Führerschein ohne Begleitperson

  • Führerschein ohne Begleitperson
     *Lisa*07
      schrieb am Sonntag, 16. Dezember 2007
    Hallo,
    Ich hab da mal ne frage und zwar bin ich jetzt fast 17 jahre alt und wollte mal wissen wo und ob ich beantragen kann ohne Begleitperson zu fahren.Folgende Situartion:
    Ich habe seit dem 01.08.2007 einen Ausbildungsplatz ca.40 km von meinem zuhause weg. Bis jetzt konnte ich immer mit einem Bekannten mit fahren der da ab dem 01.03 aber nicht mehr arbeitet und die Bus verbindungen sind einfach viel zu schlecht das würde ich zeitlich nicht schaffen den bus zu nehmen.Wo kann ich diesen Führerschein beantragen und wie hoch ist meine chance das dieser angenommen wird?Wenn mir das einer beantworten könnte wäre das klasse....
    Lg Lisa
  • Thema
    Re: Führerschein ohne Begleitperson
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 17. Dezember 2007
    Text
    Hallo Lisa,

    den Antrag musst du bei der für deinen Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (auch: Führerscheinstelle, Verkehrsamt, ...) stellen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein ohne Begleitperson
    Autor
      *Lisa*07
      schrieb am Montag, 17. Dezember 2007
    Text
    Danke für die schnelle Antwort...Lg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein ohne Begleitperson
    Autor
      Gastdfdfdfs
      schrieb am Donnerstag, 27. Dezember 2007
    Text
    Ohne Begleitperson kannst du dann aber nicht fahren,
    wenn ich das richtig verstanden hab, dass du bald erst 17 wirst!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein ohne Begleitperson
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 27. Dezember 2007
    Text
    >Ohne Begleitperson kannst du dann aber nicht fahren,
    .......................

    Um genau diese Sondergenehmigung geht es aber ........ ;o))

    Voraussetzung für eine vorzeitige Erteilung ist, dass die zurückgelegte Strecke nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem Fahrzeug einer anderen Fahrerlaubnisklasse, dessen Mindestalter schon erreicht ist, zurückgelegt werden kann. Aber auch wenn die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwar möglich ist, aber sehr zeitaufwendig, kann eine vorzeitige Erteilung in Betracht kommen.

    Der Antragsteller muss bei einer vorzeitigen Erteilung einer Fahrerlaubnis nachweisen, dass er schon über den Entwicklungsgrad und die Reife verfügt, die für ein sicheres Führen von Kraftfahrzeugen der beantragten Klasse notwendig ist. Für die Entscheidung kann daher eine medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer Gutachterstelle für Fahreignung notwendig sein. Aber auch in anderen begründeten Fällen kann dieses Gutachten angeordnet werden.

    Bei einer vorzeitigen Erteilung einer Fahrerlaubnis können zusätzlich noch Auflagen festgesetzt werden, z.B. dass die Fahrerlaubnis auf bestimmte Fahrzeugarten begrenzt oder nur für bestimmte Strecken erteilt wird.

    QUELLE: http://www.internetratgeber-recht.de/
    Verkehrsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/
    Verkehrsrecht/Fahrerlaubnis/fahr06.htm

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