Führerschein Kl.4

  • Führerschein Kl.4
     Hans-Rainer Ritz
      schrieb am Mittwoch, 15. April 2009
    Kann ich mit meinem Führeschein Klasse 4 vom 1.2.1960 ,Fahrzeuge
    --Auto ( Gogo 250 ccm )--Motorrad--Roller 250 ccm fahren??
    Danke für eine Antwort!
  • Thema
    Re: Führerschein Kl.4
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 15. April 2009
    Text
    Der Fahrlehrerverband schreibt dazu:

    Der vor dem 01.04.1980 erteilte Führerschein der Klasse 4 berechtigte zum Führen von Kleinkrafträder mit 50 ccm Hubraum aber ohne jede Geschwindigkeitsbeschränkung. Er wurde deshalb am 01.04.1980 dem neu eingeführten Führerschein der Klasse 1b gleichgestellt.

    Bei der Einführung der neuen Führerscheinklassen wurde folgerichtig in der Anlage 3 zur FeV klargestellt, dass beim Umtausch eines alten Führerschein in eine Scheckkarte auf Grund einer vor dem 01.04.1980 erteilten Klasse 4 die neue Klasse A1 zugeteilt wird.

    Ergebnis: Sie dürfen Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und einer maximalen Leistung von 11 kW fahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein Kl.4
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 15. April 2009
    Text
    Ich habe hier noch was Feines für dich gefunden:

    http://www.manthey-mobil.de/fs.html

    Das Durchlesen der "Historie" wird für dich sicher interessant.
    Hast du denn deinen alten, grauen Lappen noch?

    Auf den Beitrag antworten


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