Führerschein bei Sehbehinderung?

  • Führerschein bei Sehbehinderung?
     Gast
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Hallo!

    Ich werde demnächst 18 Jahre alt und möchte jetzt mit dem Führerschein beginnen. Allerdings bin ich seit meiner Geburt auf einem Auge Sehbehindert(nur noch 10% Sehkraft).Das andere Auge funktioniert aber zur 100%. Wenn ich jetzt mit dem Führerschein beginnen möchte was muss ich besonderes beachten? Muss ich einen extra Antrag bei der Führerschein-Stelle stellen oder zur Mpu oder reicht ein einfaches Augenärztliches Gutachten? Danke für eure Hilfe!


  • Thema
    Re: Führerschein bei Sehbehinderung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Text
    setze dich mit deine führerscheinstelle in verbindung. sie wird dich über die weitere vorgehensweise (welche gutachten benötigt und welche auflagen erteilt werden) beraten. über die maßnahmen entscheidet leider jede behörde selbst.

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  • Thema
    Re: Führerschein bei Sehbehinderung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Text
    Hey, hab das gleiche "Problem" wie du seh auf dem einen Auge deutlich besser als auf dem anderen. Muss dazu sagen das ich rechts glaub 40% sehe, der Fehler ist auch angeboren bzw vererbt worden und leider nicht erkannt worden und mittlerweile ist es zuspät, das rechte Auge hat nie wirklich lesen gelernt. Hab mittlerweile meinen Führerschein Klasse B.

    Jetzt zum Sehtest war beim Augenarzt, da ich mir ziemlich sicher war beim Optiker würden die mir eh erzählen geh zum Augenarzt. Naja jedenfalls war bei Augenarzt, die haben dann normal getestet und dann stand fest es muss ein Augenärztliches Gutachten sein. Einfach ist das schon, aber recht teuer gewesen jedenfalls bei mir musste 46 €uro bezahlen, ist schon deutlich mehr zu einem einfachen Test. Jedenfalls hat sich halt rausgestellt das ich links die erforderliche Sehkraft habe, brauch daher auch keine Brille zum fahren, weil man links nichts mehr machen kann selbst mit Brille nicht. Ich würd an deiner Stelle zum Augenarzt gehen die werden dir dann schon sagen was du machen musst, bei mir war es erforderlich zwar teuer aber was solls kann ja immerhin fahren :-)

    Viel Spaß noch (Vielleicht konnte ich dir ja einwenig helfen}

    Bluerose



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  • Thema
    Re: Re: Führerschein bei Sehbehinderung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Text
    Jo super Danke. Hast mir echt geholfen. Werde jetzt mal bei der Führerschein Stelle anfragen was sie wollen (nicht das ich das Gutachten beim Augenartzt "umsonst" mache) und wenn die mir auflagen erteilen werde ich versuchen die zu erfüllen. Habt mir beide geholfen. Danke

    >Hey, hab das gleiche "Problem" wie du seh auf dem einen Auge deutlich besser als auf dem anderen. Muss dazu sagen das ich rechts glaub 40% sehe, der Fehler ist auch angeboren bzw vererbt worden und leider nicht erkannt worden und mittlerweile ist es zuspät, das rechte Auge hat nie wirklich lesen gelernt. Hab mittlerweile meinen Führerschein Klasse B.
    >
    >Jetzt zum Sehtest war beim Augenarzt, da ich mir ziemlich sicher war beim Optiker würden die mir eh erzählen geh zum Augenarzt. Naja jedenfalls war bei Augenarzt, die haben dann normal getestet und dann stand fest es muss ein Augenärztliches Gutachten sein. Einfach ist das schon, aber recht teuer gewesen jedenfalls bei mir musste 46 €uro bezahlen, ist schon deutlich mehr zu einem einfachen Test. Jedenfalls hat sich halt rausgestellt das ich links die erforderliche Sehkraft habe, brauch daher auch keine Brille zum fahren, weil man links nichts mehr machen kann selbst mit Brille nicht. Ich würd an deiner Stelle zum Augenarzt gehen die werden dir dann schon sagen was du machen musst, bei mir war es erforderlich zwar teuer aber was solls kann ja immerhin fahren :-)
    >
    >Viel Spaß noch (Vielleicht konnte ich dir ja einwenig helfen}
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    >Bluerose
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    >
    >
    >

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  • Thema
    Re: Führerschein bei Sehbehinderung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 9. Dezember 2004
    Text
    Hi!
    Du hast zwar schon ne Menge Antworten auf deine Frage bekommen, aber ich geb trotzdem meinen Senf dazu. Ich hatte das gleiche Problem: ich bin auf dem rechten Auge blind (von Geburt an), auf dem linken hab ich 90% Sehkraft. Mußte dann ein Gutachten vom Augenarzt anfertigen lassen und der hat entschieden, dass ich fahren darf. Das einzige Problem ist nur, dass ich Schwierigkeiten hab, Entfernungen einzuschätzen, aber da ich mich mittlerweile 22 jahre dran gewöhnt hab, komm ich ganz gut damit klar. Und mittlerweile fahr ich auch schon fast 4 Jahre, ohne dass ich n Unfall gebaut hätte oder so.
    Also, auf zu deinem Augenarzt und dann wird der feststellen, ob du fahren darfst.
    Liebe Grüße an dich!

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  • Thema
    Re: Führerschein bei Sehbehinderung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 11. Dezember 2004
    Text
    Meine Mutter hat auf einem Auge auch nur noch 10% Sehkraft. Als sie damals den Schein machte, war in ihrem Führerschein vermerkt, dass sie nie schneller als 80 fahren durfte und nicht abends.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein bei Sehbehinderung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 12. Dezember 2004
    Text
    >Meine Mutter hat auf einem Auge auch nur noch 10% Sehkraft. Als sie damals den Schein machte, war in ihrem Führerschein vermerkt, dass sie nie schneller als 80 fahren durfte und nicht abends.

    Ja sowas gibt es auch, wurde mir beim Augenarzt auch erzählt, das es auch sein könnte das man zwar fahren darf aber mit einschränkungen wie du schon gesagt hast nur eine bestimmte Geschwindigkeit.

    Bluerose

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein bei Sehbehinderung?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 12. Dezember 2004
    Text
    >Hallo!
    >
    >Ich werde demnächst 18 Jahre alt und möchte jetzt mit dem Führerschein beginnen. Allerdings bin ich seit meiner Geburt auf einem Auge Sehbehindert(nur noch 10% Sehkraft).Das andere Auge funktioniert aber zur 100%. Wenn ich jetzt mit dem Führerschein beginnen möchte was muss ich besonderes beachten? Muss ich einen extra Antrag bei der Führerschein-Stelle stellen oder zur Mpu oder reicht ein einfaches Augenärztliches Gutachten? Danke für eure Hilfe!

    Mir geht es so ähnlich wie dir. Ich war damals erst beim Optiker, aber der hat micht dann zum Augenarzt geschickt. Musste dann auch ein Gutachten erstellen lassen, habe dann ne Brille gekriegt und das war´s dann. Ist eigemtlich überhaupt kein Problem, nur teuer.

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein bei Sehbehinderung?
    Autor
      Gast1406
      schrieb am Donnerstag, 3. Dezember 2009
    Text
    Hallo,
    ich schiele mit dem Linken Auge und "erkenne" wenn ich den Kopf leicht drehe so gut wie alles. Lesen und richtiges Gucken geht garnicht.
    Wie sieht das mit meinem PKW-Schein aus?
    und, Wie sieht es mit Personenbeförderung in einem 8-Sitzer aus (Schulkinder, Behindertenverkehr) ?

    Danke

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein bei Sehbehinderung?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 3. Dezember 2009
    Text
    >ich schiele mit dem Linken Auge und "erkenne" wenn ich den Kopf leicht drehe so gut wie alles. Lesen und richtiges Gucken geht garnicht.
    >Wie sieht das mit meinem PKW-Schein aus?

    Grundsätzlich möglich, in Abhängigkeit von der verbleibenden Sehschärfe. Es gibt dann aber weitere Anforderungen an das Sehvermögen. Du solltest das Thema mit deinem Augenarzt besprechen. Für die Beantragung der Fahrerlaubnis brauchst du außerdem ein augenärztliches Gutachten, das du bei der Gelegenheit auch gleich erstellen lassen kannst.

    >und, Wie sieht es mit Personenbeförderung in einem 8-Sitzer aus (Schulkinder, Behindertenverkehr) ?

    Eine FZF (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) ist an strengere Voraussetzungen gebunden. Schielen ist u.a. nur erlaubt, wenn es im "Gebrauchsblickfeld" nicht zu Doppeltsehen kommt. Auch hierzu kann dich dein Augenarzt beraten. Sollte die Fahrt keine FZF erfordern, ist das natürlich hinfällig. Das klärst du am besten mit der Einrichtung, bei der du Zivi bist. (So ist es doch, oder?)

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