Führerschein möglichst schnell zurück (ASF)

  • Führerschein möglichst schnell zurück (ASF)
     Kanepipo
      schrieb am Samstag, 7. August 2010
    Hallo,

    ich habe vor ca. 2 Jahren meinen B-Lappen abgeben müssen, da ich in der Probezeit einen Unfall gebaut habe und innerhalb der Frist kein Aufbauseminar besucht habe. Nun möchte ich mir den Führerschein möglichst schnell zurückholen. Habe mich jetzt bei einem ASF angemeldet. Welche Schritte stehen noch an und wie kann ich das ganze beschleunigen? Brauche ich einen neuen Sehtest etc.? Danke!

    Grüße
  • Thema
    Re: Führerschein möglichst schnell zurück (ASF)
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 7. August 2010
    Text

    >
    >ich habe vor ca. 2 Jahren meinen B-Lappen abgeben müssen,
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Du bekommst Deinen Führerschein wieder wenn Du die Teilnahmebescheinigung vom Seminar abgibst.
    Diese erhältst Du nach der letzten Sitzung.
    Damit gehst Du zur Führerscheinstelle. Wenn Du es innerhalb von 2 Jahren geschafft hast, bekommst Du Deinen Führerschein zurück.
    Nach 2 Jahren geht der bei uns in den Reißwolf und ist weg.
    Dann kannst Du einen Antrag stellen auf Wiedererteilung mit einem neuen Sehtest und brauchst keine Ausbildung mehr machen, sondern "nur" eine neue Theorieprüfung und eine prakt. Prüfung.
    Gruß Manfred

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein möglichst schnell zurück (ASF)
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Samstag, 7. August 2010
    Text
    >Wenn Du es innerhalb von 2 Jahren geschafft hast, bekommst Du
    >Deinen Führerschein zurück.
    >Nach 2 Jahren geht der bei uns in den Reißwolf und ist weg.

    Der Führerschein kommt sofort in den Schredder, da die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

    >Dann kannst Du einen Antrag stellen auf Wiedererteilung mit
    >einem neuen Sehtest und brauchst keine Ausbildung mehr
    >machen, sondern "nur" eine neue Theorieprüfung und eine
    >prakt. Prüfung.

    Die 2-Jahresfrist ist 2008 gestrichen worden, es sind in der Regel keine neuen Prüfungen erforderlich.
    Jeder neue A-Verstoss oder zwei B-Verstösse führen zum erneuten Entzug und Anordnung einer MPU vor Neuerteilung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein möglichst schnell zurück (ASF)
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 7. August 2010
    Text

    >
    >Die 2-Jahresfrist ist 2008 gestrichen worden,
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Richtig. Daran habe ich vorhin gar nicht gedacht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein möglichst schnell zurück (ASF)
    Autor
      Kanepipo
      schrieb am Samstag, 7. August 2010
    Text
    Wie lange dauert das denn, bis ich den Führerschein in den Händen halte, nachdem ich die Teilnahme nachgewiesen habe?
    Und einen neuen Sehtest etc. brauche ich also nicht?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein möglichst schnell zurück (ASF)
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 7. August 2010
    Text
    Ich kenne Eure Führerscheinstelle nicht und Du hast auch nicht genau geschrieben wielange Dein Führerschein weg ist.
    Nimm Deine Teilnahmebestätigung und stelle bei der Führerscheinstelle einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorheriger Entziehung § 20 FEV.
    Ich will Eurer Führerscheinstelle nicht vorgreifen, aber rechne damit, dass Du eine neue Theorieprüfung und eine prakt. Prüfung ablegen mußt.
    Viel Spaß dabei.
    Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein möglichst schnell zurück (ASF)
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 7. August 2010
    Text
    Ich bin mir hier nicht ganz sicher.
    Warte mal bis kk145 sich dazu meldet.
    Ich hoffe, er kann Dir eine erfreulichere Antwort geben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein möglichst schnell zurück (ASF)
    Autor
      Kanepipo
      schrieb am Samstag, 7. August 2010
    Text
    >Ich kenne Eure Führerscheinstelle nicht und Du hast auch nicht genau geschrieben wielange Dein Führerschein weg ist.
    >Nimm Deine Teilnahmebestätigung und stelle bei der Führerscheinstelle einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorheriger Entziehung § 20 FEV.
    >Ich will Eurer Führerscheinstelle nicht vorgreifen, aber rechne damit, dass Du eine neue Theorieprüfung und eine prakt. Prüfung ablegen mußt.
    >Viel Spaß dabei.
    >Manfred

    Nein, das darf doch nicht wahr sein. Bitte, kann mich jemand genau aufklären?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein möglichst schnell zurück (ASF)
    Autor
      Kanepipo
      schrieb am Samstag, 7. August 2010
    Text
    >Ich kenne Eure Führerscheinstelle nicht und Du hast auch nicht genau geschrieben wielange Dein Führerschein weg ist.
    >Nimm Deine Teilnahmebestätigung und stelle bei der Führerscheinstelle einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorheriger Entziehung § 20 FEV.
    >Ich will Eurer Führerscheinstelle nicht vorgreifen, aber rechne damit, dass Du eine neue Theorieprüfung und eine prakt. Prüfung ablegen mußt.
    >Viel Spaß dabei.
    >Manfred

    Mein Führerschein wurde im November 2008 eingezogen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein möglichst schnell zurück (ASF)
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text

    >
    >Mein Führerschein wurde im November 2008 eingezogen.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Dann wären im November die 2 Jahre abgelaufen. Aber es ist wirklich so, dass diese Fristen alle weggefallen sind. Seitdem habe ich so ein Beispiel nicht mehr gehabt. Es kann also sein, dass die Führerscheinstelle Dir den Führerschein wiedergibt wenn Du die Teilnahmebescheinigung abgibst. Oder der ist schon geschreddert und Du mußt ihn neu machen. Ich schreibe das nur, damit ich überhaupt was schreibe und der Beitrag wieder nach oben kommt. In der Hoffnung, dass es ein Kollege liest und genauere Angaben machen kann.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein möglichst schnell zurück (ASF)
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text
    antrag auf erteilung einer fe schon jetzt stellen da die ausstellung eines kartenführerscheins einige zeit dauert, ein sehtest wird erforderlich sein. lsm nicht. in der zeit das seminar machen und auch "bestehen" ;-)
    dann kann nach dem seminar bzw. abgabe der bescheinigung der führerschein direkt in empfang genommen werden.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein möglichst schnell zurück (ASF)
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text
    @ Sonhol.
    Ich habe eben per PN den FL (Du weißt, wen ich meine) befragt.
    Der schrieb mir folgendes:
    er muß einen neuen Antrag stellen bei der Führerscheinbehörde.
    Mit Abgabe von Paßbild, Sehtest und EH-Schein.
    Also, den jetzt schon abgeben !!!
    Eine Theorieprüfung und prakt. Prüfung kann der Sachbearbeiter festlegen bei erheblichen Mängeln oder Verstößen nach entsprechenden Vorgaben der vorgesetzten Verkehrsbehörde.
    Ist also immer noch nicht ausgeschlossen.
    Da wir nicht wissen welches Vergehen während der Probezeit begangen wurde, können wir also auch nichts dazu sagen.
    Wenn ich mal meinen Gedanken so freien Lauf lasse:
    der Junge hat den Führerschein erst mal zur Probe,
    besteht die Probezeit aber nicht und baut Sch...e,
    darf jetzt ein Aufbauseminar besuchen und Führerschein behalten,
    macht das aber auch nicht....,
    nach knapp 2 Jahren fällt ihm ein das Seminar zu besuchen.....
    - der braucht auch keinen. Aber Gott sei Dank habe ich nichts zu sagen.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein möglichst schnell zurück (ASF)
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text
    Ich will den Beitrag nur noch einmal hochholen, damit kk 145 ihn noch lesen kann und seine Meinung dazu schreibt.
    Er hatte wohl heute frei.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein möglichst schnell zurück (ASF)
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text
    die schei.. kann nicht so groß gewesen sein, sonst hätte er die fe direkt verloren.
    lsm ist nicht erforderlich da bereits eine fe vorlag.
    prüfungen dürfen nur verlangt werden, wenn tatsachen vorliegen, die die annahme rechtfertigen, daß die notwendigen fähigkeiten und kenntnisse nicht mehr vorhanden sind.
    beides ist erstmal nicht anzunehmen.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein möglichst schnell zurück (ASF)
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text
    >Ich will den Beitrag nur noch einmal hochholen, damit kk 145 ihn noch lesen kann und seine Meinung dazu schreibt.

    Da werde ich doch ein bischen rot :)

    Ich würde auch versuchen, den Antrag sofort zu stellen. Sehtest und Passbild sind erforderlich, der LSM-Nachweis nicht. Den Antrag wird die Behörde sehr wahrscheinlich auch ohne den Nachweis über das ASF annehmen und bearbeiten. Der Nachweis muss dann zur Abholung vorgelegt werden. Das sollte man aber unbedingt persönlich besprechen!

    Auch für das ASF kann man sich sofort anmelden. Durch die Mindestdauer von 2 Wochen dürfte das der limitierende Faktor sein. Aufpassen, dass man das richtige Seminar bucht: Für Alkohol- und Drogenverstöße braucht man ein besonderes Seminar.

    Ob Prüfungen verlangt werden, liegt im Ermessen der Behörde. Das könnte hier schon passieren, abhängig davon, wie lange die FE bei Entzug schon bestand. War die Probezeit praktisch um, sind Prüfungen wenig wahrscheinlich. War die FE dagegen ganz neu, sind Prüfungen nach 2 Jahren Entzug sehr gut möglich.

    Wenn Prüfungen angeordnet werden, sind es im Regelfall beide, also Theorie und Praxis.

    Nach der Neuerteilung ist dann besondere Vorsicht geboten: Der nächste A- bzw. übernächste B-Verstoß zieht eine MPU nach sich. Verstöße kann man übrigens auch als Radfahrer oder Fußgänger begehen, also ist eine strikte Einhaltung aller Verkehrsregeln angesagt. Um das Risiko zu verringern, würde ich außerdem die Teilnahme an einem FSF empfehlen, falls man die Voraussetzungen erfüllt.

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