Führerschein in einer anderer Stadt

  • Führerschein in einer anderer Stadt
     Tonifromdahood
      schrieb am Montag, 19. März 2012
    Hallo,

    hab eine Frage bezüglich "Führerschein in einer anderer Stadt". Ich wohne in einem Ort nähe Mannheim (Baden Württemberg), arbeitet aber gelegentlich bei meinem Dad in nähe Koblenz (Rheinland-Pfalz). Nun bin ich etwas länger bei meinem Dad und es bietet sich hier die Möglichkeit eine Ferienfahrschule in 2 Wochen zu machen. Also letzte Woche Freitag zur Fahrschule, wollte mich dafür anmelden und als ich meine Straße eintragen wollte, wurde mir gesagt: ich soll die Adresse von meinem Dad hier angeben, einen Zweitwohnsitz hier anmelden...weil es dann keinen Stress mit den Behörden geben soll.
    Also heute aufs Amt hier und wollte dann nen Zweitwohnsitz anmelden. Der nette Herr erklärte mir dann das die Unterlagen sowieso bei Hauptwohntsitz abgegeben werden müssen und es totaler quatsch wäre hier nen Zweit anzumelden.


    Irgendwie blicke ich jetzt nicht mehr durch... hat die Fahrschule nun also unrecht und ich muss da heute Abend nur meine Adresse wieder ändern auf die richtige? Theori und Praxis kann ich also hier machen oder muss ich mich noch auf irgendwelche Unstimmigkeiten einstellen...?


    Lg Toni
  • Thema
    Re: Führerschein in einer anderer Stadt
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 19. März 2012
    Text
    § 17 Abs. 3 FeV:

    "Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen."


    Das heißt für dich: Die komplette Ausbildung und die theoretische Prüfung kannst du ablegen, wo du willst. Einschränkungen gibt es nur für die praktische Prüfung und natürlich willst du die praktische Ausbildung auch dort durchführen, wo du später geprüft wirst.

    Die praktische Prüfung ist also grundsätzlich am Hauptwohnsitz durchzuführen, d.h. einen Zweitwohnsitz anzumelden genügt nicht. Vielleicht ist es aber auch gar nicht erforderlich, irgendetwas umzumelden, nämlich wenn du das Kriterium "Arbeitsstelle" erfüllst. Davon würde ich ausgehen, wenn du bezahlt wirst und es eine regelmäßige (Wochen-)Arbeitszeit gibt, d.h. nicht nur gelegentliche Aushilfstätigkeiten. Als Nachweis wird die Behörde wohl einen Arbeitsvertrag sehen wollen. Bei allen Angaben solltet ihr vorab prüfen, ob das, was du da machst, auch keine "Schwarzarbeit" ist.

    Zuständig bleibt aber zunächst die Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes, d.h. dort musst du deinen Antrag abgeben. Dort kannst du auch die Erlaubnis bekommen, die Prüfung an einem anderen Ort abzulegen, ohne die o.g. Voraussetzungen zu erfüllen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein in einer anderer Stadt
    Autor
      Tonifromdahood
      schrieb am Montag, 19. März 2012
    Text
    >§ 17 Abs. 3 FeV:
    >
    >"Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen."
    >
    >
    >Das heißt für dich: Die komplette Ausbildung und die theoretische Prüfung kannst du ablegen, wo du willst. Einschränkungen gibt es nur für die praktische Prüfung und natürlich willst du die praktische Ausbildung auch dort durchführen, wo du später geprüft wirst.
    >
    >Die praktische Prüfung ist also grundsätzlich am Hauptwohnsitz durchzuführen, d.h. einen Zweitwohnsitz anzumelden genügt nicht. Vielleicht ist es aber auch gar nicht erforderlich, irgendetwas umzumelden, nämlich wenn du das Kriterium "Arbeitsstelle" erfüllst. Davon würde ich ausgehen, wenn du bezahlt wirst und es eine regelmäßige (Wochen-)Arbeitszeit gibt, d.h. nicht nur gelegentliche Aushilfstätigkeiten. Als Nachweis wird die Behörde wohl einen Arbeitsvertrag sehen wollen. Bei allen Angaben solltet ihr vorab prüfen, ob das, was du da machst, auch keine "Schwarzarbeit" ist.
    >
    >Zuständig bleibt aber zunächst die Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes, d.h. dort musst du deinen Antrag abgeben. Dort kannst du auch die Erlaubnis bekommen, die Prüfung an einem anderen Ort abzulegen, ohne die o.g. Voraussetzungen zu erfüllen.


    Vielen Dank für deine Antwort.

    Hab mich oben wohl selbst etwas undrücklich ausgedrückt. Also ich bin bei meinem Dad auf 400€ Basis angestellt. Hab dafür x Stunden im Monat zu leisten. D.h ich bin also 50% im Monat hier und 50% eben Zuhause. Reicht sowas als "Arbeitsstelle" oder ist das nur als "geringfügige Aushilfstätigkeiten" anzusehen?

    Habe vorhin mit dem Rathaus meines Hauptwohnsitzes telefoniert. Die Dame erstmal gar nicht geschnallt was ich von ihr will... sie meinte halt irgendwann: es wäre günstiger den Hauptwohnsitz umzumelden... was aber meiner Meinung nach nicht heißt, das sie das verweigert hat das er nicht geht.

    Also packe ich am besten meinen Antrag heute Abend ein, vllt noch die Arbeitspapiere (falls diese auf 400€ Basis dafür gültig sind) und kläre das morgen mit meinem Rathaus persönlich vor Ort?

    Lg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein in einer anderer Stadt
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 19. März 2012
    Text
    >Hab mich oben wohl selbst etwas undrücklich ausgedrückt. Also ich bin bei meinem Dad auf 400€ Basis angestellt. Hab dafür x Stunden im Monat zu leisten.

    Meiner Meinung nach reicht das.


    >Habe vorhin mit dem Rathaus meines Hauptwohnsitzes telefoniert. Die Dame erstmal gar nicht geschnallt was ich von ihr will...

    Wenn ich das auf die Schnelle richtig gegoogelt habe (http://www.mannheim.de/buerger-sein/informationen-zum-fuehrerschein), hat Mannheim keine zentrale Führerscheinstelle, sondern wickelt das über die Bürgerdienste im Stadtgebiet ab. Die Mitarbeiter dort können nicht in allen Fragen, für die sie zuständig sind, alles wissen.


    >sie meinte halt irgendwann: es wäre günstiger den Hauptwohnsitz umzumelden... was aber meiner Meinung nach nicht heißt, das sie das verweigert hat das er nicht geht.

    Das siehst du richtig. Sie hat dir eben gesagt, was sie sicher weiß.


    >Also packe ich am besten meinen Antrag heute Abend ein, vllt noch die Arbeitspapiere (falls diese auf 400€ Basis dafür gültig sind) und kläre das morgen mit meinem Rathaus persönlich vor Ort?

    Ja. Ich würde dazu zum Bürgerdienst Neckarstadt-Ost gehen, dort scheint mir die eigentliche FEB angesiedelt zu sein. Dort wird sich sicher ein kompetenter Ansprechpartner finden.

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