Führerschein noch mal machen

  • Führerschein noch mal machen
     Rühl
      schrieb am Montag, 27. Februar 2012
    meinen mann ist vor 2005 der Führerschein genommen worden wegen trunkenheit ca. 2.50 promille war das erste mal. mußte zum MPU und hat es nicht bestanden und hätte noch mal hingemußt wollte aber mein mann nicht mehr. hat seit dem keinen führerschein mehr .kann er jetzt ganz normal noch mal den führerschein machen ode muß er erst nochmal zur mpu bevor er ihn macht
  • Thema
    Re: Führerschein noch mal machen
    Autor
      Manne
      schrieb am Montag, 27. Februar 2012
    Text
    Ja, er muß die MPU noch einmal machen und er muß sich sehr gut darauf vorbereiten. Sonst hat er keine Chance.
    Wie man sich darauf vorbereitet kann man bei DEKRA oder TÜV in Vorbereitungslehrgängen erfahren.
    Es gibt auch private Anbieter. Aber Vorsicht - die wollen nur dein Bestes.
    Ein Tipp von mir: ab sofort keinen Tropfen Alkohol mehr und einmal im Jahr bei seinem Hausarzt die Leberwerte kontrollieren lassen.
    Solange diese >50 betragen braucht er gar nicht erst hingehen.
    Noch ein Tipp: ein negatives Gutachten nicht abgeben bei der Führerscheinbehörde.

    Gruß Manne

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein noch mal machen
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 27. Februar 2012
    Text
    Hat dein Mann nach dem negativen Gutachten seinen Antrg auf Neuerteilung zurückgenommen oder wurde ihm die Fahrerlaubnis versagt? Das hat Auswirkungen auf die Tilgung dieses Eintrags. In jedem Fall ist eine MPU-freie Neuerteilung frühestens ab 2020 möglich.


    >Wie man sich darauf vorbereitet kann man bei DEKRA oder TÜV in Vorbereitungslehrgängen erfahren.

    Außerdem kann ich hier das Verkehrsportal (www.verkehrsportal.de) empfehlen. Weitere kostenlose Angebote sind Selbsthilfegruppen und die Drogenberatungsstelle. Für kleines Geld gibt es auch Bücher zum Thema.


    >Es gibt auch private Anbieter. Aber Vorsicht - die wollen nur dein Bestes.

    TÜV und DEKRA sind auch privat.


    >Ein Tipp von mir: ab sofort keinen Tropfen Alkohol mehr und einmal im Jahr bei seinem Hausarzt die Leberwerte kontrollieren lassen.

    Das ist zu wenig. Für die MPU dürfte bei dieser Alkoholisierung ein Abstinenznachweis über 12 Monate erforderlich werden. Dazu muss er einen Screeningvertrag mit einem akkreditierten Institut abschließen und wird dann mehrfach kurzfristig einbestellt.

    Der Hausarzt ist ein guter erster Ansprechpartner, aber für diesen Nachweis nicht ausreichend.


    Neben den Abstinenznachweisen ist eine umfassende Aufarbeitung der Alkoholproblematik und der Fahrt, die zum Entzug der FE führte, erforderlich. Das ist die wirkliche Herausforderung bei der Untersuchung.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein noch mal machen
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 28. Februar 2012
    Text
    Wer mit 2,50 Promille noch meint fahren zu können - und nicht schlafend unter dem Tisch (oder ko**end über dem Klo) hängt, hat sich schon eine Trinkfestigkeit antrainiert, die deutlich über der liegt, mit der Ottonormalverbraucher aufwarten kann.
    Das Problem liegt für deinen Mann nun da, glaubhaft zu vermitteln, wie es nicht mehr zu solchen Ausschweifungen kommen kann, bzw. er sicher stellt, dass er Fahren und Trinken in Zukunft zu trennen.
    Den von kk145 genannten Tipp, sich an das www.verkehrsportal.de zu wenden, kann ich nur unterstützen, denn einfach wird es nicht.
    Das Ganze ist dort vollkommen kostenlos und hat schon nicht wenigen wieder zur FE verholfen.
    Viele der dortigen User kenne ich persönlich und weiß, wie viel Herzblut sie darein legen, MPU-Kandidaten zu helfen.
    Nur müssen die sich auch helfen lassen wollen.
    Dir und deinem Mann wünsche ich viel Erfolg!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein noch mal machen
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Dienstag, 28. Februar 2012
    Text
    >Wer mit 2,50 Promille noch meint fahren zu können - und nicht schlafend unter dem Tisch (oder ko**end über dem Klo) hängt, hat sich schon eine Trinkfestigkeit antrainiert, die deutlich über der liegt, mit der Ottonormalverbraucher aufwarten kann.
    >Das Problem liegt für deinen Mann nun da, glaubhaft zu vermitteln, wie es nicht mehr zu solchen Ausschweifungen kommen kann, bzw. er sicher stellt, dass er Fahren und Trinken in Zukunft zu trennen.
    >Den von kk145 genannten Tipp, sich an das www.verkehrsportal.de zu wenden, kann ich nur unterstützen, denn einfach wird es nicht.
    >Das Ganze ist dort vollkommen kostenlos und hat schon nicht wenigen wieder zur FE verholfen.
    >Viele der dortigen User kenne ich persönlich und weiß, wie viel Herzblut sie darein legen, MPU-Kandidaten zu helfen.

    Hi,
    dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. In einem solchen Fall führt kein Weg an der MPU vorbei und das ist "Gut so".
    Klaus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein noch mal machen
    Autor
      Tony90
      schrieb am Donnerstag, 26. April 2012
    Text
    >dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
    >In einem solchen Fall führt kein Weg an der MPU vorbei und das ist "Gut so".
    >Klaus


    Man kann nachwievor die MPU umgehen, indem man im EU-Ausland einen Führerschein erwirbt.
    Das hat heute der Europäische Gerichtshof entschieden.

    Die ARD hat dazu einen Bericht im Mittagsmagazin veröffentlicht:
    http://www.br-online.de/bf-analyze/mittagsmagazin/videos/2604_eufuehrerschein.mpg.flv

    Zitat:
    Wer also hier in Deutschland bei der MPU scheitert, kann nach wie vor auf das Ausland ausweichen; vorausgesetzt die Sperrfrist ist abgelaufen, und er war offiziell 6 Monate in dem anderen Land gemeldet.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein noch mal machen
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 26. April 2012
    Text
    >und er war offiziell 6 Monate in dem anderen Land gemeldet.

    Es sind 185 Tage (das ist mindestens 1 Tag mehr als 6 Monate, ggf. auch mehr) und die "offizielle Meldung" ist höchstens ein Indiz. Der Wohnsitz muss tatsächlich im betreffenden Land gelegen haben. Wurde die Fahrerlaubnis nur über einen "Scheinwohnsitz" erworben, besteht keine Pflicht zur Anerkennung in D - dann ist jede einzelne Fahrt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.


    Nebenbei:

    Ohne nachhaltige Aufarbeitung der Alkoholproblematik (und die wird bei 2,5 ‰ am Steuer wohl niemand ernsthaft bestreiten wollen) wird es auch mit der neuen FE früher oder später wieder Ärger geben. Dann wäre auch eine Nutzungsuntersagung möglich - damit ist dann zumindest in D dauerhaft Schluss mit dem Fahren.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein noch mal machen
    Autor
      Tony90
      schrieb am Donnerstag, 26. April 2012
    Text
    Der Ausstellerstaat hat das alleinige Prüfungsrecht, ob der Wohnsitz den EU-Erfordernissen entspricht und dafür ist der ausgestellte Führerschein der Beweis, steht alles im Urteil.

    Nur wenn unbestreitbare Informationen aus dem Ausstellerland vorliegen, kann die Anerkennung verweigert werden. Wenn z.B. Tschechien sagt, der Wohnsitz entsprach den Anforderungen, ist der Führerschein in Deutschland ohne wenn und aber anzuerkennen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein noch mal machen
    Autor
      Tony90
      schrieb am Donnerstag, 26. April 2012
    Text
    Un hier noch ein Bericht der tagesschau ab Minute 3:28


    http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/4326_tagesschau/10261256_tagesschau-12-00-uhr

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