Führerschein mit 17 ohne richtig Begleitperson

  • Führerschein mit 17 ohne richtig Begleitperson
     SteveKirchner
      schrieb am Dienstag, 4. Januar 2011
    Hallo, nen Kumpel von mir hat nen Führerschein mit 17 und kann super gut fahren, allerding erfülle ich nicht die Bedingungen einer Begleitperson da ich 18 bin und auch erst mein führerschein neu habe seit 1/2 Jahr. Wenn ich ihn mit meinem Auto fahren lasse kann mir irgendwas passieren das mein Führerschein auch eingezogen wird? Ich vertraue ihn weil er wirklich gut fahren ksnn aber will bei ner Polizeikontrolle mein Führerschein nicht auch verlieren.
  • Thema
    Re: Führerschein mit 17 ohne richtig Begleitperson
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Dienstag, 4. Januar 2011
    Text
    da meint also ein grünschnabel wie du, daß du das entscheiden kannst, wozu andere jahrelange praxis und ein studium brauchen.
    wie vermessen ist das eigentlich?
    ist das noch pubertäres gehabe oder schlichte dummheit?

    zu deiner frage. ja, dein führerschein wird für eine weile weg sein.

    mfg

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  • Thema
    Re: Führerschein mit 17 ohne richtig Begleitperson
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 4. Januar 2011
    Text
    Du hast doch in der Fahrschule gelernt, dass Du Dein Auto nur jemandem anvertrauen darfst, der einen Führerschein hat.
    Daraus resultiert, dass Du Dir seinen Führerschein zeigen lassen mußt. Es könnte ja sein, dass er ihm bereits wieder entzogen wurde.
    Da siehst Du doch, dass er nur den "Zettel" hat und nur fahren darf, wenn eine der eingetragenen Mitfahrer dabei ist.
    Es verstoßen also beide gegen das Gesetz und werden also beide bestraft.
    Gruß Manfred

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17 ohne richtig Begleitperson
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 4. Januar 2011
    Text
    Aufgrund welcher Vorschrift sollte eine Ahndung erfolgen? FoFE liegt nicht vor (eine Fahrerlaubnis ist ja vorhanden, mit Auflagen) und ich möchte auch daran erinnern, dass nicht einmal die Begleitperson ordnungswidrig handelt, wenn sie z.B. betrunken ist - das bleibt dann alles am Fahrer hängen.

    Anstiftung und Beihilfe gibt es bei OWis auch nicht. Eine Straftat kann ich nicht erkennen.


    Trotzdem - und da sind wir uns sicher einig - gibt es einige sehr gute Gründe, diese Aktion bleiben zu lassen. Der erhebliche Ärger, den die Versicherung machen wird, ist einer davon. Schon alleine das wird teuer als alle denkbaren Strafen.

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