Führerschein T-sehr spezielle Frage
Hallo,
ich besitze seit 2001 die Führerscheinklasse T,da mein Onkel einen Hof hat.Ich habe mich im Garten und Landschaftsbau selbständig gemacht und möchte in naher Zukunft "eigentlich" einen JCB Fastrac erwerben (Für Unwissende:Das ist ein schnelllaufender Schlepper).Diesen möchte ich dann auf 60 kmh drosseln,was kein Problem darstellt.
Ich habe jedoch erfahren,dass der Führerschein T nur in der Land und Forstwirtschaft gilt,ansonsten wäre es Fahren ohne Fahrerlaubnis.Nun habe ich jedoch herausgefunden,dass es für die Landschaftspflege eine Ausnahme gibt.Hier würde der Führerschein wieder gültig sein.Somit wäre ich quasi in einer Grauzone,da beides wohl nicht genau definiert ist.
Wer weiß Näheres dazu?
Gruß Patrick