Wenn ich den BF17 habe und mit Jemandem fahre, der nicht auf meinem Zettel eingetragen ist (Begleitperson), kann mir dann etwas blühen? Und wenn ja, was genau?
Thema
Re: Führerschein mit 17
Autor
Wolfe(FL)
schrieb am Freitag, 5. September 2008
Text
Och Leute,
was lernt ihr denn heute in der Theo? Wird da echt nur noch geschlafen?
Du verstößt gegen deine BF17-Auflage. Somit wird dir diese entzogen, Bußgeld, Aufbauseminar
Hallo wieder mal gepennt im unterricht für alle die im unterricht schlafen oder nicht aufpassen steht alles nochmal auf euer schönen rosa Bescheinigung. fahren mit den nicht eingetragenen Personen oder mit Alkohol oder drogen wird leider der lappen entzogen. gruß peter
>Hallo >wieder mal gepennt im unterricht >für alle die im unterricht schlafen oder nicht aufpassen >steht alles nochmal auf euer schönen rosa Bescheinigung. >fahren mit den nicht eingetragenen Personen oder mit Alkohol oder drogen wird leider der lappen entzogen. >gruß peter
War auch NUR eine Frage :-D Bei Notfällen darf ich dies aber auch nicht oder?
>Du verstößt gegen deine BF17-Auflage. >Somit wird dir diese entzogen, Bußgeld, Aufbauseminar
Ist das nicht die ganze normale Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis? Daß dann die BF17-Ausnahmegenehmigung weg ist, versteht sich von selbst. Aber da passiert doch eigentlich bißchen mehr als Bußgeld und ASF?
>Ist das nicht die ganze normale Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis? >Daß dann die BF17-Ausnahmegenehmigung weg ist, versteht sich von >selbst. Aber da passiert doch eigentlich bißchen mehr als Bußgeld >und ASF?
Du hast hier - vermutlich nur rein zufällig - einen (von mehreren) Schwachpunkten in der derzeitigen BF17-Gesetzgebung entdeckt.
Selbst nach einem solchen Auflagenverstoß dürfte die Person - ab dem 18. Geburtstag - alleine fahren. Ganz legal!