Führerschein USA , BF17, begleitendes Fahren

  • Führerschein USA , BF17, begleitendes Fahren
     Pappi7
      schrieb am Freitag, 21. November 2008
    Mein Sohn macht gerade seinen Führerschein in Kansas, USA. Nächstes Jahr darf er damit in D 6 Monate alleine fahren. Nach der Umschreibung ist er noch nicht 18, deshalb muss danach wieder ein Begleiter mit. Das macht doch keinen Sinn. Suche Gleichgesinnte, damit wir für solche Fälle eine "Musterausnahmegenehmigung" erwirken können.
  • Thema
    Re: Führerschein USA , BF17, begleitendes Fahren
    Autor
      carhol
      schrieb am Freitag, 21. November 2008
    Text
    als erstes solltet ihr klären, ob der us führerschein nicht mit ablauf des visums seine gültigkeit verliert und es kein "lernführerschein " ist.
    b17 wird er bestimmt nicht bekommen, der deutsche führerschein wird ihm erst mit 18 ausgehändigt wenn die o.g. voraussetzungen erfüllt sind.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein USA , BF17, begleitendes Fahren
    Autor
      pappi7
      schrieb am Sonntag, 23. November 2008
    Text
    Erst einmal Danke für die Hinweise!
    >als erstes solltet ihr klären, ob der us führerschein nicht mit ablauf des visums seine gültigkeit verliert und es kein "lernführerschein " ist. => Kläre ich nochmals genau.
    >b17 wird er bestimmt nicht bekommen, der deutsche führerschein wird ihm erst mit 18 ausgehändigt wenn die o.g. voraussetzungen erfüllt sind.
    >
    >mfg

    Lauf Auskunft der KFZ-Zulassungstelle (Rückruf nach schriftlicher Anfrage) wird eine Fahrerlaubnis aus Kansas (da mit theoretischer und praktischer Fahrprüfung und 50 "Fahrstunden") problemlos in eine normale Fahrerlaubnis umgeschrieben. BF17 ist ebenfalls mit normalem Antrag möglich. Die sechs Monate alleine fahren gelten ab Betreten Deutschland, z.B. durch Nachweis mit Flugticket.

    Für Mitleser: Welche Führerscheine wie in D anerkannt werden, ist z.B. auf der ADAC-Page gut beschrieben.
    Grüße zurück P7

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein USA , BF17, begleitendes Fahren
    Autor
      carhol
      schrieb am Sonntag, 23. November 2008
    Text
    b17 kann man beantragen, aber beantragen kann man viel.
    und es steht nirgendwo das ein us führerschein in b17 umgeschrieben werden darf, in b ja (wenn die voraussetzungen erfüllt sind)aber eben nicht in b17.
    habt ihr den geklärt ob der führerschein befristet ist (machen viele staaten so) oder ob es sich nicht überhaupt um einen "lernführerschein" handelt?
    beide sind nicht umschreibungsfähig.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein USA , BF17, begleitendes Fahren
    Autor
      pappi7
      schrieb am Dienstag, 4. August 2009
    Text
    Hier das Ende der Geschichte: Da der Führerschein erst kurz vor der Heimreise gemacht wurde, war er befristet. Bei Freunden, die einige Wochen früher waren nicht. Führerschein wurde umgeschrieben, alleine fahren war einige Wochen (bis zum Ablauf des Visums) möglich. In ein paar Tagen beginnt dann problemlos das BF17. Klingt komisch, ist aber so;-)
    Kleine Anmerkung: Warum nur der ADAC übersetzen darf und dafür 50 Euro verlangt, ist mir ein Rätsel. Diese Kompetenz sollte ein Amt auch haben...

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