Kann ich mit meinem Führeschein Klasse 4 vom 1.2.1960 ,Fahrzeuge --Auto ( Gogo 250 ccm )--Motorrad--Roller 250 ccm fahren?? Danke für eine Antwort!
Thema
Re: Führerschein Kl.4
Autor
Peg
schrieb am Mittwoch, 15. April 2009
Text
Der Fahrlehrerverband schreibt dazu:
Der vor dem 01.04.1980 erteilte Führerschein der Klasse 4 berechtigte zum Führen von Kleinkrafträder mit 50 ccm Hubraum aber ohne jede Geschwindigkeitsbeschränkung. Er wurde deshalb am 01.04.1980 dem neu eingeführten Führerschein der Klasse 1b gleichgestellt.
Bei der Einführung der neuen Führerscheinklassen wurde folgerichtig in der Anlage 3 zur FeV klargestellt, dass beim Umtausch eines alten Führerschein in eine Scheckkarte auf Grund einer vor dem 01.04.1980 erteilten Klasse 4 die neue Klasse A1 zugeteilt wird.
Ergebnis: Sie dürfen Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und einer maximalen Leistung von 11 kW fahren.