Führerschein mit 17

  • Führerschein mit 17
     myself
      schrieb am Samstag, 14. August 2010
    hy,
    ich hätte da mal zwei kleine Fragen.
    folgendes:

    Wenn man den Führerschein mit 17 hat, darf man ja eigentlich nur in Deutschland und Österreich damit fahren.
    Ist das Richtig?
    Wenn man jetzt in einem anderen Land trotzdem Auto fährt und dabei dann erwischt wird, was für Strafen oder Konsequenzen hat diese Fahrt dann?

    Bitte um Antworten.

    Viele Grüße
  • Thema
    Re: Führerschein mit 17
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Samstag, 14. August 2010
    Text
    >Wenn man den Führerschein mit 17 hat, darf man ja eigentlich nur in Deutschland und Österreich damit fahren.
    >Ist das Richtig?

    Nein, du darfst mit BF17 Schein nur im Inland fahren.




    >Wenn man jetzt in einem anderen Land trotzdem Auto fährt und dabei dann erwischt wird, was für Strafen oder Konsequenzen hat diese Fahrt dann?
    >

    Untersagung der Weiterfahrt, und ne Anzeige wegen FoFE könnt ich mir auch vorstellen, Meldung an die dt. Behörden und Entzug der FE in Deutschland

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 14. August 2010
    Text
    >Wenn man den Führerschein mit 17 hat, darf man ja eigentlich nur in Deutschland und Österreich damit fahren.
    >Ist das Richtig?
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    JA

    ===========================================================

    >Wenn man jetzt in einem anderen Land trotzdem Auto fährt und dabei dann erwischt wird, was für Strafen oder Konsequenzen hat diese Fahrt dann?
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Das hängt von der Gesetzgebung des jeweiligen Landes ab.
    Falls du mit einem solchen Gedanken spielen solltest, beachte, dass schon die "einfachen Verkehrssünden" dort oft deutlich härter bestraft werden, als in der BRD.

    Spanien sagt zum Fahren ohne Fahrerlaubnis (und was anderes wäre es bei dir nicht):
    Am 1. Mai 2008 trat in Spanien eine Strafrechtsreform in Kraft. Diese sieht härtere Strafen für Fahren ohne Führerschein vor (...)
    Das neue Strafgesetz sieht hier eine Haftstrafe von drei bis sechs Monaten vor, ersatzweise auch gemeinnützige Arbeiten.
    Quelle:
    http://www.spanien-bilder.com/aktuelles_aus_spanien_details4335.htm
    Viel Vergnügen. ;o)

    ===================================

    @Christian D.
    Was ist los, schwächelst du?!?
    Habe dich nicht gesehen, bei meiner Suche nach dem "Uraltthread". :oD

    Hier hätten wir uns treffen können:

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=77244&view=findpost&p=1056823091

    ;o)

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    @myself, den Thread aus dem Verkehrsportal solltest du dir auch mal durchlesen.
    Da geht es auch um dein Thema.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 14. August 2010
    Text
    Hi

    >Nein, du darfst mit BF17 Schein nur im Inland fahren.

    nein, stimmt schon.

    BF17 gilt in D und auch in Österreich.
    Wird dort anerkannt.

    >Untersagung der Weiterfahrt, und ne Anzeige wegen FoFE könnt ich mir auch vorstellen, Meldung an die dt. Behörden und Entzug der FE in Deutschland

    Untersagung ist richtig, Anzeige vor Ort wegen FoF.
    Aber keine Meldung nach D, weil das das internationale Recht nicht vorsieht.

    Ich kann nur nach Landesrecht verurteilt werden

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 14. August 2010
    Text
    >
    >BF17 gilt in D und auch in Österreich.
    >Wird dort anerkannt.
    >
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Tja, Christian, so ist das.....
    Kaum ist man mal ein paar Wochen nicht online, verpasst man nicht nur Geburtstagsgrüße, sondern auch so wichtige Meldungen wie "bF17 in A". :oP
    Kopf hoch, bald bist du wieder up-to-date. :oD

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 14. August 2010
    Text
    >>Untersagung der Weiterfahrt, und ne Anzeige wegen FoFE könnt ich mir auch vorstellen, Meldung an die dt. Behörden und Entzug der FE in Deutschland
    >
    >Untersagung ist richtig, Anzeige vor Ort wegen FoF.

    Dazu kommt noch - was im eigentlichen Sinn keine Strafe ist, aus praktischer Sicht vor Ort aber den größten Ärger macht - eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Geldstrafe. Bis die erbracht ist, behält die örtliche Polizei Fahrer und Fahrzeug.

    >Aber keine Meldung nach D, weil das das internationale Recht nicht vorsieht.
    >
    >Ich kann nur nach Landesrecht verurteilt werden

    Selbst wenn eine Meldung erfolgen sollte oder die deutschen Behörden sonst irgendwie von der Fahrt erfahren würden, wäre das in D kein Problem. Nach dem Wortlaut ist nämlich nicht die Fahrerlaubnis auf D beschränkt, sondern nur der Führerschein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      myself
      schrieb am Samstag, 14. August 2010
    Text
    oha, vielen Dank für eure Mühe und Antworten,
    jetzt weiß ich in etwa Bescheid und bin froh nicht erwischt geworden zu sein...
    irgendwie find ich es aber auch weng übertrieben, dass es dann so "hart" bestraft wird. Weil eigentlich hat man ja einen Führerschein... versteh ich nicht ganz, wenn ich ehrlich bin.

    Edit:
    Irgendwie finde ich schade, dass man nicht überall mit diesem Bf-17 fahren darf...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 14. August 2010
    Text
    >Edit:
    >Irgendwie finde ich schade, dass man nicht überall mit diesem Bf-17 fahren darf...
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Na, wenn das alles ist.
    Wir haben richtig Glück, mit unserer Gesetzgebung.
    Woanders sieht es weit schlimmer aus.

    zB. In Ottumwa, Iowa, ist es jeder männlichen Person untersagt, innerhalb der Stadtgrenzen einer unbekannten Frau zuzuwinken .....
    In Virginia sind Badewannen im Inneren von Gebäuden verboten .....
    in Memphis, Tennessee dürfen Frauen dort einem Gesetz zufolge nur Auto fahren, wenn ein Mann vor dem Auto herläuft und zur Warnung von Fußgängern und anderen Autofahrern eine rote Fahne schwenkt.

    Mehr zu den verrückten Gesetzen findest du hier:
    http://www.rp-online.de/politik/Geregelter-Sex-neue-verrueckte-Gesetze-der-Welt_bid_6405.html

    ... und nun beschwere dich noch einmal über Deutschland. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Führerschein mit 17
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 14. August 2010
    Text
    Hi,

    ja, du hast eine Fahrerlaubnis, aber die hat eine Auflage.

    Ja, deine Fahrerlaubnis ist ein Modell in Deutschland, und deshalb gilt er nur hier.

    Nein, du besitzt KEINE Fahrerlaubnis fürs Ausland.

    Sei froh dass du eine hast, die mit Auflage Begleiter in D dir erlaubt zu fahren, statt bis 18 warten zu müssen.

    Es gibt nun mal Regeln und Gesetze, und die gelten.

    Ich bin auch mit vielen Sachen nicht einverstanden.

    Wo ist das Problem, sich daran zu halten?

    So leichtsinnig mit Regeln umzugehen kann üble Konsequenzen haben.

    Was wäre passiert, wenn du nen Unfall gebaut hättest?
    Wer hätte die Kosten getragen?
    Fahren ohne Fahrerlaubnis bedeutet den Verlust des Versicherungsschutzes?
    Durch so eine leichtsinnige Sache evtl dein ganzes weiteres Leben versaut?
    Denk da mal drüber nach

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein mit 17
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Sonntag, 15. August 2010
    Text
    Wusste ich wirklich nicht, das mit Österreich. Sorry für die falsche Info!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein mit 17
    Autor
      myself
      schrieb am Sonntag, 15. August 2010
    Text
    >So leichtsinnig mit Regeln umzugehen kann üble Konsequenzen haben.
    >
    >Was wäre passiert, wenn du nen Unfall gebaut hättest?
    >Wer hätte die Kosten getragen?
    >Fahren ohne Fahrerlaubnis bedeutet den Verlust des Versicherungsschutzes?
    >Durch so eine leichtsinnige Sache evtl dein ganzes weiteres Leben versaut?
    >Denk da mal drüber nach


    hmm, über sowas hab ich ehrlich gesagt noch nicht nachgedacht.

    Ihr müsst wissen, dass ich sehr gerne Auto fahre. Da wollte ich es mir halt nicht entgehen lassen, auch in einem anderen Land weiter zu fahren. Sonst hätte ich die ganze Strecke - die war echt lang, wir sind bestimmt einige Stunden und hunderte von kilometern in dem anderen Land gefahren; - Diese Möglichkeit (selber fahren) wollte ich mir eben nicht entgehen lassen, hoffe ihr versteht mich nun. auch wenn ich weiß, dass dies keine gute ausrede ist...

    Obwohl ich zugeben muss; ich hatte oft ein unwohles gefühl als ich dort gefahren bin, da ich öfters am Straßenrand einfach polizeiautos gesehen habe, die anscheinend den verkehr beobachtet haben usw. geschweige denn, dass es dort andere geschwindigkeitsbegrenzungen gab...

    *durchschnauf* hmm *überleg* ...

    Auf den Beitrag antworten


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