Führerschein Klasse B

  • Führerschein Klasse B
     jürgen krenkel
      schrieb am Mittwoch, 21. März 2012
    Kann ich mit dem Fuhrerschein Klasse B einen Anhänger ziehen der das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet.
    PKW leer 1400kg Anhänger Gesamtgewicht 1400kg,ohne Hängerschein
  • Thema
    Re: Führerschein Klasse B
    Autor
      Mell-Mell
      schrieb am Mittwoch, 21. März 2012
    Text
    >Kann ich mit dem Fuhrerschein Klasse B einen Anhänger ziehen der das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet.
    >PKW leer 1400kg Anhänger Gesamtgewicht 1400kg,ohne Hängerschein

    Hallo,
    obwohl PKW+Anhänger zusammen unter 3,5t liegen, darfst du den Anhänger nicht fahren, da mit B nur Anhänger bis 750kg zugelassen sind.
    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein Klasse B
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 21. März 2012
    Text
    >obwohl PKW+Anhänger zusammen unter 3,5t liegen,

    Weißt du doch gar nicht, lies den Beitrag nochmal.


    >darfst du den Anhänger nicht fahren

    S. meinen Beitrag.


    >da mit B nur Anhänger bis 750kg zugelassen sind.

    Nein, solltest du im Zusatzstoff Klasse B gelernt haben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein Klasse B
    Autor
      Nanna_Reh
      schrieb am Mittwoch, 21. März 2012
    Text
    >>obwohl PKW+Anhänger zusammen unter 3,5t liegen,
    >
    >Weißt du doch gar nicht, lies den Beitrag nochmal.
    >
    >
    >>darfst du den Anhänger nicht fahren
    >
    >S. meinen Beitrag.
    >
    >
    >>da mit B nur Anhänger bis 750kg zugelassen sind.
    >
    >Nein, solltest du im Zusatzstoff Klasse B gelernt haben.

    Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

    Klasse B

    Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 18 Jahre Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein Klasse B
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 22. März 2012
    Text
    >Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

    So ging es bei Seiner Gelheit auch los :)

    Dieses Zitat stammt aus §42 StVZO und erfüllt gleich mehrfach das Kriterium "Thema verfehlt":
    - Der Anhänger des TE hat offensichtlich eine eigene Bremse, möglicherweise ist er sogar mehrachsig.
    - Es handelt sich um eine Vorschrift über die Anhängelast, d.h. die tatsächliche Masse des beladenen Anhängers abzüglich Stützlast. Hier ging es aber um Leer- und zulässige Gesamtmassen.
    - Diese "technische" Vorschrift ist für die erforderliche Fahrerlaubnis völlig egal.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein Klasse B
    Autor
      Manne
      schrieb am Mittwoch, 21. März 2012
    Text

    >Hallo,
    >obwohl PKW+Anhänger zusammen unter 3,5t liegen, darfst du den Anhänger nicht fahren, da mit B nur Anhänger bis 750kg zugelassen sind.
    >LG
    - - - - - - - - - - - - - - - - - -- - - -

    Woher hast du denn das ?
    So wie kk145 geschrieben hat, ist es richtig.
    Du darfst also den Anhänger ziehen wenn dein Auto nicht eine zul. Gesamtmasse über 2,1t hat.

    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein Klasse B
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 21. März 2012
    Text
    Zumindest die Bedingung für die Leermasse ist erfüllt. Beachte hierzu den genauen Wortlaut der Definiton Klasse B aus § 6 Abs. 1 FeV:

    "[...] mit Anhänger [...] mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs [...]"

    Ob du die Kombination mit Klasse B fahren darfst, hängt aber noch von der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs ab. Die Summe der beiden zGM'en darf 3,5 t nicht übersteigen.

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