Führerschein Umschreiben

  • Führerschein Umschreiben
     Rollifahrer
      schrieb am Montag, 25. Oktober 2010
    Hallo ihr Lieben,

    ich sitze durch einen Sportunfall im Rollstuhl und bin Querschnitsgelehmt (paraplegie) Habe vor dem Unfall ein Führerschein Klasse B gemacht. Mir wurde gesagt das ich nicht einfach mein Auto umbauen kann oder mir ein Umgebautes kaufen kann und damit fahren kann, da ich mein Führerschein erst umschreiben lassen muss und irgendein Medizinisches Gutachten bräuchte zum TÜV müsste usw.
    Jetzt hab ich mehrere Fragen
    Wo steht das denn das ich diese ganzen Sachen machen muss, ich hab doch ein Führerschein?
    Welche Sachen muss ich denn alle machen?
    Und wie Teuer ist das denn?

    Ich hoofe ihr habt paar Antworte für mich
    bedanke mich schonmal im vorraus
    Lg Rolli
  • Thema
    Re: Führerschein Umschreiben
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Montag, 25. Oktober 2010
    Text
    >richtig einen führerschein hast du, darum wirst du auch keine fahrprüfung ablegen müssen.
    es geht aber um deine behinderung, da wird überprüft, welche maßnahmen nötig sind, damit du wieder ein kfz führen darfst.
    Grundlage sind die §2 + 3 fev.
    was genau in deinem fall vorgeschrieben ist, kann dir nur dein sva sagen.
    ausserdem bekommst du einen neuen führerschein der mit den entsprechenden auflagen versehen ist

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein Umschreiben
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 25. Oktober 2010
    Text
    Für deine Fahreignung bist du grundsätzlich selbst zuständig, d.h. nachdem dir eine Fahrerlaubnis erteilt wurde, werden ohne konkreten Anlass keine weiteren Untersuchungen deiner Fahreignung durchgeführt. Die Fahrerlaubnisbehörde weiß nichts von deinem Unfall und deiner gesundheitlichen Situation, folglich unternimmt sie gar nichts.

    Du bist auch nicht verpflichtet, deinen Unfall der FEB zu melden. Allerdings trägst du die Verantwortung für deine Fahreignung und musst dich damit selbstkritisch - ggf. mit Hilfe eines Arztes - auseinandersetzen. Triffst du hier die falsche Entscheidung und kommt es dadurch zu einer Gefährdung oder gar Schädigung anderer, begehst du u.U. eine Straftat (Gefährdung des Straßenverkehrs), daher ist große Sorgfalt angebracht.

    Nebenbei: Das hat eigentlich gar nichts mit deiner speziellen Situation zu tun, sondern gilt für jeden Fahrer. Wenn der Fahrer "infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen", dann muss er es eben lassen. Gilt also auch für gebrochene Arme, Kreislaufbeschwerden, Einnahme von Medikamenten, Fehlsichtigkeit, Müdigkeit, ...


    Anders sieht es bei Umbauten an Fahrzeugen aus. Viele Veränderungen, die für dich in Frage kommen, erfordern eine Abnahme beim TÜV. Das ist der Betriebserlaubnis des jeweiligen Bauteils zu entnehmen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein Umschreiben
    Autor
      Trin
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    Hallo,

    es ist regional ziemlich verschieden. Bei uns (Reg. Hannover) würde ich nie den direkten Weg über die Ämter empfehlen, da dann eine Lawine anrollt die nicht mehr zu stoppen ist. (Leider gerade wieder erlebt). Besser ist es hier, einen bestimmten Prüfer vom TÜV anzusprechen, der dann alles in die Wege leitet.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein Umschreiben
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    Zu diesem Thema einen kleinen Ausschnitt aus der HP einer Handycapfahrschule:

    ** Wenn Sie bereits im Vorbesitz eines Führerscheins sind, geht die Ausbildung sehr zügig. Sie brauchen nur:
    1.Medizinisches Gutachten
    2.Fahrprobe zum Führen eines Pkws
    3.Festlegen der Auflagen und Beschränkungen; Eintragen der Auflagen in den neuen Führerschein **

    Nun hoffe ich, dass die FS nicht zu einer Geldausgabe locken will, die nicht nötig wäre ... ;o)
    Aber logisch erscheint mir dieser Weg schon.
    Denn irgendwer wird ja festlegen müssen, was wie zu bewerkstelligen ist.

    Adressen, die weiterhelfen können, findet man sicherlich hier (nach PLZ sortiert):
    http://www.fahrlehrerverbaende.de/sixcms/media.php/2448/Liste_20061104.189071.pdf

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein Umschreiben
    Autor
      Trin
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    >Zu diesem Thema einen kleinen Ausschnitt aus der HP einer Handycapfahrschule:
    >
    >** Wenn Sie bereits im Vorbesitz eines Führerscheins sind, geht die Ausbildung sehr zügig. Sie brauchen nur:
    >1.Medizinisches Gutachten
    >2.Fahrprobe zum Führen eines Pkws
    >3.Festlegen der Auflagen und Beschränkungen; Eintragen der Auflagen in den neuen Führerschein **
    >
    >Nun hoffe ich, dass die FS nicht zu einer Geldausgabe locken will, die nicht nötig wäre ... ;o)

    Nochmals: Bitte in H so nicht verfahren. Ist ein langer, teurer, schwieriger Weg. In anderen Regionen aber vermutlich richtig.
    >Aber logisch erscheint mir dieser Weg schon.
    >Denn irgendwer wird ja festlegen müssen, was wie zu bewerkstelligen ist.
    >
    >Adressen, die weiterhelfen können, findet man sicherlich hier (nach PLZ sortiert):
    >http://www.fahrlehrerverbaende.de/sixcms/media.php/2448/Liste_20061104.189071.pdf

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein Umschreiben
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    >Nochmals: Bitte in H so nicht verfahren. Ist ein langer, teurer, schwieriger Weg. In anderen Regionen aber vermutlich richtig.

    Es ist nirgends richtig und führt - außer mit viel Glück - immer irgendwie zu Kosten und Zeitaufwand. Ist erst einmal eine FE erteilt, gilt der von sonhol* erwähnte § 2 FeV, insbesondere Abs. 1:

    "Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, daß er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge [...] obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen."

    Natürlich kann die FEB Zweifel haben und dann z.B. Untersuchungen anordnen. Wenn sie das will, muss sie aber selbst die Initiative ergreifen und nicht etwa der Inhaber der FE.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein Umschreiben
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    Die Pflicht zur Vorsorge [...] obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst ..."
    >
    >Natürlich kann die FEB Zweifel haben und dann z.B. Untersuchungen anordnen. Wenn sie das will, muss sie aber selbst die Initiative ergreifen und nicht etwa der Inhaber der FE.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


    Tschuldigung, wenn ich noch einmal nachfrage, denn so ganz klar ist mir die Situation noch nicht:

    Da gibt es also unseren Rollipiloten, dem auf Grund seiner Behinderung ja das Führen eines Serienautos leider nicht mehr möglich ist.
    Würde er sich nun ein KFZ zulegen, bei dem komplett auf eine Pedalerie verzichtet werden könnte, würde er ja Vorsorge getragen haben, dass er niemanden gefährdet.

    Dass das Fahrzeug durch den TÜV gecheckt werden muss dürfte klar sein.

    Aber was ist mit der von Sonhol angesprochenen, nachzutragenen Ziffer im Führerschein?
    Wenn da also was nachgetragen werden muss - wie kann man da die FEB umgehen?
    Und wie kann die FEB eine bestimmte Einschränkung als notwendig (oder ausreichend) ansehen, wenn sie keine entspr. ärztl. Stellungnahme dazu hat?

    Wäre toll, wenn es wem gelänge, meinen Gedankenknoten zu entwirren.
    Danke schön.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein Umschreiben
    Autor
      Trin
      schrieb am Donnerstag, 28. Oktober 2010
    Text
    Wo ist denn meine Antwort von gestern geblieben?? Also nochmal, aber kürzer.

    >Die Pflicht zur Vorsorge [...] obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst ..."
    >>
    >>Natürlich kann die FEB Zweifel haben und dann z.B. Untersuchungen anordnen. Wenn sie das will, muss sie aber selbst die Initiative ergreifen und nicht etwa der Inhaber der FE.
    >~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    >
    >
    >Tschuldigung, wenn ich noch einmal nachfrage, denn so ganz klar ist mir die Situation noch nicht:
    >
    >Da gibt es also unseren Rollipiloten, dem auf Grund seiner Behinderung ja das Führen eines Serienautos leider nicht mehr möglich ist.
    >Würde er sich nun ein KFZ zulegen, bei dem komplett auf eine Pedalerie verzichtet werden könnte, würde er ja Vorsorge getragen haben, dass er niemanden gefährdet.

    Wäre leider zu einfach. Wenn der Rollifahrer i neinen Unfall verwickelt wird, braucht nicht mal selber Schuld zu sein, kommt ein gegnerrischer Anwalt daher und zweifelt die Eignung an. Dann wirds schwierig.

    >
    >Dass das Fahrzeug durch den TÜV gecheckt werden muss dürfte klar sein.

    Sorgen in aller Regel schon die Fahrzeugumbauer für.
    >
    >Aber was ist mit der von Sonhol angesprochenen, nachzutragenen Ziffer im Führerschein?
    >Wenn da also was nachgetragen werden muss - wie kann man da die FEB umgehen?
    >Und wie kann die FEB eine bestimmte Einschränkung als notwendig (oder ausreichend) ansehen, wenn sie keine entspr. ärztl. Stellungnahme dazu hat?

    Bei uns läuft es am problemlosesten, wenn man sich zuerst an einen speziellen TÜV-Prüfer wendet. Er ist ausgebildet, mit seinem Handycap-Car alle Tests durchzuführen, um die Fahreignung zu untersuchen. Z.B. wieviel Kraft kann für Lenkung, Bremsen etc. aufgewendet werden, wie ist die Reaktionszeit, Belastbarkeit, Reizschwelle, welche Zusatzeinrichtungen braucht der zu Testende wirklich. Dann kann er weitere Schritte vorschlagen, z.B. Fahrprobe mit oder ohne Einbeziehung einer Fahrschule, weitere ärztliche Gutachten, MPU und so weiter. Wenn der TÜV-Prüfer "zufriedengestellt" ist, werden diese Unterlagen/dieser Bericht ans Straßenverkehrsamt weitergegeben. Hier können jetzt noch weiterführende Maßnamen verlangt werden, oft richtet sich der Sachbearbeiter aber nach den Feststellungen des TÜV-Prüfers und veranlasst die Eintragung in den Führerschein.

    >
    >Wäre toll, wenn es wem gelänge, meinen Gedankenknoten zu entwirren.
    >Danke schön.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein Umschreiben
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 28. Oktober 2010
    Text
    Hey super ..... , @Trin!!!
    Nun habe selbst ich das verstanden! ;oD
    HERZLICHEN DANK!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein Umschreiben
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Donnerstag, 28. Oktober 2010
    Text
    >
    >Bei uns läuft es am problemlosesten, wenn man sich zuerst an einen speziellen TÜV-Prüfer wendet. ... Dann kann er weitere Schritte vorschlagen, z.B. Fahrprobe mit oder ohne Einbeziehung einer Fahrschule, ....

    ganz schön gefährliche sachen die ihr da macht. ohne fahrlehrer liegt ein glatter 315c vor und mit fahrlehrer geht es nur, wenn das sva VORHER die genehmigung erteilt hat.
    es bleibt also nichts anderes übrig, als erst zum sva.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein Umschreiben
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 28. Oktober 2010
    Text

    >ganz schön gefährliche sachen die ihr da macht. ohne fahrlehrer liegt ein glatter 315c vor und mit fahrlehrer geht es nur, wenn das sva VORHER die genehmigung erteilt hat.
    >es bleibt also nichts anderes übrig, als erst zum sva.
    >
    >mfg
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Och menno, gerade als ich glaubte, es verstanden zu haben .....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein Umschreiben
    Autor
      Trin
      schrieb am Sonntag, 31. Oktober 2010
    Text
    @ Sonhol:
    Nee, gar nicht gefährlich. Sondern dieser TÜV-Prüfer ist darauf spezielisiert. ER ordnet nach dem "Kräftetest" alles Weitere an. Und dazu kann eben auch eine Fahrt mit Rollifahrer ohne Einbeziehung eines FL gehören. Immerhin hat Rolli eine gültige Fahrerlaubnis. Und ich bin sehr sicher, das der TÜV dieses Vorgehen genauestens mit der Behörde geklört hat. Denn das STVA richtet sich normalerweise nach den Angaben des Ptüfers.

    In anderen Regionen kann das alles ganz anders aussehen. Aber bei uns ist dies ein legaler, abgesegneter, offizieller Weg.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo