Führerschein als Nicht-Deutscher in Deutschland ...

  • Führerschein als Nicht-Deutscher in Deutschland erwerben?
     Ixi
      schrieb am Montag, 1. August 2011
    Hallo zusammen,

    folgendes Problem:

    Ich habe hier jemanden, der in einem an Deutschland angrenzenden EU-Staat lebt (also wohnt, arbeitet, amtl. gemeldet ist), der möchte gern die Führerscheinerweiterung auf CE in Deutschland machen, da der Preis hier wesentlich niedriger ist.

    Gibt es dafür Vorschriften/Gesetze, die das verbieten bzw. Regelungen aus denen hervorgeht unter welchen Umständen das möglich ist?

    Habe jetzt schon etwas im Internet quergelesen und bin bisher zu der Erkenntnis gekommen, dass man wohl in Deutschland gemeldet sein muss (wie lang, keine Ahnung) und das auch noch als Erstwohnsitz, um überhaupt den Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen zu können. Ist dem wirklich so?

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    LG Ixi
  • Thema
    Re: Führerschein als Nicht-Deutscher in Deutschland erwerben?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 1. August 2011
    Text
    Ich weiß sogar von einer Deutschen, die in den NL wohnt und arbeitet, dass sie alle Hebel in Bewegung setzte, um in grenznahen Deutschland die Erweiterung auf A machen wollte.
    Selbst das war nicht möglich.
    185 Tage hätte sie in D gemeldet sein müssen.

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  • Thema
    Re: Führerschein als Nicht-Deutscher in Deutschland erwerben?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 1. August 2011
    Text
    >Ich habe hier jemanden, der in einem an Deutschland angrenzenden EU-Staat lebt (also wohnt, arbeitet, amtl. gemeldet ist), der möchte gern die Führerscheinerweiterung auf CE in Deutschland machen, da der Preis hier wesentlich niedriger ist.
    >
    >Gibt es dafür Vorschriften/Gesetze, die das verbieten bzw. Regelungen aus denen hervorgeht unter welchen Umständen das möglich ist?

    § 7 FeV. Ob eine der Ausnahmen zutreffen könnte, lässt sich aus deinen Angaben nicht erkennen.


    >Habe jetzt schon etwas im Internet quergelesen und bin bisher zu der Erkenntnis gekommen, dass man wohl in Deutschland gemeldet sein muss (wie lang, keine Ahnung) und das auch noch als Erstwohnsitz, um überhaupt den Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen zu können. Ist dem wirklich so?

    Die reine Meldung reicht nicht aus, man muss tatsächlich in D wohnen. Das nur als vorsorglicher Hinweis.

    Die 185-Tage-Regel ist übrigens die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Das sollte also (so ähnlich) in allen Mitgliedsstaaten geregelt sein. Die Fahrerlaubnis soll am Wohnort, unter den dortigen Umständen und der dort vorgeschriebenen Ausbildung erworben werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein als Nicht-Deutscher in Deutschland erwerben?
    Autor
      Ixi
      schrieb am Montag, 1. August 2011
    Text
    Danke euch beiden für eure Antwort. Dann muss ich jetzt erstmal mit demjenigen abklären ob das mit den 185 Tagen evtl. greifen könnte oder nicht. So genau kenne ich die Verhältnisse nicht.

    Als Hintergrundinfo: Wir kommen für die Kosten des Führerscheins auf und dort wo er wohnt, ist diese Erweiterung auf CE fast doppelt so teuer wie hier in Deutschland.

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