Führerschein nach Prüfung an andere Adresse schicken

  • Führerschein nach Prüfung an andere Adresse schicken
     Patricia123
      schrieb am Mittwoch, 17. August 2011
    Hallo,

    ich habe vor Monaten meinen Führerschein beantragt. Nach der Prüfung nächste Woche, ziehe ich jedoch noch am selben Tag um (in eine sieben stunden entfernte stadt). Der Führerschein müsste also an meine neue Adresse geschickt werden. Wo muss ich hin, um diese Adresse zu ändern?

    Ich hoffe, meine Frage ist verständlich und es findet sich eine Antwort. Danke.
    Patricia
  • Thema
    Re: Führerschein nach Prüfung an andere Adresse schicken
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 17. August 2011
    Text
    Auf dem Führerschein ist keine Adresse vermerkt.
    Somit musst du nur dafür sorgen, dass das Kärtchen im richtigen Briefkasten landet.
    Das Einfachste: Es geht mit einem Postnachsendeantrag (den kannst du bei der Post stellen).
    So erreicht einfach jede an dich adressierte Zusendung deine neue Adresse, die sonst ungelesen in deinem alten Briefkasten verrotten würde. ;o)
    Allerdings gibt es da Fristen, bis wann der Antrag, vor Umzug, gestellt werden muss. Erkundige dich auf dem Postamt.

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein nach Prüfung an andere Adresse schicken
    Autor
      Patricia123
      schrieb am Mittwoch, 17. August 2011
    Text
    >Auf dem Führerschein ist keine Adresse vermerkt.
    >Somit musst du nur dafür sorgen, dass das Kärtchen im richtigen Briefkasten landet.
    >Das Einfachste: Es geht mit einem Postnachsendeantrag (den kannst du bei der Post stellen).
    >So erreicht einfach jede an dich adressierte Zusendung deine neue Adresse, die sonst ungelesen in deinem alten Briefkasten verrotten würde. ;o)
    >Allerdings gibt es da Fristen, bis wann der Antrag, vor Umzug, gestellt werden muss. Erkundige dich auf dem Postamt.


    - Okay super :) Das hört sich wirklich am einfachsten an. Danke :D

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  • Thema
    Re: Führerschein nach Prüfung an andere Adresse schicken
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 17. August 2011
    Text
    Bist du am Tag der Prüfung schon 18? Dann wird dir der Führerschein wahrscheinlich nach bestandener Prüfung vom Prüfer direkt ausgehändigt und du hast gar kein Problem.


    Bekommst du den Führerschein nicht vom Prüfer, sehe ich die Sache leider nicht ganz so einfach wie Peg. Bei der Aushändigung deines Führerscheins wird auf der Rückseite handschriftlich (weil vorab nicht bekannt) das Erteilungsdatum vermerkt. Ab diesem Datum läuft die Probezeit. Daher ist ein Versand per Post in deinem Fall nicht möglich.

    Du solltest mit deiner Führerscheinstelle besprechen, wie ihr dieses Problem löst. Im schlimmsten Fall muss das Verfahren an die FEB an deinem neuen Wohnort überstellt werden - dauert dann eben etwas.


    Das von Peg besschriebene Vorgehen wäre nur dann möglich, wenn das Erteilungsdatum schon bei der Herstellung des Kartenführerscheins bekannt war, z.B. beim Kartenführerschein nach BF17, nach einem vorläufigen Führerschein oder bei Ersatzdokumenten.

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein nach Prüfung an andere Adresse schicken
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 18. August 2011
    Text

    >Das von Peg beschriebene Vorgehen wäre nur dann möglich ...


    Sorry, wenn ich mich -durch Patricias Thread-Titel- gedanklich so steuern ließ, dass ich meinte, es würde schon jetzt fest stehen, dass das Kärtchen ZUGESANDT wird. ;o)

    Auf jeden Fall wünsche ich für die pP viel Erfolg!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein nach Prüfung an andere Adresse schicken
    Autor
      kampino
      schrieb am Donnerstag, 18. August 2011
    Text
    Achtung !

    Der Nachsendeantrag umfasst keine Behördlichen Schreiben ! Sinngemäss steht da drauf: Bitte nicht nachsenden, mit neuer Anschrift zurück !
    Da der Führerschein erteilt werden muss geht das nur "von Mensch zu Mensch", also nicht per Post. Die Führerscheinstelle kann den Schein auf dem Dienstweg verschicken und der Mitarbeiter am neuen Wohnort erteilt ihn dann. Es muss also nicht der ganze Antrag zur neuen Führerscheinstelle sondern nur der Schein.Das geht schneller, muss aber dann bitte durch Dich im voraus abgeklärt werden.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein nach Prüfung an andere Adresse schicken
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 18. August 2011
    Text
    Mein Sohn bekam nach seiner A-Prüfung eine Bescheinigung über die bestandene pP. Zuvor war er schon in Besitz des "rosa Zettel" für bF17.
    Mit beidem gingen wir zum StVA und er bekam am 18. Geburtstag einen vorläufigen Führerschein ausgehändigt.
    10 - 14 Tage später kam mit der Post das ersehnte Kärtchen. Mit der normalen Post.

    Mein Gg verlor (im Sinne von "verschwunden") seinen Führerschein und bekam vom Amt einen vorläufigen Führerschein. Auch der wurde später durch das einfache Zusenden des Kärtchens ersetzt.

    Beide Zusendungen waren KEINE Einschreiben, oder in irgendeiner Weise als "wichtig" markiert.
    Sie kamen in einem -maschinell mit 55 Cent frankierten- Umschlag.
    Darin befand sich noch ein Anschreiben, mit der Bitte, die vorläufigen Führerscheine zu zerstören und zu entsorgen.
    -Das war`s-
    Geschehen, am schönen Niederrhein, vor 5 bzw. 3 Jahren. ;o)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein nach Prüfung an andere Adresse schicken
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 18. August 2011
    Text
    >Beide Zusendungen waren KEINE Einschreiben, oder in irgendeiner Weise als "wichtig" markiert.

    Großer Unterschied zum Fall der TE: Hier wurden keine Fahrerlaubnisse erteilt. Dann ist tatsächlich halbwegs egal, wie (und wann!) der Inhaber in den Besitz der Karte kommt.

    Auch ein Versand per Einschreiben nutzt der TE nichts: Ein Einschreiben kann prinzipiell an jeden ausgehändigt werden, entsprechende Vollmacht vorausgesetzt. Das geht sogar beim eigenhändigen Einschreiben! Wenn schon nicht klar ist, wem das Einschreiben ausgehändigt wurde, dann lässt sich erst recht nicht klären, wann es der tatsächliche Empfänger erhalten hat. Und die handschriftliche Eintragung auf der Rückseite fehlt natürlich auch.


    >Darin befand sich noch ein Anschreiben, mit der Bitte, die vorläufigen Führerscheine zu zerstören und zu entsorgen.

    Praktisch, aber unzulässig (§ 25 Abs. 5 FeV). Für die restliche Gültigkeitsdauer des vorläufigen Führerscheins bzw. der Prüfbescheinigung hätte dein Sohn damit ja alles mögliche anstellen können. Ich weiß, er hat nicht ...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein nach Prüfung an andere Adresse schicken
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 18. August 2011
    Text
    >Da der Führerschein erteilt werden muss geht das nur "von Mensch zu Mensch", also nicht per Post.

    Fahrerlaubnis ...


    >Die Führerscheinstelle kann den Schein auf dem Dienstweg verschicken und der Mitarbeiter am neuen Wohnort erteilt ihn dann. Es muss also nicht der ganze Antrag zur neuen Führerscheinstelle sondern nur der Schein.Das geht schneller, muss aber dann bitte durch Dich im voraus abgeklärt werden.

    Die neue FEB könnte auf die Idee kommen, dass aufgrund des Umzugs jetzt sie für das restliche Verfahren zuständig ist. Da es hier auch noch um ein anderes Bundesland geht, erscheint mir das nicht ganz unwahrscheinlich. Natürlich kann es auch so gehen, wie von dir beschrieben - deshalb schrieb ich "schlimmstenfalls".

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  • Thema
    Re: Führerschein nach Prüfung an andere Adresse schicken
    Autor
      Klaus FL
      schrieb am Montag, 22. August 2011
    Text
    >Hallo,
    >
    >ich habe vor Monaten meinen Führerschein beantragt. Nach der Prüfung nächste Woche, ziehe ich jedoch noch am selben Tag um (in eine sieben stunden entfernte stadt). Der Führerschein müsste also an meine neue Adresse geschickt werden. Wo muss ich hin, um diese Adresse zu ändern?
    >
    >Ich hoffe, meine Frage ist verständlich und es findet sich eine Antwort. Danke.
    >Patricia
    ____________________________

    Mach es dir doch nicht so schwer. Erstmal musst du die Prüfung bestehen. Danach sprichst du mit dem Prüfer und mit deinem Fahrlehrer, denn die wissen wie es in deiner Region gehandhabt wird.
    Hier im Forum kann dir keiner eine verbindliche Antwort geben. Denn das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

    Klaus

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