Führerschein - die 2te...

  • Führerschein - die 2te...
     JoergGreeny
      schrieb am Dienstag, 17. Mai 2011
    Hey,

    also ich hatte den Führerschein schonmal angefangen, leider hab ich den jedoch dann nicht weiter verfolgt.

    Die Frage ist jetzt, was brauch ich jetzt nochmal alles für die Anmeldung ?

    Der "alte" Kurs liegt jetzt erst knappe 15 Monat zurück. Die Anmeldung bei der Führerscheinstelle und so erfolgte auch schon. Also die haben, Foto, Erste Hilfe Kurs Schein und Co schon bekommen, hatte auch die Rückmeldung das alles okay sei, nur ist das Jahr seit dem Schreiben rum, in dem man den Schein machen muss.

    Muss ich jetzt nochmal alles komplett einreichen ?

    Liebe Grüße
  • Thema
    Re: Führerschein - die 2te...
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 17. Mai 2011
    Text

    >Muss ich jetzt nochmal alles komplett einreichen ?
    >
    Ja, deine Akte wurde nach einem Jahr geschreddert. :o(


    >nur ist das Jahr seit dem Schreiben rum, in dem man den Schein machen muss.
    >
    Anders wäre es gewesen, wenn du es in dem Jahr geschafft hättest, die tP zu bestehen.

    Für den nächsten Anlauf wünsche ich dir den ausreichenden Schwung und viel Erfolg.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein - die 2te...
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 17. Mai 2011
    Text
    Grundsätzlich musst du drei Dinge unterscheiden:

    - Den Prüfauftrag an TÜV/DEKRA bzw. den Antrag, der dau führt: Dieser Auftrag wird nach einem Jahr ohne erfolgreiche Prüfung zurückgegeben und du musst die Fahrerlaubnis neu beantragen und dazu alle Unterlagen (Formular, Kopie von Perso [beide Seiten], Sehtest, Nachweis über LSM-Kurs, biometrische Passbilder, Gebühr) erneut einreichen. Für den Antrag kannst du - soweit du davon noch Kopien hast - auch den Sehtest und den Nachweis über den LSM-Kurs von damals abgeben. Der Sehtest gilt nämlich 2 Jahre, der LSM-Kurs sogar unbefristet. Für die Bearbeitung wird wieder die volle Gebühr fällig.

    - Die Ausbildung in der Fahrschule: Grundlage dafür ist der Ausbildungsvertrag, der i.d.R. auf 12 Monate befristet ist. Die Fahrschule ist jetzt nicht mehr an die Preise von damals gebunden und darf außerdem einen neuen Grundbetrag (zusammen mit dem neuen Vertrag) verlangen. Die Theoriestunden verfallen 2 Jahre nach Abschluss der theoretischen Ausbildung (sind bei dir also noch verwertbar), für die Sonderfahrten würde das auch gelten. Unabhängig von der vorgeschriebenen Mindestausbildung darf der FL aber auch die Wiederholung von Ausbildungsteilen verlangen, falls er nicht überzeugt ist, dass die damals vermittelten Inhalte noch präsent sind.

    - Prüfungsleistungen: Das sollte dich noch nicht betreffen, trotzdem zur Vollständigkeit: Nach bestandener TP hast du 1 Jahr Zeit für die PP, danach musst du die TP wiederholen.


    Insbesondere aus finanzieller Sicht erwartet dich also fast das volle Programm.

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