Führerschein neu anfangen?

  • Führerschein neu anfangen?
     Jeannette1
      schrieb am Dienstag, 27. Januar 2009
    Hallo!
    Ich habe hier schon einige Mal gepostet.
    Der Stand der Dinge ist nun, daß ich 4 Mal durchgefallen bin, meine Zeit nun abgelaufen ist und ich neu anfangen müßte mit dem Führerschein. Als Gutachten, Antrag usw.
    Nun war ich vor einer Woche beim Augenarzt. Da ich recht schlechte Augen habe, mußte schon beim letzten Antrag ein Gutachten gemacht werden.
    Der Arzt hat nun festgestellt, daß ich eingeschränktes räumliches Sehen habe und hat eine Bemerkung: vorsicht beim rückwärts Einparken auf das Gutachten geschrieben.
    Nun zu meinen Fragen:
    1. Hat der Antrag eine Chance?? Genehmigt das Straßenverkehrsamt sowas?
    2. Würdest Ihr nochmal starten? Wenn man das fehlende räumlcihe Sehen mitbedenkt.
    Lieben Dank
  • Thema
    Re: Führerschein neu anfangen?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 27. Januar 2009
    Text
    >Nun zu meinen Fragen:
    >1. Hat der Antrag eine Chance?? Genehmigt das Straßenverkehrsamt sowas?
    >2. Würdest Ihr nochmal starten? Wenn man das fehlende räumlcihe Sehen mitbedenkt.
    >Lieben Dank
    >
    .................
    Ich habe den Eindruck, als hättest du entweder Angst vor deiner eigenen Courage - oder suchst verzweifelt Gründe, mit denen du dein "nicht Wollen" glaubwürdig verschleiern kannst.

    Hättest du dich auch nur ein wenig informiert, dann wüsstest du:
    Selbst Einäugige Auto fahren dürfen, die ja nun mal ganz sicher gar kein räumliches Sehen haben.

    Ob wir noch ein fünftes Mal mit einer Fahrausbildung starten würden, steht nicht zur Debatte.
    DU musst wissen was du willst. DU solltest auch zu deiner Entscheidung stehen.
    Das heißt, du machst entweder vollen Herzens weiter, WEIL DU ES WILLST.
    Oder du lässt es bleiben. Niemand ist ein schlechterer Mensch ohne Führerschein. Niemand muss sich dafür rechtfertigen, dass er keinen besitzt.
    STEHE zu dir. EGAL WIE.
    Viel Erfolg bei deinem Versuch, dich selbst zu ergründen.

    LG von Peg,
    die trotz latenten Schielens den Motorradführerschein machte ;o)


    Mehr zum Thema räumliches Sehen, das sowohl Schlielenden und Einäugigen fehlt:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Stereoskopisches_Sehen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein neu anfangen?
    Autor
      Sophia2000
      schrieb am Dienstag, 27. Januar 2009
    Text
    Hi Jeannette,
    ich kann das was du geschrieben hast sehr gut nachvollziehen . Mir ging es auch so. Ich habe mich für den Führerschein angemeldet , weil es für mich selbstverständlich war und weil das alle machen . Zuerst habe ich mich auf die Stunden gefreut, aber dann hatte ich auch kaum Lust weiterzumachen weil mein 1. Fl nicht wirklich nett war und weil ich immer gedacht habe, so schlecht wie ich fahr sollte ich es lieber sein lassen.Meine Mutter hat mich schon öfters gefragt, warum ich überhaupt den FS gemacht habe wenn ich mich doch nicht trau irgendwo hin zu fahren .
    Wie viele Fahrstunden hattest du denn schon??? Verstehst du dich gut mit deinem Fl??? Was sagt er denn dazu???? Mein Fl hat gar nicht dran gedacht, dass ich aufhören soll . Er hat immer gesagt, wir kämpfen weiter und er würde an mich glauben .Naja ich habe am Ende 70 Std und 4 Prüfungen gebraucht und habe meinen Fl wahrscheinlich in den Wahnsinn getrieben *schäm* aber ich bin trotzdem ganz froh dass ich es gemacht habe .Fahre zwar im Moment nicht viel weil ich kein eigenes Auto habe aber vielleicht ändert sich das ja irgendwann .
    Liebe Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Führerschein ab 17 - Frage!!!
    Autor
      DragonHawk
      schrieb am Dienstag, 27. Januar 2009
    Text
    Hallo Leute,

    habe den Führerschein mit 17 gemacht.
    Hab jetzt auch die Prüfungsbescheinigung bekommen.

    Vom Fahrlehrer und TÜV-Prüfer habe ich gesagt bekommen, ich darf mit diesem Zettel, an meinem Geburtstag, nicht alleine rumfahren.

    Jetzt hat mich aber das kleingedruckte hintendrauf verwirrt.

    Es steht geschrieben wie folgt:


    Informationen für Inhaber einer Pürfungsbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17"

    - Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres dürften Kraftfahrtzeuge der Klasse B und gegenebenfalls BE auch ohne Begleitperson geführt werden.

    - Die Prüfbescheinigung wird 3 Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres ungültig.

    - Die Schlüsselzahlen [...]
    ...


    Rest ist unwichtig.

    Ich verstehe das so:

    "Ich darf wenn ich 18 bin, alleine rumfahren.
    Dieser Schein gilt dann noch 3 Monate.
    Sozusagen 3 Monate lang wie mein richtiger Führerschein. Wichtigste: Ich darf ALLEINE fahren!"


    Versteh ich da was falsch?
    Darf ich alleine fahren oder nicht?

    Help me pls ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein ab 17 - Frage!!!
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 28. Januar 2009
    Text

    >Ich verstehe das so:
    >
    >"Ich darf wenn ich 18 bin, alleine rumfahren.
    >Dieser Schein gilt dann noch 3 Monate.
    >Sozusagen 3 Monate lang wie mein richtiger Führerschein. Wichtigste: Ich darf ALLEINE fahren!"
    >
    >
    >Versteh ich da was falsch?
    >Darf ich alleine fahren oder nicht?

    ......................

    JA, du darfst mit dieser Bescheinigung ab deinem 18. Geburtstag allein in Deutschland fahren.
    Erkundige dich bei deinem zuständigen Straßenverkehrsamt, da der weitere Weg wohl regional unterschiedlich ist:
    Die einen schicken das Kärtchen unaufgefordert, die anderen warten auf deinen Besuch um das Kärtchen abzugeben.
    Auf jeden Fall solltest du aber drei Monate nach dem 18. Geburtstag in dem Besitz des Kärtchens sein, denn dann verliert deine Prüfungsbescheinigung bF17 ihre Gültigkeit.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein ab 17 - Frage!!!
    Autor
      DragonHawk
      schrieb am Mittwoch, 28. Januar 2009
    Text
    Vielen herzlichen Dank für die Antwort!

    Auf den Beitrag antworten


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