Führerschein Intensivkurs - 300km vom Wohnort Entfernt ...

  • Führerschein Intensivkurs - 300km vom Wohnort Entfernt (Ummeldung beim Einwohnermeldeamt?)
     Alexander H.
      schrieb am Sonntag, 27. Juli 2008
    Hallo,
    ich bin noch 17 Jahre alt und möchte demnächst mit meinem Führerschein Klasse B/BE anfangen.
    Meine Eltern leben getrennt und bei einem bekannten Fahrlehrer meiner Mutter könnte ich den Führerschein innerhalb 3 Wochen recht günstig machen.
    Nun meinte dieser allerdings ich müsste hier (200km von meinem eigentlichen Wohnort entfernt) beim Einwohnermeldeamt gemeldet sein.
    Also sollte ich mich hier anmelden, den Führerschein machen und danach wieder an meinem ursprünglichen Wohnsitz anmelden.

    Ist es wirklich so dass ich dort wo ich die Fahrschule besuche/Prüfungen mache auch gemeldet sein muss?

    Grüße
    Alex
  • Thema
    Re: Führerschein Intensivkurs - 300km vom Wohnort Entfernt (Ummeldung beim Einwohnermeldeamt?)
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Sonntag, 27. Juli 2008
    Text
    Hallo Alex,

    du kannst bei der Führerscheinstelle deines Wohnorts mit der Begründung "Ferienfahrschule" einen auswärtigen Prüfungsort beantragen. Normalerweise wird das auch genehmigt.

    Etwas umständlicher ist der Trick, den der Fahrlehrer vorschlägt. Du musst dich an deinem jetzigen Wohnsitz ab- und am Fahrschulort anmelden und dann am Fahrschulort den Führerscheinantrag stellen. Dies muss mindestens 3 Monate vor dem geplanten Prüfungstermin passieren, damit die Behörden genügend Zeit für die Bearbeitung deines Antrags haben. Nach der bestandenen Prüfung meldest du dich dann am Fahrschulort ab und an deinem Heimatort wieder an.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein Intensivkurs - 300km vom Wohnort Entfernt (Ummeldung beim Einwohnermeldeamt?)
    Autor
      Alexander H.
      schrieb am Sonntag, 27. Juli 2008
    Text
    Hallo Kirsten,

    erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort.
    Das mit der Ummeldung wäre mir auch zu aufwändig.

    Bzgl. Ferienfahrschule: Die Fahrschule betreibt keine "Ferienfahrschule", würde es trotzdem als Begründung gelten?

    Und wie sähe es aus wenn ich hier vorrübergehend meinen Zweitwohnsitz anmelde?

    Viele Grüße
    Alex

    >Hallo Alex,
    >
    >du kannst bei der Führerscheinstelle deines Wohnorts mit der Begründung "Ferienfahrschule" einen auswärtige Prüfungsort beantragen. Normalerweise wird das auch genehmigt.
    >
    >Etwas umständlicher ist der Trick, den der Fahrlehrer vorschlägt. Du musst dich an deinem jetzigen Wohnsitz ab- und am Fahrschulort anmelden und dann am Fahrschulort den Führerscheinantrag stellen. Dies muss mindestens 3 Monate vor dem geplanten Prüfungstermin passieren, damit die Behörden genügend Zeit für die Bearbeitung deines Antrags haben. Nach der bestandenen Prüfung meldest du dich dann am Fahrschulort ab und an deinem Heimatort wieder an.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein Intensivkurs - 300km vom Wohnort Entfernt (Ummeldung beim Einwohnermeldeamt?)
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Sonntag, 27. Juli 2008
    Text
    Hallo Alex!

    >Bzgl. Ferienfahrschule: Die Fahrschule betreibt keine "Ferienfahrschule", würde es trotzdem als Begründung gelten?
    Ja, das müsste trotzdem gehen. Du kannst dir ja vorsichtshalber einen Ausbildungsvertrag für einen Intensivkurs vom ... bis zum ... ausstellen lassen. Wichtig ist, dass du den Führerscheinantrag früh genug (mind. 3 Monate vorher) abgibst, damit du noch Zeitreserve hast, falls irgendetwas nicht auf Anhieb klappt.

    >Und wie sähe es aus wenn ich hier vorrübergehend meinen Zweitwohnsitz anmelde?
    Dann ist immer noch die Führerscheinstelle an deinem Hauptwohnsitz zuständig.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein Intensivkurs - 300km vom Wohnort Entfernt (Ummeldung beim Einwohnermeldeamt?)
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 27. Juli 2008
    Text

    >>Und wie sähe es aus wenn ich hier vorrübergehend meinen Zweitwohnsitz anmelde?
    >Dann ist immer noch die Führerscheinstelle an deinem Hauptwohnsitz zuständig.


    --------------------------

    Ist es nicht so, dass man eine FS aufsuchen kann an dem Ort des gemeldeten Wohnsitzes ODER des täglichen Lebens (ODER eine Ferienfahrschule)?

    Ein Freund von mir aus Duisburg
    war bei der BW und in Münster stationiert. Dort machte es an einer zivilen Fahrschule den FS der Klasse 3.
    Sein erster Wohnsitz aber nie in Münster. Allerdeings war das 1980. Ob sich da zwischenzeitlich was geändert hat? KA

    Gerade bei getrennt lebenden Elternteilen sollte es doch einem Minderjährigen kein Problem darstellen, den Ort des tägl. Lebens entsprechend begründen zu können (wenn zB angegeben wird, dass das normalerweise aufsichtspflichtige Elternteil über einen gewissen zeitlichen Rahmen verhindert ist und die Aufsichtspflicht dem Ex-Ehepartner überträgt).

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein Intensivkurs - 300km vom Wohnort Entfernt (Ummeldung beim Einwohnermeldeamt?)
    Autor
      Mkl
      schrieb am Sonntag, 27. Juli 2008
    Text
    muss nicht unbedingt zur begründung eine Ferienfahrschule angegeben werden. Gebe einfach an das du einen Ferienjob dort machst und nebenbei den Führerschein! Problemmatisch wird es wenn dein Wohnort Fahrschulmäßig erheblich anspruchsvoller ist!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein Intensivkurs - 300km vom Wohnort Entfernt (Ummeldung beim Einwohnermeldeamt?)
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 28. Juli 2008
    Text
    >Ein Freund von mir aus Duisburg
    >war bei der BW und in Münster stationiert. Dort machte es an einer zivilen Fahrschule den FS der Klasse 3.
    >Sein erster Wohnsitz aber nie in Münster. Allerdeings war das 1980. Ob sich da zwischenzeitlich was geändert hat? KA

    Hallo,

    dein Freund dürfte den Führerschein in Duisburg (= Erstwohnsitz) beantragt und als Ausbildungs- und Prüfungsort Münster (= "Arbeits-"Ort) genehmigt bekommen haben. An der Regelung, dass man die Fahrschulausbildung am Wohn-, Ausbildungs- oder Arbeitsort machen darf, hat sich nichts geändert.

    Viele Grüße
    Kirsten

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