Führerschein mit 17 und Roller?

  • Führerschein mit 17 und Roller?
     Clemse
      schrieb am Sonntag, 18. Februar 2007
    Hi!
    Ich habe vor, nach meiner Abschlussprüfung den Führerschein mit 17 zu beginnen, d.h. ich bin 16.
    Soweit ich weiß kann man ein halbes jahr vorher anfangen, stimmt das?
    Was ich noch wissen wollte. Wenn man den Autoführerschein regulär mit 18 macht, darf man ja ohne weitere Lizenz Roller bzw Schwalbe fahren. Gilt das auch für Führerschein mit 17? Das wäre für mich sehr vorteilhaft, da wir zuhause 2 Schwalben haben ;)

    mfg
  • Thema
    Re: Führerschein mit 17 und Roller?
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 18. Februar 2007
    Text
    Du darfst mit dem Führerschein bF17 alles fahren, was der Führerscheinklasse M entspricht.
    Die erlaubt dir das Fahren von Krads mit bis zu 50 ccm und einer bbH von 45.
    Für ganz wenige "DDR-Krads" ist diese Regelung gelockert. Ob deine darunterfällt (auch Baujahr bzw Erstzulassung beachten) kannst du durch googlen erfahren.

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17 und Roller?
    Autor
      Clemse
      schrieb am Sonntag, 18. Februar 2007
    Text
    okay, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt ;)

    ich denke mal es ist so, ich frage nur nochmal zur sicherheit nach..

    ich meine, im auto muss ich ja mit begleitperson fahren, bis ich 18 bin. wenn ich den führerschein "bF17" habe darf ich roller fahren OHNE begleitung, oder?

    mfg und danke für die schnelle antwort =)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein mit 17 und Roller?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 19. Februar 2007
    Text
    Du darfst Roller, die bis zu 45 km/h schnell sind und einen Hubraum von nicht mehr als 5o ccm mit den bF17 auf jeden Fall allein, also ohne Begleiter oder Aufsicht, fahren.
    Und darunter fallen die meisten gängigen Motorroller, die von Jugendlichen gefahren werden.

    Einzig die Frage, ob du deine vorhandenen Roller fahren kannst, die kann ich dir nicht so beantworten. Gerade die Schwalbe hat da Ausnahmeregelungen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 und Roller?
    Autor
      RECORD
      schrieb am Mittwoch, 23. Juli 2008
    Text
    ich habe da auch noch mal eine frage ich habe einen roller der 60 fährt aber an dem roller ist nix gemacht worden darf ich den dann auch fahren?? auch mit Bf 17

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