Führerschein Klasse 2, 3, 4

  • Führerschein Klasse 2, 3, 4
     merlin
      schrieb am Samstag, 30. August 2008
    Hallo, darf ich einen Roller bis 50 ccm fahren.
    Führerschein wurde am 18.03.1981 gemacht, besitze die Klassen 2, 3, und 4
    Danke für eine Antwort.
    mfg
    Manfred
  • Thema
    Re: Führerschein Klasse 2, 3, 4
    Autor
      Muffy
      schrieb am Samstag, 30. August 2008
    Text
    >Hallo, darf ich einen Roller bis 50 ccm fahren.
    >Führerschein wurde am 18.03.1981 gemacht, besitze die Klassen 2, 3, und 4
    >Danke für eine Antwort.
    >mfg
    >Manfred


    Ja

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  • Thema
    Re: Führerschein Klasse 2, 3, 4
    Autor
      FlorenceX
      schrieb am Dienstag, 2. September 2008
    Text
    es wäre die Klasse M. Anders ausgedrückt, Sie sind in Besitz der Klassen, BE,CE,MLST
    Wenn Sie Ihren Führerschein vor dem 01.04.1980 gemacht hätten, wären Sie noch in Besitz der Klasse A1 - bis 125 ccm.

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein Klasse 2, 3, 4 BE,C,C1,D,D1,C1E,CE,DE,M,MSLT
    Autor
      Ercüment
      schrieb am Dienstag, 3. Juli 2012
    Text
    mann die mit dem vor 18.04.1980 habe mein schein 18.06.1980 gemacht
    wielange mus ich noch mit dem 50ccm rum gurgen die Brokraten
    wegen 2 monat!!!! 50kmh=80kmh lärmschutz ist und auch mit dem 125ccm ferbote achten muss.finde unsinn wenn B klasse haben...technik unterschied ist kaum anderes tuning kann jede 13 järige..und die versicherungen genuso kadastrofal...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein Klasse 2, 3, 4 BE,C,C1,D,D1,C1E,CE,DE,M,MSLT
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 3. Juli 2012
    Text
    >mann die mit dem vor 18.04.1980 habe mein schein 18.06.1980 gemacht

    Nicht 18.04.1980, sondern 01.04.1980.
    Ändert nichts daran: Es ist und bleibt dir die Klasse A1 untersagt, solange du nicht in einen A1, oder A-Führerschein investierst.


    >wielange mus ich noch mit dem 50ccm rum gurgen die Brokraten

    Solange, bis du dich für das ausbilden und prüfen lässt, was du fahren willst. ;o)


    >wegen 2 monat!!!! 50kmh=80kmh lärmschutz ist und auch mit dem 125ccm ferbote achten muss.finde unsinn wenn B klasse haben

    Der Unterschied wurde so einigen erst bewusst, als sie sich von einem Kleinkraftrad auf ein Leichtkraftrad setzten. Unsinn ist das nicht!
    Zumal der Reine-Klasse-B-Inhaber NIE auf einem 2-Rad geschult wurde.
    Schon das geschenkte "M" hat so einigen die Grenzen aufgezeigt.


    >...technik unterschied ist kaum anderes tuning kann jede 13 järige..und die versicherungen genuso kadastrofal...

    Wenn du dich über Gesetze (egal ob StVO, oder Versicherung) aufregen möchtest, solltest du dahin gehen, wo darauf nicht solch ein Wert gelegt wird.
    ICH bleibe hier, denn ICH sehe in ihnen eine Sicherheit, die ich woanders schmerzlich vermissen würde.

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