Führerschein mit 17 OHNE Begleitperson

  • Führerschein mit 17 OHNE Begleitperson
     Tomek
      schrieb am Dienstag, 3. Januar 2006
    Hallo,
    ich habe mittlerweile von vielen Sportlern gelesen, die den Führerschein mit 17 haben und eine Sondergenehmigung, dass sie alleine fahren dürfen.
    Nun hab ich eine Frage:
    Reicht folgende Situation aus für eine Sondergenehmigung und wie würde die wahrscheinlich aussehen?

    Also momentan bin ich 16 1/2 und spiele leistungsorientiert Handball 80km entfernt von hier. Meine Eltern sind beide VOLL berufstätig (Vater im Außendienst, Mutter arbeiten mit verschiedenen schichten, früh/spät/mittel) Die Zugverbindungen sind denkbar schlecht (mit dem Zug fahre ich 2 Stunden zum Training!) Mit dem Auto fahre ich eine Stunde. Ich trainiere bald 5 mal die Woche und dass können meine Eltern einfach nicht schaffen und mit dem Zug komm ich nach dem Training nicht mehr nach Hause, da der letzte Zug um 19:45 Uhr fährt und ich bis 20 Uhr Training habe. Das ich leistungsorientiert spiele könnte ich anhand einer einladung zur jugend-nationalmannschaft & dem angehören des Landeskaders "beweisen" und mein verein könnte dies bestätigen, dass ich so oft trainiere usw.! Des weiteren sind es viele Auswärtsfahrten zu den Spielen, wo es von meinem Ort einfach günstiger ist, direkt hinzufahren. Habe gehört, dass es in diesem Fall eine Genehmigung geben kann, weiß dies allerdings nicht sooooo genau, daher frage ich hier nach. Falls es von Bedeutung ist, ich spiele Handball ;)


    Liebe Grüße und ich hoffe auf Antworten :)

    Tomek
  • Thema
    Re: Führerschein mit 17 OHNE Begleitperson
    Autor
      sweet_bluebell
      schrieb am Dienstag, 3. Januar 2006
    Text
    >Hallo,
    >ich habe mittlerweile von vielen Sportlern gelesen, die den Führerschein mit 17 haben und eine Sondergenehmigung, dass sie alleine fahren dürfen.
    >Nun hab ich eine Frage:
    >Reicht folgende Situation aus für eine Sondergenehmigung und wie würde die wahrscheinlich aussehen?
    >
    >Also momentan bin ich 16 1/2 und spiele leistungsorientiert Handball 80km entfernt von hier. Meine Eltern sind beide VOLL berufstätig (Vater im Außendienst, Mutter arbeiten mit verschiedenen schichten, früh/spät/mittel) Die Zugverbindungen sind denkbar schlecht (mit dem Zug fahre ich 2 Stunden zum Training!) Mit dem Auto fahre ich eine Stunde. Ich trainiere bald 5 mal die Woche und dass können meine Eltern einfach nicht schaffen und mit dem Zug komm ich nach dem Training nicht mehr nach Hause, da der letzte Zug um 19:45 Uhr fährt und ich bis 20 Uhr Training habe. Das ich leistungsorientiert spiele könnte ich anhand einer einladung zur jugend-nationalmannschaft & dem angehören des Landeskaders "beweisen" und mein verein könnte dies bestätigen, dass ich so oft trainiere usw.! Des weiteren sind es viele Auswärtsfahrten zu den Spielen, wo es von meinem Ort einfach günstiger ist, direkt hinzufahren. Habe gehört, dass es in diesem Fall eine Genehmigung geben kann, weiß dies allerdings nicht sooooo genau, daher frage ich hier nach. Falls es von Bedeutung ist, ich spiele Handball ;)
    >
    >
    >Liebe Grüße und ich hoffe auf Antworten :)
    >
    >Tomek

    __________________________________________________________

    Hallo Tomek,
    ich kann Dir da leider nicht ganz genau weiterhelfen...aber ein Freund von mir spielt leistungsorientiert Volleyball (Nationalmannschaft) , und bei ihm gab es die Diskussion, da er es zum Training auch so weit hat, ob er den Führerschein schon ein halbes Jahr vor seinem 18. machen kann (das war vor ungefähr nem Jahr, da gabs das bei uns noch nicht mit dem Schein ab 17).
    Das wäre prinzipiell möglich gewesen, man hätte einen Antrag stellen können, aber das hätte einiges gekostet (mehrere hundert Euro) und da es nicht sicher war, ob sein Verein das bezahlt, hat er es dann doch gelassen und ihn dann mit 18 gemacht. Ich würd mich mal an das Straßenverkehrsamt oder so wenden und mich erkundigen...

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  • Thema
    Re: Führerschein mit 17 OHNE Begleitperson
    Autor
      Damien
      schrieb am Dienstag, 3. Januar 2006
    Text
    Selbst wenn du für diesen Fall einen FS bekommen würdest, ob du einen FS ohne Begleitung bekommst bezweifle ich und selbst wenn, dann gilt dieser NUR für die Fahrt von dir zum Trainingsgelände und zurück, mehr nicht, per Auto zu den Auswärtsspielen fahren ist also nicht drin, einen uneingeschränkten Schein Klasse B wirst du NIE bekommen, erst recht nicht wegen Handballtraining, selbst wenn du der zukünftigte Spieler des Jahres wärst, auch für die gelten die unrückbaren deutschen Gesetze. Auch gibt es den FS ab 17 glaub ich nicht überall sondern nur in einigen Bundesländern und OHNE Begleitung sowieso nur wie gesagt in begründeten Ausnahmefällen für NUR die Strecke die genau diesen Ausnahmefall betrifft. Zudem kann es auch durchaus mal 6 oder mehr Monate dauern bis du den FS dann in Händen hälst. Billig ist es auch nicht und ein Auto und Benzin bräuchtest du dann auch noch.

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  • Thema
    Re: Führerschein mit 17 OHNE Begleitperson
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 3. Januar 2006
    Text
    Hallo Tomek,

    einheitliche Regelungen gibt es für Fälle wie deinen nicht. Geh am besten mal zu der für deinen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle und sprich mit dem Sachbearbeiter. Der kann dir sagen, ob ein Antrag überhaupt Aussicht auf Erfolg hat und welche Formalitäten dafür nötig sind.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Führerschein mit 17 OHNE Begleitperson
    Autor
      Gast16_w
      schrieb am Donnerstag, 3. August 2006
    Text
    >Hallo,
    >ich habe mittlerweile von vielen Sportlern gelesen, die den Führerschein mit 17 haben und eine Sondergenehmigung, dass sie alleine fahren dürfen.
    >Nun hab ich eine Frage:
    >Reicht folgende Situation aus für eine Sondergenehmigung und wie würde die wahrscheinlich aussehen?
    >
    >Also momentan bin ich 16 1/2 und spiele leistungsorientiert Handball 80km entfernt von hier. Meine Eltern sind beide VOLL berufstätig (Vater im Außendienst, Mutter arbeiten mit verschiedenen schichten, früh/spät/mittel) Die Zugverbindungen sind denkbar schlecht (mit dem Zug fahre ich 2 Stunden zum Training!) Mit dem Auto fahre ich eine Stunde. Ich trainiere bald 5 mal die Woche und dass können meine Eltern einfach nicht schaffen und mit dem Zug komm ich nach dem Training nicht mehr nach Hause, da der letzte Zug um 19:45 Uhr fährt und ich bis 20 Uhr Training habe. Das ich leistungsorientiert spiele könnte ich anhand einer einladung zur jugend-nationalmannschaft & dem angehören des Landeskaders "beweisen" und mein verein könnte dies bestätigen, dass ich so oft trainiere usw.! Des weiteren sind es viele Auswärtsfahrten zu den Spielen, wo es von meinem Ort einfach günstiger ist, direkt hinzufahren. Habe gehört, dass es in diesem Fall eine Genehmigung geben kann, weiß dies allerdings nicht sooooo genau, daher frage ich hier nach. Falls es von Bedeutung ist, ich spiele Handball ;)
    >
    >
    >Liebe Grüße und ich hoffe auf Antworten :)
    >
    >Tomek

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17 OHNE Begleitperson
    Autor
      meisi_69
      schrieb am Sonntag, 10. September 2006
    Text
    Hab da mal ne ähnliche Frage.. würd nämich auch gern mal beim Landratsamt ( richtige adresse?) fragen ob ich mit 17 gewisse Strecken unbegleitet fahren dürfte. Ich erklär mal schnell was meiner Meinung nach dafür sprechen würde:
    1) Meine Mutter ist alleinerziehend und berufstätig. Sie arbeitet mehrmals die woche von morgens bis ca. 23:00 Uhr, dass heißt dass ich eigentlich fast nie gefahren werden kann..
    2) Wohn in einem Dorf, die Busverbindung ist richtig schlecht und S-Bahn gibts auch nicht :(
    3) Ich geh auf ne Privatschule und da fährt kein öffentlicher Bus hin. Der Bus den die Schule bietet kostet aber mehrere hundert Euro im Jahr

    Könnten diese Punkte als Begründung reichen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein mit 17 OHNE Begleitperson
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 10. September 2006
    Text
    Hi,

    diese Entscheidung kann und wird immer nur der Sachbearbeter vor Ort entscheiden, egal was hier gesagt wird.

    Frag bei deiner Führerscheinstelle an.

    Aber aus Erfahrung: deine Chancen stehen nicht gut

    Güßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 OHNE Begleitperson
    Autor
      matti-h
      schrieb am Sonntag, 10. September 2006
    Text
    Hallo Zusammen,
    in meiner Fahrschule hab ich vor 2 Jahren einen solchen Fall gehabt. Die entsprechende Ausnahmegenehmigung hat der Regierungspräsident erteilt. War aber ein Einzelfall! Kenne auch mehrere Fälle, wo der Antrag abgelehnt worden ist. Mit dem Amt sprechen, die können am ehesten etwas dazu sagen.
    matti (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 OHNE Begleitperson
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Sonntag, 10. September 2006
    Text
    >Hi,
    >
    >diese Entscheidung kann und wird immer nur der Sachbearbeter vor Ort entscheiden, egal was hier gesagt wird.
    >
    >Frag bei deiner Führerscheinstelle an.
    >
    >Aber aus Erfahrung: deine Chancen stehen nicht gut
    >
    >Güßle
    >Wolfe

    Hallo Wolfgang!
    Dem stimme ich zu!
    Nur die Führerscheinstelle im Wohnort kann darüber entscheiden.
    Es werden viele Gerüchte verbreitet und hinter her ist alles falsch interpretiert.
    Also zum Amt und dann werden wir sehen.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein mit 17 OHNE Begleitperson
    Autor
      Pibenbrink
      schrieb am Montag, 2. Oktober 2006
    Text
    >Hallo,
    bei mir ist das Problem mit der Arbeit (20km)!!
    Kann man da auch was machem mit 17 ohne Begleitperson ??
    Mfg aus Hessen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 OHNE Begleitperson
    Autor
      Gast Rebecca
      schrieb am Montag, 11. Dezember 2006
    Text

    >
    >Aber aus Erfahrung: deine Chancen stehen nicht gut
    >
    >Güßle
    >Wolfe

    So ein Blödsinn. Das sind nämlich durchaus die Gründe, bei denen man den Führschein vorzeitig kriegt. Ich hab bis zu meiner Berufsschule ca 30km, musste um 5 aufstehen, damit ich mit der Bahn & Bus dann um 8 in der Schule ankomme. Und nachmittags ist es das gleiche, ich hatte manchmal Wartezeiten von 3-4 Stunden. Echt übel, vorallem im Winter wenn man dann Ewigkeiten am Bahnhof steht oder wenn man mal später aus hat oder am Samstag Schule.... da sitzt man halt dann um 6 an irgendnem Bahnhof und weiß nicht wie man heimkommen soll, weil kein Bus mehr fährt. (Das war bei mir nicht nur einmal der Fall!)

    Ich hab meinen Führerschein genau deswegen vorzeitig bekommen. Die Schule muss min. 20km entfernt sein und/oder eine schlechte Bus-und Zugverbindung da sein. Wartezeiten von mehr als 2 Stunden (das muss nicht jeden Tag sein, sondern ab und zu) sind außerdem auch noch ein Grund.

    Natürlich ist Benzin teuer, aber unter gewissen Umständen zahlt der Landkreis auch einen Teil oder manchmal sogar die gesamten Fahrtkosten...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 OHNE Begleitperson
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 11. Dezember 2006
    Text
    Hi Rebecca,

    dann entschuldige bitte mein Unwissen.

    Ich machs ja erst seit 17 Jahren als FAhrlehrer.

    Aber schön, junge dynamische Leute zu kennen, die dass auf jeden Fall beser wissen.

    Bewirb dich am besten dann mal als Verkehrsministerin.

    Ich schrieb lediglich, dass ich die Chancen für schlecht halte.

    Die endgültige Auskunft bekommt er eh nur von seiner Führerscheinstelle.

    In diesem Sinne, frohes Leben noch

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 OHNE Begleitperson
    Autor
      Aexellent
      schrieb am Mittwoch, 2. Juli 2008
    Text
    Moin,

    kann mir einer die Gesetzesgrundlage schicken?!

    Wäre wichitg, danke

    Gruß

    Alex

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein mit 17 OHNE Begleitperson
    Autor
      Joe27
      schrieb am Mittwoch, 2. Juli 2008
    Text
    > (mit dem Zug fahre ich 2 Stunden zum Training!)
    > Mit dem Auto fahre ich eine Stunde.

    Also ein reines Bequemlichkeitsproblem. Sind die zwei Stunden eigentlich von Tür zu Tür oder nach Fahrplan?

    > Habe gehört, dass es in diesem Fall eine
    > Genehmigung geben kann,

    Nein, definitiv nicht. Ausnahmegenehmigungen gibt es nur für Strecken, die erstens _wichtig_ sind (Ausbildung/Beruf, also Lebensunterhalt), und die zweitens _überhaupt nicht_ anders erreichbar sind.

    Daß es letzteres gibt, spricht nicht gerade für die Infrastruktur eines Industrielandes.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein mit 17 OHNE Begleitperson
    Autor
      Crash3
      schrieb am Donnerstag, 3. Juli 2008
    Text
    Nimm Dir nen Fahrer, dann kannst du sofort loslegen, aber wie hat das denn bisher geklappt? Ich gehe davon aus, das das jetzt ein neues Problem ist und du noch gar nicht über alternativen nachdenken brauchtest!
    Sanfte Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17 OHNE Begleitperson
    Autor
      Dome1993
      schrieb am Dienstag, 27. April 2010
    Text
    Ich habe auch eine Frage.

    Mein Vater hatte im August letzten Jahres einen schweren Motorradunfall und ist seitdem Querschnittsgelähmt. Meine Mutter hat uns kurz darauf verlassen und jetzt stehen wir da und wissen nicht ob ich (17) alleine vollwertig den Führerschein machen kann. Ich brauche den um einkaufen zu fahren , meinen Vater zur Reha zu bringen usw.
    Meint ihr es wäre möglich?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein mit 17 OHNE Begleitperson
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 27. April 2010
    Text
    Nichts ist unmöglich. Stelle einen Antrag bei Deiner Führerscheinstelle und begründe es ordentlich, so dass die Führerscheinstelle ihr okay gibt. Laß Dich dazu beraten. Es wird nicht einfach. Dein Vater kann sicher auch mit speziellen Taxis mit Rollstuhl gefahren werden was die Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft bezahlt. Du brauchst also einen ganz wichtigen Grund.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 OHNE Begleitperson
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 27. April 2010
    Text


    In dem Zusammenhang kommt mir aber noch eine andere Frage in den Kopf:
    Besitzt dein Vater noch seinen Führerschein, oder bekam er den vielleicht einkassiert und muss erst eine Eignungsprüfung in einem -für seine Behinderung angepassten- Fahrzeug ablegen?

    Wenn das so wäre, wäre er ja auch derzeit nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und könnte dir nicht den Begleiter machen. :o(

    Bereite dich also auch auf die Frage vor, warum dir nicht zB ein Verwandter oder Nachbar den Begleiter machen könnte, wenn du die Einkäufe für euch beide erledigst.

    Ich drücke dir für diese Ausnahmebescheinigung beide Daumen, ganz fest!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 OHNE Begleitperson
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 27. April 2010
    Text
    Nachtrag:

    Falls du den Antrag andererseits so begründest....
    Könnte man dadurch beim StVA nicht einen schlafenden Hund wecken, der dann (daraufhin) die FE des Vaters annuliert? Womit der Vater dann def. als Begleiter ausfallen würde?

    Verflixt, die Situation ist alles andere als leicht. :o(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17 OHNE Begleitperson
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 27. April 2010
    Text
    @Dome1993, ich empfehle dir dringend, deine Frage in
    www.verkehrsportal.de
    zu stellen.

    Dort findest du auch Menschen, die auf dem StVA arbeite(te)n, die dir sicher schnell, kompetent und kostenlos gute Antworten geben können.
    Da es für diese Anträge keine Formulare gibt, ist es schon wichtig zu wissen, was man wie betonen sollte (oder anderes weglassen)
    Leider (oder Gott-sei-Dank)haben die Sachbearbeiter bei solchen Entscheidungen einen gewissen Ermessungsspielraum.
    Deshalb wäre es für dich sicher von Vorteil, dich intensiv mit dem Thema zu befassen, bevor du selbst an deinem StVA vorstellig wirst.

    Auf den Beitrag antworten


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