Führerschein T-sehr spezielle Frage

  • Führerschein T-sehr spezielle Frage
     Patrick1984
      schrieb am Freitag, 20. Februar 2009
    Hallo,
    ich besitze seit 2001 die Führerscheinklasse T,da mein Onkel einen Hof hat.Ich habe mich im Garten und Landschaftsbau selbständig gemacht und möchte in naher Zukunft "eigentlich" einen JCB Fastrac erwerben (Für Unwissende:Das ist ein schnelllaufender Schlepper).Diesen möchte ich dann auf 60 kmh drosseln,was kein Problem darstellt.
    Ich habe jedoch erfahren,dass der Führerschein T nur in der Land und Forstwirtschaft gilt,ansonsten wäre es Fahren ohne Fahrerlaubnis.Nun habe ich jedoch herausgefunden,dass es für die Landschaftspflege eine Ausnahme gibt.Hier würde der Führerschein wieder gültig sein.Somit wäre ich quasi in einer Grauzone,da beides wohl nicht genau definiert ist.
    Wer weiß Näheres dazu?

    Gruß Patrick
  • Thema
    Re: Führerschein T-sehr spezielle Frage
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 20. Februar 2009
    Text
    Mein Mann arbeitet als Ausbilder im Garten- und Landschaftsbau.
    Dank seiner alten Klasse 3 UND der Bescheinigung der Landesentwicklungsgesellschaft, die das nötige Bewegen solch großer Arbeitsmaschinen bescheinigt, bekam er bei der Umschreibung aufs Kärtchen die Klasse T.

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  • Thema
    Re: Führerschein T-sehr spezielle Frage
    Autor
      Loisel
      schrieb am Freitag, 20. Februar 2009
    Text
    Wo ist den diese Ausnahme beschrieben?
    Gib mal Quellen an !!!

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  • Thema
    Re: Führerschein T-sehr spezielle Frage
    Autor
      Patrick1984
      schrieb am Freitag, 20. Februar 2009
    Text
    Hallo,
    habe nach ewiger Rumsucherei etwas gefunden: http://www.deula-warendorf.de/fileadmin/user_upload/warendorf/downloads%20warendorf/Technik.pdf
    Nunja damit hat sich das wohl erledigt.Darin steht nämlich,wenn der Auftraggeber nicht aus Forst/Landwirtschaft kommt,ist es gewerblich (somit bräuchte ich den LKW Führerschein).Finde ich super,jetzt kann ich noch extra den LKW Schein machen.Genau das wollte ich mir sparen.

    Gruß Patrick

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein T-sehr spezielle Frage
    Autor
      Loisel
      schrieb am Freitag, 20. Februar 2009
    Text
    Ja Patrick so sieht's aus!
    Noch ein Tipp zum LKw-Führerschein:
    Wenn Du bis zum 10.09.2009 Deinen Führerschein gemacht hast, brauchst Du keine zusätzliche Ausbildung (Berufskraftfahrerausbildung) mehr zu machen. Lediglich die Weiterbildungen (35 Std in 5 Jahren) musst Du machen (müssen alle machen) !!!

    Also, hau rein !!!!

    Grüße

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