich, dass die FE von der Verurteilung gar nichts erfährt.

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