Führerschein nach BF17 - Hätte ich irgendetwas ...

  • Führerschein nach BF17 - Hätte ich irgendetwas beantragen müssen?
     Niick1807
      schrieb am Freitag, 22. Juni 2012
    Hallo zusammen.

    Ich werde in knapp einem Monat 18 , und besitze seit knapp einem 3/4 Jahr die Bf17 Fahrerlaubnis. Nach bestandener Prüfung habe ich mich damals voller Freude direkt verabschiedet , ohne zu fragen ob ich Führerschein technisch noch irgendetwas machen muss. Nun meine Frage: Hätte ich noch irgendetwas nach bestandener Prüfung tun müssen , oder durfte ich ( Prüfungsbescheinigung wurde direkt nach der Prüfung ausgehändigt ) direkt losfahren ( mit Begleitperson versteht sich )?

    Weiterhin bin ich mir nicht sicher , ob ich einfach meinen Führerschein an meinem 18. im Straßenverkehrsamt abholen kann , oder ob ich ihn beantragen muss?

    Vielen dank im Voraus

    Nick
  • Thema
    Re: Führerschein nach BF17 - Hätte ich irgendetwas beantragen müssen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 22. Juni 2012
    Text
    >Nun meine Frage: Hätte ich noch irgendetwas nach bestandener Prüfung tun müssen , oder durfte ich ( Prüfungsbescheinigung wurde direkt nach der Prüfung ausgehändigt ) direkt losfahren ( mit Begleitperson versteht sich )?

    Da du dich über die bestandene Prüfung gefreut hast, hast du alles Nötige getan :)


    >Weiterhin bin ich mir nicht sicher , ob ich einfach meinen Führerschein an meinem 18. im Straßenverkehrsamt abholen kann , oder ob ich ihn beantragen muss?

    Beantragen musst du ihn nicht. Wenn er dir nicht zugeschickt wurde, kannst du ihn ab dann abholen. Das muss nicht unbedingt direkt am Geburtstag sein. Die Prüfbescheinigung gilt ja noch für 3 Monate. Nur wenn du ins Ausland willst, wäre der Kartenführerschein angesagt.

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein nach BF17 - Hätte ich irgendetwas beantragen müssen?
    Autor
      Niick1807
      schrieb am Freitag, 22. Juni 2012
    Text
    Vielen dank für die schnelle Antwort !

    Dann bin ich beruhigt und freue mich aufs bald alleine fahren . :)

    Viele Grüße ,

    Nick




    >>Nun meine Frage: Hätte ich noch irgendetwas nach bestandener Prüfung tun müssen , oder durfte ich ( Prüfungsbescheinigung wurde direkt nach der Prüfung ausgehändigt ) direkt losfahren ( mit Begleitperson versteht sich )?
    >
    >Da du dich über die bestandene Prüfung gefreut hast, hast du alles Nötige getan :)
    >
    >
    >>Weiterhin bin ich mir nicht sicher , ob ich einfach meinen Führerschein an meinem 18. im Straßenverkehrsamt abholen kann , oder ob ich ihn beantragen muss?
    >
    >Beantragen musst du ihn nicht. Wenn er dir nicht zugeschickt wurde, kannst du ihn ab dann abholen. Das muss nicht unbedingt direkt am Geburtstag sein. Die Prüfbescheinigung gilt ja noch für 3 Monate. Nur wenn du ins Ausland willst, wäre der Kartenführerschein angesagt.

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