ich habe vor ca. 10 Jahren den Lappen wegen Alkohol verloren. Jetzt will ich aber wieder Auto fahren. Muss ich da den ganzen Unterricht und die Pflichtfahrten noch mal machen?
Thema
Re: Führerschein neu machen
Autor
baer39
schrieb am Mittwoch, 3. August 2005
Text
>Ja, du musst alles noch einmal von vorne machen, nur mit dem Unterschied, dass du jetzt keine LKW bis 7,5 to. und keine Anhänger ohne ergänzende Prüfung(en) fahren darfst. >
>>Ja, du musst alles noch einmal von vorne machen, >nur mit dem Unterschied, dass du jetzt keine LKW bis 7,5 to. und keine Anhänger ohne ergänzende Prüfung(en) fahren darfst.
Fast! Mit neu erworbender Klasse B darf er Anhänger fahren, wenn die Gesamtkombination eine kleinere zulässige Gesamtmasse als 3,5t hat und wenn die Leermasse des Zugfahrzeugs größer oder gleich der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers ist. Klasse BE entspricht allen Kombinationen, die der oberen Erklärung nicht entsprechen.
Wiedererteiler müssen keine Theorieunterrichte und Sonderfahrten machen. Normale Fahrstunden sind ebenfalls nicht vorgeschrieben, jedoch sollte man sich vor der praktischen Prüfung vom Fahrlehrer zeigen lassen, worauf der Prüfer besonders achtet.
>Hallo, > >Wiedererteiler müssen keine Theorieunterrichte und Sonderfahrten machen. Normale Fahrstunden sind ebenfalls nicht vorgeschrieben, jedoch sollte man sich vor der praktischen Prüfung vom Fahrlehrer zeigen lassen, worauf der Prüfer besonders achtet. > >Viele Grüße >Kirsten Hallo Kirsten, bist du dir da sicher, das man keine MPU machen muss? Gr.ali
>>Hallo, >> >>Wiedererteiler müssen keine Theorieunterrichte und Sonderfahrten machen. Normale Fahrstunden sind ebenfalls nicht vorgeschrieben, jedoch sollte man sich vor der praktischen Prüfung vom Fahrlehrer zeigen lassen, worauf der Prüfer besonders achtet. >> >>Viele Grüße >>Kirsten >Hallo Kirsten, bist du dir da sicher, das man keine MPU machen muss? >Gr.ali
Hallo Ali, Wiedererteiler unterliegen nicht der fahrschülerausbildungsordnung. Allerdings müssen Sie die theoretische und praktische Prüfung für alle Klassen, die Sie hatten und wieder haben wollen erneut ablegen. Ob davor eine MPU notwendig wird, hängt vom Alkoholdelikt ab, welches in Flensburg nach 10 Jahren noch nicht getilgt ist. M.f.G. Ursel
>>>Hallo, >>> >>>Wiedererteiler müssen keine Theorieunterrichte und Sonderfahrten machen. Normale Fahrstunden sind ebenfalls nicht vorgeschrieben, jedoch sollte man sich vor der praktischen Prüfung vom Fahrlehrer zeigen lassen, worauf der Prüfer besonders achtet. >>> >>>Viele Grüße >>>Kirsten >>Hallo Kirsten, bist du dir da sicher, das man keine MPU machen muss? >>Gr.ali > >Hallo Ali, >Wiedererteiler unterliegen nicht der fahrschülerausbildungsordnung. Allerdings müssen Sie die theoretische und praktische Prüfung für alle Klassen, die Sie hatten und wieder haben wollen erneut ablegen. Ob davor eine MPU notwendig wird, hängt vom Alkoholdelikt ab, welches in Flensburg nach 10 Jahren noch nicht getilgt ist. >M.f.G. >Ursel > hallo Ursel, danke für deine mail. Weißt du wie man das heraus bekommt?(mit Flensburg) Also bei mir und eineigen meiner freunde geht es um gelegentlichen Drogenkonsum und nicht um Alkohol. Aber mir ist diese mpu arie echt zu doof, weil es dabei nur um abzocke geht. Deshalb überlege ich halt lieber 10 Jahre zu warten. Und weißt du auch ob ich meinen Mofaführerschein behalten darf, den ich damals mit als einer der ersten machen mußte? Gruss ali
Ich würde mich an das Nachbarforum http://www.verkehrsportal.de/board/index.php wenden. Dort gibt es ein Unterforum, das sich wirklich seeehr gut mit der Problematik auskennt. Du findest dort Betroffene, wie dich. Aber auch Leute mit bestandener MPU, Leute vom StVA, Leute die beruflich MPUs durchführen, Rechtsanwälte und auch Coyota (die Forenärztin).
Alle sind dort in ihrer Freizeit, aus Freude am Helfen. Kostenfrei und unverbindlich. Nur anmelden musst du dich -wie hier auch.
Rauschmittel und die MPU mit doppelter Fragestellung (Alk u. Drogs) sind nicht mein Spezialgebiet. Doch habe ich eine 15-Jahres-Frist im Hinterkopf um den FS trotz angeordneter MPU -ohne diese- wieder beantragen zu können. Verpflichtend ist die MPU bei einem Wert von 1,6 Promille und mehr.
Aber, wie gesagt, im Nachbarforum hast du wirklich kompetente und freundliche Menschen, die dir gern behilflich sind.