Führerschein ohne Begleitung mit 17

  • Führerschein ohne Begleitung mit 17
     KingKollegah
      schrieb am Mittwoch, 11. März 2009

    Ich hab da mal ne frage:

    Ich muss jetz meinen Führerschein machen um zu meinen Ausbildungsplatz zu kommen.
    Den Antrag haben wir schon gestellt ich darf mit 17 Jahren ohne Begleitung zur meiner Arbeitstelle fahren dh. (Wohnort->Ausbildungsstelle->Wohnort)in der Freizeit natürlich nicht.Am Montag geht meine erste Theoriestunde los.

    Mein Problem ist das ich gehört habe,man müsste so eine Art "MPU" machen damit sie sehen ob ich dazu in der Lage bin mit 17 Jahren alleine zur Arbeit zu fahren .Habe vor Wochen Marijuanna konsumiert und wollte nun fragen ob ihr wisst ob es diesen Test überhaupt gibt???

    mfg
  • Thema
    Re: Führerschein ohne Begleitung mit 17
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 11. März 2009
    Text
    Es gibt schon eine Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter gem. § 74 Abs.1 FeV, allerdings muss das sehr sorgfältig geprüft werden. Außerdem ist vor der Erteilung der Ausnahmegenehmigung eine MPU nötig (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 FeV).

    (3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,....

    2. zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter,

    Inwieweit da (für die Befreiung vom Mindesalter) auch Körperflüssigkeiten uä von dir untersucht werden, kann ich dir nicht sagen.
    Aber ausschließen würde ich es nicht!!!
    Und dann kann nicht nur deine Ausnahmegenehmigung gefährdet sein.

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein ohne Begleitung mit 17
    Autor
      KingKollegah
      schrieb am Mittwoch, 11. März 2009
    Text
    Ersma danke schön das für die schnelle Hilfe!

    Ja dann werd ich wohl mein Konsum einstellen müssen.
    Ähm weißt du wann der test kommt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein ohne Begleitung mit 17
    Autor
      blackbird
      schrieb am Mittwoch, 11. März 2009
    Text
    Da musst dir selber nen Termin machen, vorher wirst du nicht zu Prüfung zugelassen. War jedenfalls bei meinem Bruder so, der hat auch Sondergenehmigung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein ohne Begleitung mit 17
    Autor
      KingKollegah
      schrieb am Donnerstag, 12. März 2009
    Text
    @ BLACKBIRD

    Musste dein Bruder nur einen Test machen oder musste er über Monate urinproben abgeben

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein ohne Begleitung mit 17
    Autor
      blackbird
      schrieb am Donnerstag, 12. März 2009
    Text
    Nur die MPU, einmalig. Ging ca. einen halben Tag lang, also etwas Zeit solltest du dir nehmen - aber das ist eine einmalige sache.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein ohne Begleitung mit 17
    Autor
      KingKollegah
      schrieb am Freitag, 13. März 2009
    Text
    Also ich hab ja Montag die erste Theoriestunde.....dann könnte ich ja schon ein Termin dafür machen oder muss ich erst ne bestimmte Anzahl von Fahrstunden oder so haben?
    Weil ich es genau wissen muss wenn der Test kommt um kein THC mehr im Urin zu haben

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein ohne Begleitung mit 17
    Autor
      blackbird
      schrieb am Freitag, 13. März 2009
    Text
    Eine Stundenanzahl musst du nicht nachweisen, aber mein Bruder hat gerade gesagt, du musst eine Kopie von dem Antrag auf Sondergenehmigung (den du ja ans Landratsamt gegeben hast) UND dann noch separat einen Antrag für die MPU stellen (also warum und weshalb usw.) an die zuständige Stelle (dort wo du die MPU eben machen willst - wende dich da am besten nochmal ans landratsamt wenn du es noch nicht weißt, die sagen dir das).
    Das hat wohl den Hintergrund, das diese Sondergenehmigungs-MPU anders abläuft als die, die z.B. bei Alkoholmissbrauch angeordnet ist, sprich die Damen und HErren dort wollen einfach bescheid wissen^^

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein ohne Begleitung mit 17
    Autor
      KingKollegah
      schrieb am Samstag, 14. März 2009
    Text
    Also ich war noch garnicht bei dem Landratsamt um diese Sondergenehmigungantrag zu machen....
    Bin einfach zu unserer örtlichen Fahrschule gegangen und das gesagt das ich halt mit 17 ohne Begleitung zur Arbeit muss.Die meinten das wäre kein Problem.

    Vielleicht bekomm ich ja Montag gesagt das ich den Termin bei dem Amt machen muss ich hab da selbst keine Ahnung von.
    Hab halt nur Bange vor dem Drogentest

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein ohne Begleitung mit 17
    Autor
      Joe27
      schrieb am Samstag, 14. März 2009
    Text
    >Mein Problem ist das ich gehört habe,man müsste so eine Art "MPU" machen damit sie sehen ob ich dazu in der Lage bin mit 17 Jahren alleine zur Arbeit zu fahren .Habe vor Wochen Marijuanna konsumiert und wollte nun fragen ob ihr wisst ob es diesen Test überhaupt gibt???

    Du konsumierst illegale Drogen, gibst das öffentlich zu und möchtest eine Sondergenehmigung zum Autofahren unterhalb des Mindestalters?

    Aber sonst geht's Dir noch gut?

    Du bist laut Rechtssprechung charakterlich nicht einmal dann für Kraftfahrzeuge geeignet, wenn Du über 18 bist. Wärst Du regulärer Führerscheininhaber, käme jetzt: Fahrerlaubnisentzug, MPU und Nachweis von mindestens 1 Jahr Nichtkonsum.

    Davon abgesehen kannst übrigens mit Klasse M zur Arbeit fahren wie jeder andere 16-17jährige auch.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein ohne Begleitung mit 17
    Autor
      KingKollegah
      schrieb am Samstag, 14. März 2009
    Text
    1.Solche Einträge kannste dir sparen!Ich bin mir über das Gesetz über Illegalen Drogen im Klaren das ist immernoch meine Sache wenn ich mal am We ein Joint konsumiere.

    2.Fahr ich nicht mit dem Roller 38Kilometer zu meiner Arbeitsstelle du Klug...er.

    Der Antrag darauf ist gestellt und feddich

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein ohne Begleitung mit 17
    Autor
      Joe27
      schrieb am Samstag, 14. März 2009
    Text
    >1.Solche Einträge kannste dir sparen!Ich bin mir über das Gesetz über Illegalen Drogen im Klaren das ist immernoch meine Sache wenn ich mal am We ein Joint konsumiere.

    Du bist damit generell nicht für das Führen von Kraftfahrzeugen geeignet.

    >2.Fahr ich nicht mit dem Roller 38Kilometer zu meiner Arbeitsstelle du Klug...er.

    Man sieht sofort: Die charakterliche Eignung liegt hier zweifelsfrei vor.

    >Der Antrag darauf ist gestellt und feddich

    Und wird abgelehnt werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein ohne Begleitung mit 17
    Autor
      Sebbel
      schrieb am Samstag, 14. März 2009
    Text
    >Und wird abgelehnt werden.

    Dafür müsste man ihm den drogenkonsum aber erstmal nachweisen können... (Wenn es dadran scheitern sollte).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein ohne Begleitung mit 17
    Autor
      blackbird
      schrieb am Montag, 16. März 2009
    Text
    >Und wird abgelehnt werden.


    Naja, das is ja dann einzig und allein SEIN Problem...

    Ich finde es allerdings seltsam, dass die fahrschule einfach so sagt, das sei kein Problem. Also ich meine - hier in der Gegend ist das generell auch kein Problem, aber zumindest über die Bedingungen sollte eine anständige fahrschule eigentlich schon informieren...
    Oder ist das je nach Bundesland verschieden mit den Anträgen usw. Also hier in BaWü geht jedenfalls ohne landratsamtliche Sondergenehmigung überhaupt nichts, und die bekommt man eben nur über schriftl. Antrag eines Erziehungsberechtigten mit genauer Begründung, MPU und deutlichen mehrkosten...?! Kenne mich allerdings nicht aus damit, wie das in anderen Bundesländern geregelt wird und ob man da weniger Papierkrieg führen muss.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein ohne Begleitung mit 17
    Autor
      Lucksn
      schrieb am Montag, 16. März 2009
    Text
    Nur um nochmal was zu deinem Konsum zu sagen:

    Die Wirkstoffe vom THC werden erst nach 3 Monaten vollständig abgebaut.
    Darum gibt es beim Genuss von THC auch keine Entzugserscheinungen, da die Wirkstoffe immernoch auf den Gehirnstoffwechsel gehen.

    Also wenn du mal am WE einen Joint rauchst und sei es innerhalb von 3 Monaten auch nur einer, so ist es immernoch nachweisbar.

    Da du ja wunderbar in die Zielgruppe dieses stinkenden Zeugs passt (Altersmäßig) würde ich wenn mir ein 17 Jähriger bei der MPU auftaucht sowieso einen Drogentest machen lassen.
    Genau aus dem Grund das viele 17 Jährige (aber auch ältere leider Gottes) ja mal "am WE einen Joint rauchen".

    Also solltest du deinen Konsum nicht nur "einstellen", was ich so interpretiert habe, das du nur weniger Kiffen möchtest, sondern vollends aufhören.
    Du wirst nun sicher, wie jeder Kiffer, abweisend reagieren, darum will ich auch gar nicht drum rum diskutieren.

    Charakterlich, hast du ja bewiesen, das du nicht geeignet bist alleine auf den Straßenverkehr losgelassen zu werden.

    Erstaunlich wie sich jemand ohne Führerschein auf eine Ausbildungsstelle bewirbt die fast 40 Kilometer entfernt ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein ohne Begleitung mit 17
    Autor
      Lucksn
      schrieb am Montag, 16. März 2009
    Text
    Und weil ich mich endlos drüber aufregen kann:

    Was soll dein dämlicher Post eigentlich das sich jemand anders solche EInträge sparen kann.
    WENN du dir im Klaren bist was das Gesetz und die Drogen angeht, warum nimmst du sie dann?

    Viel Spaß wenn du nen Unfall hast und vllt am WE davor die ne Tüte reingeknallt hast.

    Also nimm den Rat an, hör auf mit dem ... wenns an den Führerschein geht.
    Das is ned wie Alkohol, den trinkste dir gehts am nächsten Tag scheisse und am übernächsten biste wenigstens wieder Fahrtüchtig.

    THC beeinträchtigt übrigens auch erwiesener Maßen die Entwicklung, nach einem gewissen Konsum sind 22 Jährige Kiffer auf dem Stand eines 15 Jährigen.

    Also, Meister.. beweis das man dich auf den Straßenverkehr loslassen kann und hör auf dein Geld für so nen Müll rauszuwerfen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein ohne Begleitung mit 17
    Autor
      Sebbel
      schrieb am Montag, 16. März 2009
    Text
    >Also, Meister.. beweis das man dich auf den Straßenverkehr loslassen kann und hör auf dein Geld für so nen Müll rauszuwerfen.

    Der "Müll" ist aber gesünder als der legale "Müll" wie zigaretten etc...

    Hat trotzdem nichts im straßenverkehr zu suchen.
    Allerdings sollten wir nicht über ihn urteilen und sachlich seine frage beantworten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein ohne Begleitung mit 17
    Autor
      Lucksn
      schrieb am Montag, 16. März 2009
    Text
    Sachlich ist es aber auch richtig das wenn er so eine EInstellung an den Tag legt, meiner Meinung nach, nichts im Straßenverkehr zu suchen hat.

    Und das Zigaretten ungesünder sind als Kiffen da widersprech ich dir aber.
    WIe gesagt, THC ist ein Wirkstoff der auf den gehirnstoffwechsel geht, damit ist nicht zu Spaßen.
    WIe gesagt es gibt Studien das Kiffer bis zu 7 Jahren hinterherhinken bei ihrer geistigen Entwicklung (unterbewusstsein und so nen Kram)

    Das Zigaretten gesund sind, sage ich nicht, aber auch den Joint knallen sich die ganzen Kiffer doch mit Tabak rein + die 3 Monatige Wirkung aufs Hirn, entschuldige.. das is nicht gesünder als ne Zigarette.
    Klar kann man an Lungenkrebs sterben, aber wenn du ne Zigarette geraucht hast und dich in die Öffentlichkeit begibst bist du wenigstens Klar inner Birne.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein ohne Begleitung mit 17
    Autor
      Sebbel
      schrieb am Montag, 16. März 2009
    Text
    Man kann aber auch ohne tabak kiffen wie es z.B. meistens in Österreich gemacht wird ;).

    Das man damit nicht im straßenverkehr auftreten sollte ist denke ich undiskutabel...

    Nur sehe ich gegen eine gelegentlichen joint nichts schlimmes.
    Und ist in Maßen sicherlich ungefährlicher als nikotin bzw. tabak der ja eigentlich nur Gifte enthält und das Gehirn auch schadet oder gar alkohol was das gehirn auch schadet.

    Schmeiß mal google an. Da gibt es sogar genug seriöse Menschen die THC nicht nur als gefährlich erachten.
    Nicht ohne Grund wird es sogar als Medikament eingesetzt z.B. für diese art Menschen mit Zwangsneurosen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein ohne Begleitung mit 17
    Autor
      KingKollegah
      schrieb am Montag, 16. März 2009
    Text
    Ich konsumiere nich jeden Tag "Cannabis",das war ca vor 2 Wochen als ich mit meinen Kollegen eine Tüte geraucht habe.Ich denke nich das ich dadurch ein Voll... werde.Es ist klar das die Dauerkonsumenten mehrere Gehirnzellen
    zerstören,wenn sie das Gras exsessiv durch eine Glasbong oder sonstiges rauchen.Da stimm ich euch zu

    Trotzdem habe ich meinen Realschulabschluss mit 2.4 abgeschloßen,auch wenn ich ab und an mal ein Tütchen geraucht habe.

    Desweiteren bin ich seit 2 Wochen clean und habe auch nich vor wieder was zu rauchen wenn ich den Lappen habe oder mache

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein ohne Begleitung mit 17
    Autor
      Lucksn
      schrieb am Dienstag, 17. März 2009
    Text
    Ich habe meine Meinung zu so nem Müll.
    Aber das gehört ja mittlerweile zur Jugendkultur was ich zum Kotzen finde.

    Aber naja, wenn das so is viel Glück, wenn dir nix nachgewiesen wird kannste dich ja freuen.

    Und zum Thema THC is gesünder als was weiß ich was.
    Medikament schön und gut, aber dennoch ist und bleibt es ein RAUSCHMITTEL und das schon mit Grund.
    Die Holländer lassen mittlerweile ja auch von ihrem tollen Legalisierungskram ab, denn das ging halt doch ned so doll.

    THC wird nicht umsonst als Einstiegsdroge gesehen, DENN es steigert die Risikobereitschaft härtere Drogen zu nehmen, und das kann verdammt nocmal in die Hose gehen.

    Also wer THC als Medikament bekommt, ok, dem wird aber auch ned gesagt "kiff" sondern es wird anderweitig verabreicht.

    Und wer zum Spaß kifft weil er, was weiss ich für ne coole Sau dadurch wird, hat NICHTS! im Straßenverkehr zu suchen.
    Punkt aus Ende!

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