Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?

  • Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
     Raphaelo
      schrieb am Sonntag, 6. Februar 2011
    Hallo,

    bin seit einigen Monaten glücklicher Besitzer einer BF17-Fahrerlaubnis.
    Nun hab ich in knapp 2 Monaten meinen 18. Geb. welcher allerdings auf einen Sonntag fällt.
    Am Sonntag hat das zuständige Amt natürlich nicht offen, wäre es möglich den Führerschein schon am Samstag/Freitag abzuholen oder muss ich bis Mo warten?

    Ein Auto hab ich gestern gekauft,
    nun werde ich es morgen abholen und mit einem roten Kennzeichen überführen, darf ich das mit meinem BF17-Führerschein (mit Begleitung)?
    Und noch eine Frage:
    Das Auto ist abgemeldet und ich werde es kurz vor meinem Geb. anmelden, TÜV/HU hat es bis 2013 (also nagelneuer TÜV) was muss ich alles erledigen damit ich korrekt mit dem Auto fahren darf?
    Fahrzeug zulassen, Nummernschild holen und Versicherung anmelden - gibt es sonst noch etwas was zu tun ist?
  • Thema
    Re: Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 6. Februar 2011
    Text

    Mich irritiert nämlich das "rote Kennzeichen", das du als Privatmensch eigentlich nicht haben dürftest.
    Dafür gibt es jetzt die Kurzzeitkennzeichen (die mit dem gelben Balken):
    http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
    Autor
      Raphaelo
      schrieb am Sonntag, 6. Februar 2011
    Text
    >
    >Mich irritiert nämlich das "rote Kennzeichen", das du als Privatmensch eigentlich nicht haben dürftest.
    >Dafür gibt es jetzt die Kurzzeitkennzeichen (die mit dem gelben Balken):
    >http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen

    Ja, mein Onkel besitzt das rote Kennzeichen (er hat Gewerbe) und er holt es auch mit mir ab.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Sonntag, 6. Februar 2011
    Text
    Normalerweise bekommst Du erst am Montag nach Deinem Geburtstag den Führerschein ausgehändigt. Aber auch mit Deinem rosa Zettel darfst Du alleine fahren, sobald Du 18 bist. Also auch schon an Deinem 18. Geburtstag.
    Bis dahin mußt Du halt mit einem Deiner Begleiter fahren.
    Sowie Du das Auto zugelassen bekommen hast (und das bekommst Du erst wenn eine Versicherung ihre Zustimmung gegeben hat) kannst Du die Nummernschilder anschrauben und in Begleitung losfahren.
    Und, wie gesagt, ab Deinem Geburtstag auch alleine.
    Viel Spaß dabei.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 6. Februar 2011
    Text
    >Fahrzeug zulassen, Nummernschild holen und Versicherung anmelden - gibt es sonst noch etwas was zu tun ist?

    Die Reihenfolge ist anders, zuerst brauchst du die Versicherung (7-stellige eVBN), dann kannst du zur Zulassungsstelle gehen, danach lässt du die Schilder machen, dann zurück zur Zulassungstelle für die Siegel, Kennzeichen ans Auto. Personalausweis und genug Geld nicht vergessen. Die Zulassungsstelle möchte außerdem einen Eigentumsnachweis sehen, also z.B. den Kaufvertrag.

    Wunschkennzeichenreservierung solltest du vorher noch klären (geht online), außerdem musst du eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Sonntag, 6. Februar 2011
    Text
    Die Zulassungsstelle möchte außerdem einen Eigentumsnachweis sehen, also z.B. den Kaufvertrag.
    >
    Das scheint wahrscheinlich unterschiedlich zu sein.
    Einen Eigentumsnachweis habe ich noch nie gebraucht.
    Bei uns ist es so, dass wer den Kfz.-Brief vorlegt, dem gehört das Fahrzeug auch und wird als Halter eingetragen.
    Also, eventuell vorher in der Zulassungsstelle anrufen und danach fragen ob Du den Kaufvertrag vorlegen mußt.
    Und in Zukunft sehr gut auf den Kfz.-Brief aufpassen bzw. sicher verwahren.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 7. Februar 2011
    Text
    > Die Zulassungsstelle möchte außerdem einen Eigentumsnachweis sehen, also z.B. den Kaufvertrag.
    >>
    >Das scheint wahrscheinlich unterschiedlich zu sein.
    >Einen Eigentumsnachweis habe ich noch nie gebraucht.

    Das Problem dabei ist § 12 FZV:

    "Mit dem Antrag auf Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Zulassungsbehörde die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachzuweisen. [...]"

    Das war auch zu Zeiten, als das noch Fahrzeugbrief hieß, nicht anders. Praktisch führt das aber zu erheblichen Problemen.

    Viele Zulassungsstellen fordern eben einen Kaufvertrag und sind damit auf der sicheren Seite. Andererseits herrscht für den Kaufvertrag bei Kfz. Formfreiheit, d.h. der Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Dann wird es für den Eigentümer mit dem Nachweis schwer.

    Besonders schwierig wird das in dem Moment, in dem der Verfügungsberechtigte gar nicht der Eigentümer ist, also z.B. wenn das Fahrzeug dem Vater gehört, aber der Sohn darüber frei verfügen darf, für alle Kosten aufkommt (also tatsächlicher Halter ist) und sich gerne auch als Halter eintragen lassen würde. Letztendlich wird die Zulassungsstelle sich mit glaubwürdigen Angaben, ggf. einer EV und einer ergebnislosen KBA-Abfrage eben zufrieden geben müssen.

    Wenn die Zulassungsstelle aber gar nichts fordert, begibt sie sich auf dünnes Eis.


    >Bei uns ist es so, dass wer den Kfz.-Brief vorlegt, dem gehört das Fahrzeug auch und wird als Halter eingetragen.

    Der Brief bzw. inzwischen Zul.Bescheinigung Teil II sagt bei der Zulassung nichts über Eigentumsverhältnisse aus. Das war schon immer so, neuerdings steht es auch noch einmal ausdrücklich in den Papieren.

    Der Brief ist nur für den gutgläubigen Erwerb wichtig. Einfach gesagt: Wenn du beim Fahrzeugkauf den Brief ausgehändigt bekommst, darfst du davon ausgehen, dass dein Gegenüber zum Verkauf berechtigt ist. Man kann(!) in diesem Fall tatsächlich Eigentümer werden, obwohl der Verkäufer den Wagen gar nicht verkaufen durfte.

    Das ist aber eine rein privatrechtliche Angelegenheit ohne Relevanz für die Zulassung.


    >Also, eventuell vorher in der Zulassungsstelle anrufen und danach fragen ob Du den Kaufvertrag vorlegen mußt.

    Das ist - wie immer - die optimale Lösung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 6. Februar 2011
    Text
    außerdem musst du eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Dazu fällt mir ein:
    Bei uns wollen die Damen und Herren vom Amt, dass man, zum Beleg über die Rechtmäßigkeit der Kontoangaben, die EC-Karte mitbringt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 7. Februar 2011
    Text
    >Dazu fällt mir ein:
    >Bei uns wollen die Damen und Herren vom Amt, dass man, zum Beleg über die Rechtmäßigkeit der Kontoangaben, die EC-Karte mitbringt.

    Was machen die denn dann, wenn ein Händler mit Vollmacht ein Fahrzeug für seinen Kunden zulassen will? Oder wenn die Kfz-Steuer nicht vom Konto des Halters abgebucht werden soll? Oder wenn es für das Konto keine Karte gibt? (Ja, das gibt es auch)

    Prinzipiell schon eine gute Idee (Ermittlungsaufwand bei Schreibfehlern, Rücklastschriften, Betrugsversuche), aber funktioniert das auch praktisch?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Montag, 7. Februar 2011
    Text
    Ich habe das alles noch nie gehört und bin erstaunt was die Sachbearbeiter der unteren Verkehrsbehörde sich für Rechte herausnehmen um die Bürger zu schikanieren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 7. Februar 2011
    Text
    >>Dazu fällt mir ein:
    >>Bei uns wollen die Damen und Herren vom Amt, dass man, zum Beleg über die Rechtmäßigkeit der Kontoangaben, die EC-Karte mitbringt.
    >
    >Was machen die denn dann, wenn ein Händler mit Vollmacht ein Fahrzeug für seinen Kunden zulassen will? Oder wenn die Kfz-Steuer nicht vom Konto des Halters abgebucht werden soll?
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als ich die gebraucht gekaufte Zephyr selbst anmeldete, hatte ich die EC-Karte zur Ansicht vorzulegen (konnte aber damit auch gleich die Gebühren an dem dafür bereitgestellten Automaten begleichen ;o) ).

    Als mein Gg den Neuwagen vom Händler zulassen ließ, bekam er von dem gleich die Abbuchungserlaubnis (oder heißt das in dem Fall, den Dauerauftrag?) vorgelegt, und der Händler überprüfte die Angaben mit Hilfe der EC-Karte.

    Zu den von dir anderen angesprochenen Möglichkeiten kann ich nichts sagen. Habe die Erfahrung nie gemacht.
    Bislang erklärte sich niemand anderes bereit, für unsere Fahrzeuge die Steuern zu bezahlen. :o(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
    Autor
      dejavue
      schrieb am Dienstag, 8. Februar 2011
    Text
    kollege sauf dir lieber geschmeidig ein hinter die binde und feier deinen 18. Was du da vorhast ist schwachsin und verleitet nur viel zu krass ... das ist es alles nicht wert, freu dich lieber auf montag und trink dir am samstag schoen einen mit deinen kumpels, vertrau mir, es ist die bessere entscheidung..! alkohol hat schon so manchen verleitet der das eigentlich alles garnicht wollte..! in diesem sinne; viel spass auf deiner bday party.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
    Autor
      saaaaariiiinaa
      schrieb am Freitag, 11. Februar 2011
    Text
    >kollege sauf dir lieber geschmeidig ein hinter die binde und feier deinen 18.

    Da hast wohl eher du einen zu viel getrunken - oder du bist neidisch ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 11. Februar 2011
    Text
    Nochmal zurück zum Thema, bei dem mir noch nicht alles klar ist:

    **nun werde ich es morgen abholen und mit einem roten Kennzeichen überführen, darf ich das mit meinem BF17-Führerschein (mit Begleitung)?**

    Mir geht es um die versicherungsrechtliche Seite.
    In dem Moment, in dem das Auto mit der roten Nummer versehen ist, ist es ja noch nicht über den Halter versichert, sondern über den Händler, der in Besitz des Kennzeichens ist, oder?
    Ich verstand es bislang wenigstens immer so.

    Ist es denn dann grundsätzlich und sicher(!) so, dass JEDER das Fahrzeug bewegen darf, der die entspr. FE hat?
    Oder hat der Händler möglicherweise (1.) die Option eine kostengünstigere Versicherungsvariante (Mindestalter des Fahrers 23) zu wählen, bzw. ist da (2.) von staatlicher Seite schon etwas vorgegeben?

    Denn wenn eine Auswahl möglich wäre (bzw. die gesetzl. Regelung ein Mindestalter vorschreibt), könnte es ja so sein, dass der junge Käufer sein KFZ gar nicht mit der roten Nummer fahren dürfte.


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 11. Februar 2011
    Text
    Hallo Peg,

    bei den roten Kennzeichen gibt es die ganzen Versicherungsoptionen wie Alter des Fahrers etc. nicht. Der Händler muss sich lediglich davon überzeugen, dass der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

    Noch eine Ergänzung zur Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer:
    Es wird nur das Konto des Fahrzeughalters oder das des Ehegatten akzeptiert. Kann sein, dass auch ein Konto der Eltern noch ok wäre, aber fremde Konten gehen nicht.

    Viele Grüße
    Kirsten


    >Nochmal zurück zum Thema, bei dem mir noch nicht alles klar ist:
    >
    >**nun werde ich es morgen abholen und mit einem roten Kennzeichen überführen, darf ich das mit meinem BF17-Führerschein (mit Begleitung)?**
    >
    >Mir geht es um die versicherungsrechtliche Seite.
    >In dem Moment, in dem das Auto mit der roten Nummer versehen ist, ist es ja noch nicht über den Halter versichert, sondern über den Händler, der in Besitz des Kennzeichens ist, oder?
    >Ich verstand es bislang wenigstens immer so.
    >
    >Ist es denn dann grundsätzlich und sicher(!) so, dass JEDER das Fahrzeug bewegen darf, der die entspr. FE hat?
    >Oder hat der Händler möglicherweise (1.) die Option eine kostengünstigere Versicherungsvariante (Mindestalter des Fahrers 23) zu wählen, bzw. ist da (2.) von staatlicher Seite schon etwas vorgegeben?
    >
    >Denn wenn eine Auswahl möglich wäre (bzw. die gesetzl. Regelung ein Mindestalter vorschreibt), könnte es ja so sein, dass der junge Käufer sein KFZ gar nicht mit der roten Nummer fahren dürfte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 11. Februar 2011
    Text
    >Hallo Peg,
    >
    >bei den roten Kennzeichen gibt es die ganzen Versicherungsoptionen wie Alter des Fahrers etc. nicht. Der Händler muss sich lediglich davon überzeugen, dass der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Danke schön :o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 11. Februar 2011
    Text
    >Noch eine Ergänzung zur Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer:
    >Es wird nur das Konto des Fahrzeughalters oder das des Ehegatten akzeptiert. Kann sein, dass auch ein Konto der Eltern noch ok wäre, aber fremde Konten gehen nicht.

    Um es mit den Worten von Manfred zu sagen:

    >bin erstaunt was die Sachbearbeiter der unteren Verkehrsbehörde sich für Rechte herausnehmen um die Bürger zu schikanieren.

    Eine Rechtsgrundlage für derartige Einschränkungen kann ich auch mit viel gutem Willen nicht erkennen.


    Dann noch zu den roten Kennzeichen:

    >Ist es denn dann grundsätzlich und sicher(!) so, dass JEDER das Fahrzeug bewegen darf, der die entspr. FE hat?

    Ja, das ist einer der vielen Gründe, warum die Versicherung für diese Kennzeichen recht teuer ist. Jeder darf fahren, aber nicht zu jedem Zweck: Abgedeckt sind nur Prüfungs- (aaS), Probe- (also VOR dem Kauf) und Überführungsfahrten (zwischen Kauf-, Zulassungs- und Wohnort). Es muss ein Fahrtenbuch geführt werden und bei Missbrauch bekommt der Händler Ärger, ggf. werden sogar die Kennzeichen widerrufen - dann muss er seine Arbeit eben mit einzelnen KZK erledigen.

    Nebenbei: Wenn der TE das Fahrzeug nicht gerade bei seinem Onkel gekauft hat, ist die Nutzung des roten Kennzeichens sowieso unzulässig. Das wäre dann nämlich keine "betriebliche Nutzung" des Kennzeichens mehr, wie es § 16 Abs. 3 FZV fordert.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 11. Februar 2011
    Text
    >Nebenbei: Wenn der TE das Fahrzeug nicht gerade bei seinem Onkel gekauft hat, ist die Nutzung des roten Kennzeichens sowieso unzulässig. Das wäre dann nämlich keine "betriebliche Nutzung" des Kennzeichens mehr, wie es § 16 Abs. 3 FZV fordert.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Wäre die "betriebliche Nutzung" gegeben, wenn der Onkel das Auto noch einmal in seinem Betrieb haben wollte (um zB. Extras einzubauen), bevor der Neffe es in Gebrauch nimmt)?
    Durch diese Situation würde der Betrieb des Onkels doch Nutzen ziehen können. ;o)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 11. Februar 2011
    Text
    >Wäre die "betriebliche Nutzung" gegeben, wenn der Onkel das Auto noch einmal in seinem Betrieb haben wollte (um zB. Extras einzubauen), bevor der Neffe es in Gebrauch nimmt)?

    Ich denke schon. Nur: Hat sich der TE eine solche Geschichte zurechtgelegt bzw. hat sein Onkel ihm eingetrichtert, was er in einer Kontrolle zu sagen hat?

    Gerade an einem Wochenende (davon war im Eingangsbeitrag irgendwie die Rede) erregt man mit roten Kennzeichen recht schnell die Aufmerksamkeit der Polizei. Und wenn man bedenkt, welche erheblichen Folgen der Widerruf der roten Kennzeichen für einen Händler hat, wundere ich mich immer wieder, wie sorglos manche damit umgehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 12. Februar 2011
    Text
    >>Wäre die "betriebliche Nutzung" gegeben, wenn der Onkel das Auto noch einmal in seinem Betrieb haben wollte (um zB. Extras einzubauen), bevor der Neffe es in Gebrauch nimmt?
    >
    >Ich denke schon. Nur: Hat sich der TE eine solche Geschichte zurechtgelegt bzw. hat sein Onkel ihm eingetrichtert, was er in einer Kontrolle zu sagen hat?
    >
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Wenn bis jetzt nicht, dann vielleicht nun. ;o)
    Schließlich war die Fragestellung ja, an was alles zu denken ist. :o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
    Autor
      ict
      schrieb am Sonntag, 27. Februar 2011
    Text
    >Noch eine Ergänzung zur Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer:
    >Es wird nur das Konto des Fahrzeughalters oder das des Ehegatten akzeptiert. Kann sein, dass auch ein Konto der Eltern noch ok wäre, aber fremde Konten gehen nicht.

    Das ist nicht wahr, ich habe erst letzte Woche ein Auto angemeldet. Auf der Einzugsermächtigung ist sogar extra ein Feld für einen abweichenden Kontoinhaber vorgesehen. Wir haben davon auch Gebrauch gemacht und es gab keine Probleme.
    Es wurde auch weder ein Kaufvertrag noch eine EC-Karte verlangt ;)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein abholen am Sa/So? Was tun nach Autokauf?
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 27. Februar 2011
    Text
    >Das ist nicht wahr
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Wie es schon durchklang, ist es wohl von der jeweiligen Zulassungsstelle abhängig, was verlangt wird.
    Ein "richtig" oder "falsch" scheint es also (in dem Fall) nicht zu geben.
    Vorbereitet sein, ist alles. ;o)

    PS: Die geografische Entfernung der jeweiligen Poster ist nicht gering. Wenn auch alle, die sich zu dem Thema meldeten, ihre Erfahrung Großdeutschland machten. ;o)

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