Führerschein mit 17 und dann fahren ohne Begleitung!??

  • Führerschein mit 17 und dann fahren ohne Begleitung!??
     rico17
      schrieb am Mittwoch, 1. Februar 2006
    Hallo zusammen,
    ich mache gerade den Fs mit 17 (werde in einem Jahr 18).
    Gibt es irgend eine möglichkeit, dass z.b. mein Arbeitgeber einen Antrag stellt, dass ich schon mit 17 alleine fahren darf? Also wenn mein Arbeitgeber z.B. sagen würde, dass ich beruflich auf fahren ohne begleitung angewiesen bin oder so irgend etwas??
  • Thema
    Re: Führerschein mit 17 und dann fahren ohne Begleitung!??
    Autor
      Kat
      schrieb am Mittwoch, 1. Februar 2006
    Text
    Also mir hat mein Fahrlehrer gesagt ich habe keine chance diesen Antrag durchzubringen. Ich wäre auch darauf angwiesen, aber wenn man den führerschein mit 17 hat, hat man keine chance.
    Ich glaub verstehen muss man sowas nicht, oder?
    Also bei uns in Bayern hat meine keine chance, dass man mit 17 allein fahren kann.

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17 und dann fahren ohne Begleitung!??
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Mittwoch, 1. Februar 2006
    Text
    Ich sage mal ganz vorsichtig "Quatsch". Wir haben momentan einige Schüler hier, die FS mit 17 machen UND vorzeitige Erteilung. D.h. sie müssen immer in Begleitung fahren, ausser zu ihrer Arbeitsstelle und zurück.

    Chris (FL)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein mit 17 und dann fahren ohne Begleitung!??
    Autor
      Kleinholz, Ulrich
      schrieb am Donnerstag, 2. Februar 2006
    Text
    >Ich sage mal ganz vorsichtig "Quatsch". Wir haben momentan einige Schüler hier, die FS mit 17 machen UND vorzeitige Erteilung. D.h. sie müssen immer in Begleitung fahren, ausser zu ihrer Arbeitsstelle und zurück.
    >
    >Chris (FL)

    Verdammt das ist nicht richtig, es muss immer in Begleitung gefahren werden!!!!! Denn was ist der Sinn dieses Versuches?!

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  • Thema
    Re: Führerschein mit 17 und dann fahren ohne Begleitung!??
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 1. Februar 2006
    Text
    Hallo,

    eine verbindliche Auskunft zum Fahren mit 17 ohne Begleitung kann dir nur deine Führerscheinstelle geben. Also frag einfach mal dort nach. Ob die Erlaubnis dazu erteilt wird hängt von vielen Faktoren ab und wird von jeder Führerscheinstelle unterschiedlich gehandhabt.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Führerschein mit 17 und dann fahren ohne Begleitung!??
    Autor
      w00t
      schrieb am Mittwoch, 1. Februar 2006
    Text
    Ich kann nicht verstehen, warum sich so viele Menschen nicht mit dem Führerschein ab 17 zufrieden geben können? Es gibt auch noch Bundesländer (wie hier Baden Württemberg ;) ) in denen man erst mit 18 den Führerschein bekommt. Auch wenn du eine Sondergenehmigung bekommen würdest, dürftest du dann NUR zu deiner Arbeitsstelle und zurück alleine fahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17 und dann fahren ohne Begleitung!??
    Autor
      Tooobiii
      schrieb am Donnerstag, 22. Mai 2008
    Text
    >Ich kann nicht verstehen, warum sich so viele Menschen nicht mit dem Führerschein ab 17 zufrieden geben können? Es gibt auch noch Bundesländer (wie hier Baden Württemberg ;) ) in denen man erst mit 18 den Führerschein bekommt. Auch wenn du eine Sondergenehmigung bekommen würdest, dürftest du dann NUR zu deiner Arbeitsstelle und zurück alleine fahren.

    Genau darum geht es ja, das z.b. deine Begleitpersonen, selber zu ihrer Arbeitsstelle fahren müssen (wie bei mir). Ich müsste somit den Busverkehr benutzen, und hier auf dem land fahren die Busse nunmal nicht alle 10 minuten. Und Fahrrad Fahren ist unmöglich, der weg wäre viel zu weit. Und da wäre ein Auto das Richtige. Außerdem, wozu braucht man sonst Hauptsächlich das Auto? Für Freizeitrundfahrten eher nicht, da kann man ruhig ein Jahr warten!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein mit 17 und dann fahren ohne Begleitung!??
    Autor
      sarah1990
      schrieb am Samstag, 18. August 2007
    Text
    Hallo zusammen.
    ich bin auch 17 jahre alt und habe meine SONDERGENEHMIGUNG BECKOMMEN alleine zur ausbildungsstelle und zur berufschule zu fahren. Natürlich auch wieder zurück!
    Es ist für die jenigen vorteilhafter außerhalb geschlossener ortschaft zu wohnen, da man bei dem Straßenverkehrsamt den grund angeben kann das es nciht einfach ist öffentliche verkersmittel zu nutzen.
    Leute ich wohne ca. 10 km. von meiner Ausbildungsstelle entfernt und habs durchbekommen, allerdings muss ich dazusagen, dass ich unregelmäßige arbeitszeiten habe und dass das auch ein wichtiger punkt ist der mir dazu verholfen hat!
    versucht es einfach. schickt nen antrag zu eurem straßenverkehrsamt wo eure arbeitszeiten enthalten sind und die strecken die ihr normaler weise mit eurem fahrrad zurück legen müsst und der weg zum nächst gelegenen bahnhof usw. ihr müssst eich am bessten vorher noch mal direkt beim straßenverkehrsamt informieren bevor ihr den antrag stellt. schließlich soll der antrag auch vollstandig sein...
    LG Sarah

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17 und dann fahren ohne Begleitung!??
    Autor
      Anne1990
      schrieb am Mittwoch, 29. August 2007
    Text
    ich hab dazu mal eine frage:
    stimmt es,dass wenn man eine sondergenehmigung beantragen will,dass man vorher zur mpu muss?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein mit 17 und dann fahren ohne Begleitung!??
    Autor
      Patrick_91
      schrieb am Sonntag, 20. Januar 2008
    Text
    Ich hätte auch mal eine ähnliche Frage, mein Vater ist wahrscheinlich einseitig querschnittsgelähmt und kann aus diesem Grund nicht mehr fahren. Meine Mutter arbeitet ab April wieder und ich beginne im September eine Ausbildung in Kempten (ca 40 km entfernt), währe es hier möglich eine SG zu bekommen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 und dann fahren ohne Begleitung!??
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Sonntag, 20. Januar 2008
    Text
    >Ich hätte auch mal eine ähnliche Frage, mein Vater ist wahrscheinlich einseitig querschnittsgelähmt und kann aus diesem Grund nicht mehr fahren. Meine Mutter arbeitet ab April wieder und ich beginne im September eine Ausbildung in Kempten (ca 40 km entfernt), währe es hier möglich eine SG zu bekommen?

    FSST fragen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 und dann fahren ohne Begleitung!??
    Autor
      Thommy
      schrieb am Montag, 21. Januar 2008
    Text
    ANGEWIESEN.... Ich kanns nicht mehr hören!!! (lesen) Das kann nicht stimmen die letzten 17 Jahre gings doch auch ohne. Warum ist man mit 17 plötzlich so auf den Führerschein angewiesen??

    Grüße
    Thomas

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 und dann fahren ohne Begleitung!??
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 21. Januar 2008
    Text
    >ANGEWIESEN.... Ich kanns nicht mehr hören!!! (lesen) Das kann nicht stimmen die letzten 17 Jahre gings doch auch ohne. Warum ist man mit 17 plötzlich so auf den Führerschein angewiesen??
    ..........................

    Vielleicht ist die Wortwahl dramatisch.
    Aber Fakt ist, dass die heutige Jugend weitere Wege in Kauf nehmen muss um einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Und 40 Kilometer sind kein Pappenstiel.
    Da scheint ja eine Änderung in der Familie stattgefunden zu haben, die die Mutter zur Arbeit und den Vater in den Rollstuhl zwingt.
    So war das sicher nicht gedacht.
    Ein Umzug des Jugendlichen ist bei einem pflegebedürftiger Vater sicher auch nicht die erste Wahl.

    Von daher, lieber Thommy, scheint es hier nichts mit Bequemlichkeit zu tun zu haben wenn ein junger Mensch nach einer Sondergenehmigung fragt.
    Und sicher hat er es nicht verdient, auf eine höfliche Frage einen solchen Kommentar zu bekommen.

    Ich denke, lieber Pattrick, dass dein Antrag auf eine Sondergenehmigung gute Chancen haben kann.
    Beschäftige dich am besten schon jetzt mit den Frage die an dich gerichtet werden:
    Warum können Sie nicht den Wohnort wechseln?
    Warum nicht in Heimatnähe arbeiten?
    Wie sehen die Bus- und Bahnverbindungen aus?
    Warum machen Sie nicht die Führerscheinklasse A1 (Krad 125 ccm, 80 km/h)?
    Ja, und eine Reifeprüfung, sprich MPU, wirst du ablegen müssen.

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  • Thema
    Re: Führerschein mit 17 und dann fahren ohne Begleitung!??
    Autor
      kampino
      schrieb am Montag, 21. Januar 2008
    Text
    Hallo Zusammen !

    Es ist doch so, daß jetzt wo der Modellversuch läuft wieder viel mehr Jugendliche auf die Idee kommen auch schon vor dem 18 . Geburtstag alleine fahren zu wollen. Die Sondergenehmigung ist möglich, hat aber rein gar nichts damit zu tun, ob man BF17 macht oder nicht. Auch vorher gab es schon die Möglichkeit einen Antrag zu stellen und die Fahrerlaubnis -uneingeschränkt oder mit Auflagen- zu bekommen. Ob und unter welchen Auflagen (MPU etc.) dieser Antrag bewilligt wird hängt wie immer vom Sachbearbeiter ab. Ich finde es allerdings wie meine Vorschreiber sehr wichtig, daß man sich überlegt ob man den Antrag aus reiner persönlicher Bequemlichkeit stellt oder ob da wirklich ein sinnvoller Grund dahinter steht, wie zum Beispiel ein sehr weit entfernter Ausbildungsplatz der definitiv nicht mit dem ÖPNV zu erreichen ist.
    Mir persönlich sind ein paar Fälle bekannt in denen der Antrag bewilligt wurde, auch aus der Zeit als es BF17 noch gar nicht gab. Andererseits weiß ich aber auch, daß die Führerscheinstellen seit es BF17 gibt mit diesen Anträgen zugepflastert wird weil wohl ein jeder meint den Versuch mißbrauchen zu müssen.

    Dadurch werden aber die Sachbearbeiter genervt und die Chance, daß ein wirklich sinnvoller Antrag bewilligt wird sinkt. Also bitte haltet Euch zurück, das eine Jahr -welches in den meisten Fällen ja nur ein paar Monate sind- macht den Kohl auch nicht fett. Und wer es so eilig hat motorisiert zur Arbeit zu fahren kann ja auch die Klasse "S" in erwägung ziehen....

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17 und dann fahren ohne Begleitung!??
    Autor
      Thommy
      schrieb am Montag, 21. Januar 2008
    Text
    Sorry PEG meine Antwort sollte sich auf die des Threaderstellers beziehen (rico17)

    Patrick 91 hätte meinen Segen auch absolut er war auch nicht gemeint. Patrick ich wünsch dir viel Erfolg bei deinem Antrag!

    Ich hab nur und dabei bleibe ich immer wieder ein Problem damit, dass hier in regelmäßigen Abständen die Leute auftauchen und alle irgend ne Ausnahme brauchen. Ich will ja NUR zu meiner Arbeitsstelle alleine fahren. Da gibts vielleicht sogar Genehmigungen für. Dann war doch kürzlich jemand da: Hmmm... also ich hab da jetzt ne SG darf ich damit NUR nen kleinen Umweg fahren NUR meine Freundin abholen?

    Vielleicht sehe ich auch alles zu verbissen. Aber ich wohne sehr ländlich. Genauer gesagt in einem nicht mal ganz 1000 Einwohner Dorf. Ich weiß was es heißt mit öffentlichen zu fahren bei schlechten verbindungen, und für eine Strecke von 15 KM eine Stunde zu brauchen. Davon 40 Minuten Wartezeit auf einem Provinz-Bahnhof bei Schneeregen ohne Unterstellmöglichkeit..... Und mir hats nie geschadet. Seit ich Auto fahre bin ich häufiger Krank. Diese Abhärtungen fehlen halt.

    Und ich wäre einfach dafür, man sollte BF 17 auch dafür nutzen wofür es ist nämlich Begleitetes Fahren mit 17. Und ansonsten weiter machen wie bisher.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein mit 17 und dann fahren ohne Begleitung!??
    Autor
      Shirly
      schrieb am Dienstag, 12. Februar 2008
    Text
    Also ich habe so eine Sondergenehmigung... ich fahre kanpp 50 km bis zur Arbeit... darf da alleine hin und zurück fahren...
    aber das das der chef sagt... sondergenehmigung dafür das ich ausfuhre machen darf... geht nicht... das geht dann doch zu weit... aber zur arbeit fahren ab einer gewissen kilometer zahel darf man... !mit Sondergenehmigung!!!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 und dann fahren ohne Begleitung!??
    Autor
      Sunshine18
      schrieb am Dienstag, 12. Februar 2008
    Text
    einer hier im ort darf mit sondergenehmigung mit 16 jahren zur arbeit fahren

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 und dann fahren ohne Begleitung!??
    Autor
      dieter2008
      schrieb am Freitag, 4. April 2008
    Text
    hab da mal ne frage...
    mein vater wurde jetzt total ungeplant in die jva eingewiesen=( und wir haben uns vorher so ein kleines familienunternehmen aufgebaut, bei dem es hauptsächlich um kundenpflege geht, jetzt kann ich nicht mehr mit meinem daddi zu den kunden fahren und meine mutter ist auch vollzeitbeschäftigt, sodass ich zZ eig jeden Kundentermin absagen muss, oder ihn auf besseres wetter verweisen muss, da ich noch einen roller habe... gibt es da ne kleine gewinnchance ne sg zu bekommen? ab 1.8 mache ich auch ne ausbildung in 30km entfernung... unter abwägung aller aspekte, ist doch bestimmt iwas zu machen oder? meine ausbildung mach ich ja auch direkt bei der kreisverwaltung ;) :-D was meint ihr zu diesem fall???
    mfg dieter

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 und dann fahren ohne Begleitung!??
    Autor
      DrängleR
      schrieb am Freitag, 23. Mai 2008
    Text
    >hab da mal ne frage...
    >mein vater wurde jetzt total ungeplant in die jva eingewiesen=( und wir haben uns vorher so ein kleines familienunternehmen aufgebaut, bei dem es hauptsächlich um kundenpflege geht, jetzt kann ich nicht mehr mit meinem daddi zu den kunden fahren und meine mutter ist auch vollzeitbeschäftigt, sodass ich zZ eig jeden Kundentermin absagen muss, oder ihn auf besseres wetter verweisen muss, da ich noch einen roller habe... gibt es da ne kleine gewinnchance ne sg zu bekommen? ab 1.8 mache ich auch ne ausbildung in 30km entfernung... unter abwägung aller aspekte, ist doch bestimmt iwas zu machen oder? meine ausbildung mach ich ja auch direkt bei der kreisverwaltung ;) :-D was meint ihr zu diesem fall???
    >mfg dieter

    ne ist nix zu machen. kannst bus fahren.

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