Führerschein mit 17, aber dennoch alleine fahren???

  • Führerschein mit 17, aber dennoch alleine fahren???
     Miss X
      schrieb am Sonntag, 30. März 2008
    ich habe die Fahrerlaubnis für das Fahren mit 17. Laut Gesetz darf man
    > ja nur in Begleitung fahren. Ich habe aber einmal gehört, das es
    > möglich wäre, das man sowas wie eine Sondergenehmigung bekommen
    > könnte, um alleine von einem Ort zu einem anderen fahren kann. Gibt es das wirklich?
    >
    > Denn ich wohne in Plauen und ich muss nach Chemnitz zur Berufsschule
    > (Blockunterricht). Da die Zugverbindung so bescheiden ist, wäre das
    > für mich viel besser.
    >
    > Wenn es so etwas wirklich gibt, an wen müsste ich mich wenden und
    > welche Voraussetzungen müsste ich dafür haben?


    Ich würde mich über ein paar schnelle Antworten sehr freuen. Danke.
  • Thema
    Re: Führerschein mit 17, aber dennoch alleine fahren???
    Autor
      rine
      schrieb am Sonntag, 30. März 2008
    Text
    mit deinem FS17 darfst du grundsätzlich nur in Begleitung fahren, ansonsten läufst du Gefahr, dass dein FS wiederrufen wird.

    wenn du mit 17 alleine fahren möchtest, hättest du das schon so beantragen müssen. dann muss man aber auch nachweisen, dass es wirklich absolut keine andere Möglichkeit gibt (Opa, Zug, Bus) auf Arbeit zu kommen (was bei dir schwer sein dürfte), du hättest eine MPU machen müssen und hättest deinen FS bis zum 18. Geb. wahrscheinlich nur für den Arbeitsweg zugesprochen bekommen.

    da du dich jetzt schon für BF17 entschieden hast, wird der Aufwand wahrscheinlich nicht mehr lohnen.

    wirst wohl weiterhin mit dem Zug, wenn auch schlechte Verbindung, fahren müssen.

    LG

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  • Thema
    Re: Führerschein mit 17, aber dennoch alleine fahren???
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 31. März 2008
    Text
    >> Wenn es so etwas wirklich gibt, an wen müsste ich mich wenden

    ....................

    Zuständig ist das Straßenverkehrsamt.
    Ich sehe es als günstiger an persönlich vorstellig zu werden (auch wenn es mit zeitlichem Aufwand verbunden ist).

    Aber es fällt leichter "Nein" zu sagen, zu einem anonymen Schriftstück, als zu einer bittenden Person.
    Da sind Mitarbeiter des StVA nicht anders als andere Menschen auch.

    Aber wie rine schon sagte: Bereite dich gut vor und und fahre mit Fakten auf (belege eine "besondere Härte" zB durch das Aufzeigen vom Stundenplänen im Zusammenhang mit Fahrplänen und unterstreiche deine eigene Reife mit angemessenem Auftreten und Kleidung).
    Reine Bequemlichkeit wird das Amt nicht unterstützen.

    Viel Erfolg

    Auf den Beitrag antworten


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