Führerschein mit 17

  • Führerschein mit 17
     Julien
      schrieb am Freitag, 5. September 2008
    Hallo Leute :-)

    Wenn ich den BF17 habe und mit Jemandem fahre, der nicht auf meinem Zettel eingetragen ist (Begleitperson), kann mir dann etwas blühen? Und wenn ja, was genau?
  • Thema
    Re: Führerschein mit 17
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 5. September 2008
    Text
    Och Leute,

    was lernt ihr denn heute in der Theo?
    Wird da echt nur noch geschlafen?

    Du verstößt gegen deine BF17-Auflage.
    Somit wird dir diese entzogen, Bußgeld, Aufbauseminar

    Ein wenig Kopfschüttelnd
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      Anncy
      schrieb am Freitag, 5. September 2008
    Text
    >Och Leute,
    >
    >was lernt ihr denn heute in der Theo?
    >Wird da echt nur noch geschlafen?

    (:-P) ................ *sorry - musste sein!!*^^

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      peter Fl
      schrieb am Samstag, 6. September 2008
    Text
    Hallo
    wieder mal gepennt im unterricht
    für alle die im unterricht schlafen oder nicht aufpassen
    steht alles nochmal auf euer schönen rosa Bescheinigung.
    fahren mit den nicht eingetragenen Personen oder mit Alkohol oder drogen wird leider der lappen entzogen.
    gruß peter

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      Julien
      schrieb am Sonntag, 7. September 2008
    Text
    >Hallo
    >wieder mal gepennt im unterricht
    >für alle die im unterricht schlafen oder nicht aufpassen
    >steht alles nochmal auf euer schönen rosa Bescheinigung.
    >fahren mit den nicht eingetragenen Personen oder mit Alkohol oder drogen wird leider der lappen entzogen.
    >gruß peter

    War auch NUR eine Frage :-D
    Bei Notfällen darf ich dies aber auch nicht oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 7. September 2008
    Text
    In Notfällen darfst du dir gern ein TAXI rufen!

    Oder was ist für dich ein Notfall?

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      carhol
      schrieb am Sonntag, 7. September 2008
    Text
    im notfall darf jeder fahren, nur was ein notfall ist entscheidest nicht du.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      Joe27
      schrieb am Montag, 8. September 2008
    Text
    >Du verstößt gegen deine BF17-Auflage.
    >Somit wird dir diese entzogen, Bußgeld, Aufbauseminar

    Ist das nicht die ganze normale Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis? Daß dann die BF17-Ausnahmegenehmigung weg ist, versteht sich von selbst. Aber da passiert doch eigentlich bißchen mehr als Bußgeld und ASF?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      tobi*
      schrieb am Montag, 8. September 2008
    Text
    >Ist das nicht die ganze normale Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis?
    >Daß dann die BF17-Ausnahmegenehmigung weg ist, versteht sich von
    >selbst. Aber da passiert doch eigentlich bißchen mehr als Bußgeld
    >und ASF?

    Du hast hier - vermutlich nur rein zufällig - einen (von mehreren) Schwachpunkten in der derzeitigen BF17-Gesetzgebung entdeckt.

    Selbst nach einem solchen Auflagenverstoß dürfte die Person - ab dem 18. Geburtstag - alleine fahren. Ganz legal!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      Joe27
      schrieb am Montag, 8. September 2008
    Text
    > Du hast hier - vermutlich nur rein zufällig -
    > einen (von mehreren) Schwachpunkten in der
    > derzeitigen BF17-Gesetzgebung entdeckt.

    Gut, daß ich eh nichts von BF17 halte...

    > Selbst nach einem solchen Auflagenverstoß
    > dürfte die Person - ab dem 18. Geburtstag -
    > alleine fahren. Ganz legal!

    Das bestätigt meine Haltung auch noch.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein mit 17
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 8. September 2008
    Text
    ????????????????

    wie soll die person mit 18 alleine und legal fahren können wenn der b17 entzogen wurde ?

    mfg

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