Führerschein Klasse BE

  • Führerschein Klasse BE
     92Chris92
      schrieb am Freitag, 12. August 2011
    Hi Leute ich wollte mal nachfragen wie das jz nochmal genau ist mit der Klasse BE
    wenn ich die klasse BE habe, wie hoch darf dann die zulässige Gesamtmasse von dem Anhänger sein wenn mein Auto eine zlg. Gesamtmasse von 1.655Kg hat? spielt es auch ne rolle ob der Anhänger auflaufgebremst ist oder nicht?
  • Thema
    Re: Führerschein Klasse BE
    Autor
      Manne
      schrieb am Freitag, 12. August 2011
    Text
    Wenn du die BE hast, spielt nur noch die Anhängelast eine Rolle, die dir von deinem Auto vorgegeben wird.
    Und eine Auflaufbremse haben die großen Anhänger alle.
    Nur die kleinen (<750kg) haben keine eigene Bremse.
    LG Manne

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein Klasse BE
    Autor
      92Chris92
      schrieb am Freitag, 12. August 2011
    Text
    >Wenn du die BE hast, spielt nur noch die Anhängelast eine Rolle, die dir von deinem Auto vorgegeben wird.
    >Und eine Auflaufbremse haben die großen Anhänger alle.
    >Nur die kleinen (<750kg) haben keine eigene Bremse.
    >LG Manne

    ah oke war n bisschen verwirrt weil manche sagten die zlg. gesamtmasse des hängers darf nicht größer sein als die leermasse des fahrzeuges und beides darf nicht über 4.550kg kommen und im internet steht dass man nur das 1,5-fache der zlg. gesamtmasse ziehen darf.

    THX für die antwort

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein Klasse BE
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 12. August 2011
    Text
    >ah oke war n bisschen verwirrt weil manche sagten die zlg. gesamtmasse des hängers darf nicht größer sein als die leermasse des fahrzeuges

    Das ist die Bedingung für B.


    >und beides darf nicht über 4.550kg kommen

    Dieser Wert kommt nirgends vor. Am ehesten entspricht das noch dem Maximum, das noch mit B bewegt werden darf: 3500 kg Zugfahrzeug + 750 kg Anhänger = 4250 kg Zuggesamtmasse.


    >und im internet steht dass man nur das 1,5-fache der zlg. gesamtmasse ziehen darf.

    Das geht auf Zulassungsvorschriften zurück. Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs darf (bei diesem Kupplungssystem) maximal das 1,5fache der zGm betragen. Das hat aber nichts mit der erforderlichen Fahrerlaubnis zu tun, wenn es so ein Fahrzeug mit größerer Anhängelast gäbe.


    Ab 2013 wir die zGm für Anhänger mit BE übrigens auf 3,5 t beschränkt. Für größere Gespanne ist dann C1E erforderlich.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein Klasse BE
    Autor
      cat008
      schrieb am Freitag, 12. August 2011
    Text
    Wenn ihr einmal beim Thema Anhänger seid, muss ich nochmal kurz nachhaken: Das kuriose an der Anhänger-Regelung für B war doch das: Wenn ein Auto 2,8 t zG hat, darf es ja den 750 kg - Anhänger noch mitnehmen, aber wenn ich nach der zweiten Bedingung gehe (die Kombi Anhänger - ZF darf 3,5 t zG nicht übersteigen) dann dürfte ich ja eigentlich nur einen 700 kg Anhänger mitnehmen...

    danke für eure antworten ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein Klasse BE
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 12. August 2011
    Text
    >Das kuriose an der Anhänger-Regelung für B war doch das: Wenn ein Auto 2,8 t zG hat, darf es ja den 750 kg - Anhänger noch mitnehmen, aber wenn ich nach der zweiten Bedingung gehe (die Kombi Anhänger - ZF darf 3,5 t zG nicht übersteigen) dann dürfte ich ja eigentlich nur einen 700 kg Anhänger mitnehmen...

    Es genügt, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein Klasse BE
    Autor
      Manne
      schrieb am Samstag, 13. August 2011
    Text
    aber wenn ich nach der zweiten Bedingung gehe (die Kombi Anhänger - ZF darf 3,5 t zG nicht übersteigen) dann dürfte ich ja eigentlich nur einen 700 kg Anhänger mitnehmen...
    >
    >danke für eure antworten ;)
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    Die kleinen Anhänger von 750 kg darf jeder anhängen.
    Selbst wenn dein Auto bereits eine zul. Gesamtmasse von 3,5t hat. Und es reicht immer noch Klasse B.
    LG Manne

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