Führerschein mit 17

  • Führerschein mit 17
     Kartal123
      schrieb am Freitag, 24. September 2010
    Habe eine Frage...

    Habe den Führerschein mit 17 und meine Begleitperson muss den Führerschein abgeben für ein Monat. Meine Frage ist jetzt kann ich mit der Person Fahren?, oder muss diese auch den Führerschein vorzeigen bei einer Kontrolle?

    Gruß
  • Thema
    Re: Führerschein mit 17
    Autor
      Fahrschüler007bond
      schrieb am Freitag, 24. September 2010
    Text
    Die Person muss den Führerschein vorzeigen können, da er entzogen wurde ist dies nicht mehr möglich, deswegen musst du mit einer anderen Begleitperson fahren oder Pause für 1 Monat machen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein mit 17
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 24. September 2010
    Text
    >Habe eine Frage...

    ... und eine gute noch dazu. BF17 gibt es - in juristischen Dimensionen gesehen - noch nicht so lange. Ich kenne zu diesem Thema noch keine Rechtsprechung, erst recht keine aus einer ausreichend hohen Instanz, dass man hier eine gesicherte Auskunft geben könnte.

    Das Folgende ist daher nur meine persönliche Meinung.


    Ein Fahrverbot ist das Verbot "im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen" (§ 25 StVG). Die Fahrerlaubnis besteht während eines FV weiterhin. (Bis hierhin ist das noch allgemeiner Konsens.) Von "Begleitung" ist da keine Rede.

    Die Anforderung an den Begleiter bzgl. Fahrerlaubnis und Führerschein lautet:

    "Die begleitende Person
    [...]
    2. muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR-oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist, [...]"
    (§ 48a Abs. 5 FeV)

    Die erste Hälfte ist weiter erfüllt - die Fahrerlaubnis besteht ja noch. Die zweite Hälfte ist nicht mehr erfüllbar.

    Jetzt zu den Folgen: Den Widerruf der FE regelt § 6e Abs. 3 StVG:

    "Eine auf der Grundlage der Rechtsverordnungen nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer vollziehbaren Auflage nach Absatz 1 Nr. 2 über die Begleitung durch mindestens eine namentlich benannte Person während des Führens von Kraftfahrzeugen zuwiderhandelt. [...]"

    Das trifft nicht zu: Der namentlich benannte Begleiter ist an Bord.

    Bleibt noch das Nichtmitführen des Führerscheins. Das ist aber keine vollziehbare Auflage (§ 75 Abs. 9 FeV) während eines Fahrverbots und bleibt damit ungeahndet.


    Der Fahlehrerverband BaWü sieht das ähnlich (auch wenn ich bei der Formulierung teilweise ko... könnte):

    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2010-Texte/fpx-10-02-68-BF17.htm


    Soviel kann ich dir als Lektüre mitgeben. Beabsichtigt ist es sicher nicht, dass der Begleiter ein FV haben darf. Wenn du eine bessere Auskunft willst, wirst du den Selbstversuch starten müssen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      Puschiii
      schrieb am Sonntag, 26. September 2010
    Text
    Hey,

    ich hätte zum Thema Begleitperson auch noch eine dringende Frage:
    Ich habe jetzt meine Mutter und meinen Steifvater eingetragen, dass hatten wir ja gleich den Tag bei der Anmeldung eingetragen bei der Fahrschule. Nun würde ich aber gerne noch meinen Onkel und evtl. auch meine Oma und meinen Opa dazu tragen lassen. Wo muss ich das machen? Wieviel kostet das? Und dauert das lange oder wird das sofort gemacht?


    Ich würde ja zur Fahrschule fahren, komme da aber frühestens am Donnerstag hin und würde das bis dahin gerne schon über die Bühne bekommen haben...


    Liebe Grüße

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Sonntag, 26. September 2010
    Text
    strassenverkehrsamt macht das. kosten ca. 8€, sofort geht auf keinen fall da überprüfungen stattfinden müssen.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      Puschiii
      schrieb am Sonntag, 26. September 2010
    Text
    sofort geht auf keinen fall da überprüfungen stattfinden müssen.
    >------------------------------
    Heißt es, ich muss solange meinen Führerschein da lassen und kann dann in der Zeit nicht fahren?

    Liebe Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 26. September 2010
    Text
    >Heißt es, ich muss solange meinen Führerschein da lassen und kann dann in der Zeit nicht fahren?

    Nein, deine aktuelle Prüfbescheinigung darfst du natürlich behalten.

    Die neue Bescheinigung kostet 7,70 € + je zwischen 1,50 und 10 € pro Begleiter. Sollte kein besonders hoher Aufwand für die Überprüfung der Begleitperson anfallen, bleiben viele Behörden am unteren Ende des Gebührenrahmens, d.h. bei 1,50 €.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      Puschiii
      schrieb am Sonntag, 26. September 2010
    Text
    >Nein, deine aktuelle Prüfbescheinigung darfst du natürlich behalten.
    >
    >Die neue Bescheinigung kostet 7,70 € + je zwischen 1,50 und 10 € pro Begleiter. Sollte kein besonders hoher Aufwand für die Überprüfung der Begleitperson anfallen, bleiben viele Behörden am unteren Ende des Gebührenrahmens, d.h. bei 1,50 €.
    --------------------------------
    Super, dann ist das ja alles garnicht so kompliziert. Muss ich wieder vorher so ein formular ausfüllen oder reicht es, wenn ich die Ausweise und Führerscheine kopiere und die Personen das dann Unterschreiben mit einem Text dazu, dass sie damit einverstanden sind und so?

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