Führerschein Theorie bestanden-wie lange hat man zeit ...

  • Führerschein Theorie bestanden-wie lange hat man zeit für die Praxis?
     emma-73
      schrieb am Dienstag, 10. Mai 2011
    Halllo, wenn man den theoretischen Teil Bestanden hat, den Praktischen beim ersten mal nicht, wie lange hat man dann zeit, um den Praktischen teil zu machen?

    Lage: ein Bekannter hat seinen Führeschein vor einem Jahr begonnen, die theorie bestanden und bein praktischen leider beim ersten mal durchgeflogen. Nun hat der Fahrschullehrer die Pratische immer weiter raus gezögert, und dem Fahrschüler nun mitgeteilt, das ein Jahr vorbei ist und er nun auch die theorie nochmal machen muss, inkl. der Gesamtkosten bezahlen. Stimmt das? Auch wenn dem Fahrschüler das nicht bekannt war? Der Fahrschüler war nicht der erste, bei dem die Fahrschule die praktische prüfung rausgezögert hat.

    was kann man da machen?
  • Thema
    Re: Führerschein Theorie bestanden-wie lange hat man zeit für die Praxis?
    Autor
      Peterchen44
      schrieb am Dienstag, 10. Mai 2011
    Text
    >Halllo, wenn man den theoretischen Teil Bestanden hat, den Praktischen beim ersten mal nicht, wie lange hat man dann zeit, um den Praktischen teil zu machen?
    >
    >Lage: ein Bekannter hat seinen Führeschein vor einem Jahr begonnen, die theorie bestanden und bein praktischen leider beim ersten mal durchgeflogen. Nun hat der Fahrschullehrer die Pratische immer weiter raus gezögert, und dem Fahrschüler nun mitgeteilt, das ein Jahr vorbei ist und er nun auch die theorie nochmal machen muss, inkl. der Gesamtkosten bezahlen. Stimmt das? Auch wenn dem Fahrschüler das nicht bekannt war? Der Fahrschüler war nicht der erste, bei dem die Fahrschule die praktische prüfung rausgezögert hat.
    >
    >was kann man da machen?


    Ja es stimmt, dass die Theorieprüfung nach einem Jahr verfällt, wenn bis dahin nicht die Praktische bestanden wurde.

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein Theorie bestanden-wie lange hat man zeit für die Praxis?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 11. Mai 2011
    Text
    >Ja es stimmt, dass die Theorieprüfung nach einem Jahr verfällt, wenn bis dahin nicht die Praktische bestanden wurde.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Und es ist auch richtig, dass eine neue Grundgebühr gefordert werden kann.
    Das liegt daran, dass der Ausbildungsvertrag zwischen Fahrschule und Fahrschüler auf in Jahr befristet ist.
    Die FS ist dann berechtigt einen neuen (Teil-)Grundbetrag nehmen. Muss es aber nicht.
    Nur, dass es dem Fahrschüler nicht bekannt war, stimmt so nicht.
    Diese Hinweise sind Bestandteil der AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen), die in der FS aushängen und meist auch ein Teil des Ausbildungsvertrages bilden (wenigstens aber schriftl. Bezug darauf nehmen), der vom Fahrschüler unterschrieben wird.

    Wie kam es zu der Verzögerung, die dein Bekannter dem FL zur Last legt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein Theorie bestanden-wie lange hat man zeit für die Praxis?
    Autor
      carllson
      schrieb am Donnerstag, 12. Mai 2011
    Text
    >>Ja es stimmt, dass die Theorieprüfung nach einem Jahr verfällt, wenn bis dahin nicht die Praktische bestanden wurde.
    >~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    >
    >Und es ist auch richtig, dass eine neue Grundgebühr gefordert werden kann.
    >Das liegt daran, dass der Ausbildungsvertrag zwischen Fahrschule und Fahrschüler auf in Jahr befristet ist.
    >Die FS ist dann berechtigt einen neuen (Teil-)Grundbetrag nehmen. Muss es aber nicht.
    >Nur, dass es dem Fahrschüler nicht bekannt war, stimmt so nicht.
    >Diese Hinweise sind Bestandteil der AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen), die in der FS aushängen und meist auch ein Teil des Ausbildungsvertrages bilden (wenigstens aber schriftl. Bezug darauf nehmen), der vom Fahrschüler unterschrieben wird.
    >


    Das stimmt so nicht ganz. Das der Vertrag nur 1 Jahr fültig ist, stimmt. Das dann der Vertrag erneuert werden kann, stimmt auch.

    Aber hier hat der Fahrschüler den Führerscheinantrag (die Theorieprüfung) verfallen lassen. Nach einem Jahr ist die Theorieprüfung erloschen, und muss neu gemacht werden.
    Dies sind allerdings Bestimmungen vom Gesetzgeber und nicht von der Fahrschule und steht so in den AGBs des Tüv. Aber jede gute Fahrschule erzählt ihren Fahrschülern darüber. Über das ob, und wann es dem Fahrschüler mitgeteilt wurde, und ob die Führerscheinprüfung von der Fahrschule verzögert wurde, muss (kann) der Fahrschüler sich mit denen streiten.


    MfG
    carllson

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein Theorie bestanden-wie lange hat man zeit für die Praxis?
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 13. Mai 2011
    Text
    Wobei der Ausbildungsvertrag zuerst erlosch. ;o)
    Ich ging nach der Aussage
    >ein Bekannter hat seinen Führeschein vor einem Jahr begonnen ...
    davon aus, dass die Ausbildung (jetzt) vor einem Jahr begann.
    Bis zur tP sind ja noch mal ein paar Wochen ins Land gegangen.

    >die theorie bestanden
    Erst jetzt begann die Ein-Jahres-Frist für das Amt zu laufen.
    Der FL hätte SEINE Forderung also schon eher stellen KÖNNEN.

    Hätte er das getan, wäre der Fs aber evtl. wachgerüttelt worden und hätte mehr Druck wg. der Termine gemacht - oder die FS gewechselt.

    All das ändert aber nichts daran, dass die FS nicht die Aufgabe hat, für den Fs den Weckdienst zu spielen, sondern zu schauen, ob eine Prüfung bei den gegebenen Umständen möglich ist.
    In diesem Fall stellte sie fest: Dem ist nicht so, WENN nicht zuvor die tP wiederholt wurde. :o(

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