Führerschein C1?

  • Führerschein C1?
     Matze33
      schrieb am Samstag, 15. Januar 2011
    Hallo!

    Habe da mal folgendes Problem: Ich habe seit 2005 nur noch den Führerschein Klasse BE,da mir der alte Führerschein damals wegen einer Trunkenheitsfahrt abgenommen wurde.Nach erfolgreicher MPU bekam ich ja den neuen Führerschein im Kartenformat. Leider ist auf diesem ja der Führerschein C1 weggefallen. Könnte den heute gut für einen Auslieferungsjob gebrauchen. Weiss hier jemand,wie teuer der C1 genau ist? Habe allerdings auch gelesen,dass C1 wohl bei den meisten Fahrschulen gar nicht angeboten wird. Mehr als nen Sprinter möchte ich eigentlich auch nicht fahren,deshalb auch keinen LKW-Führerschein direkt.Wer kann helfen? Danke für eure Antworten!
  • Thema
    Re: Führerschein C1?
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 15. Januar 2011
    Text
    1. Brauchst du wikrlich C1? Natürlich gibt es Sprinter über 3,5 t zgM, aber musst du sowas wirklich fahren? Da die ganzen "jungen" Fahrer hauptsächlich mit B(E) ankommen, haben viele Firmen ihren Fuhrpark entsprechend angepasst. Das hat noch einen Vorteil, dazu komme ich gleich unter 4.

    2. Wenn du wirklich C1 brauchst, ist das inzwischen deutlich einfacher. Du kannst beantragen, dass dir diese Klasse neu erteilt wird und es ist im Regelfall keine Prüfung erforderlich. Ob das bei dir auch so gehandhabt wird, musst du aber bei deiner Führerscheinstelle erfragen. Immerhin war dir C1 seit über 5 Jahren entzogen. Im schlimmsten Fall musst du eine Prüfung ablegen und zur Vorbereitung einige Fahrstunden absolvieren. Eine komplette Ausbildung ist in keinem Fall erforderlich.

    3. Das Angebot an Fahrschulen für C1 ist tatsächlich nicht besonders groß, aber es gibt solche Fahrschulen. Allerdings solltest du dich - wenn du C1 z.B. nicht prüfungsfrei bekommst - bevor du in einer Fahrschule Geld für eine C1-Ausbildung ausgibtst ernsthaft mit den Kosten und dem Aufwand für den vollen C bzw. CE befassen. Auch die Jobchancen solltest du dabei bedenken.

    4. Inzwischen ist für den gewerblichen Gütertransport mit Fahrzeugen über 3,5 t zgM eine Qualifikation nach dem BKrFQG erforderlich. Du kannst hier (zumindest zur Zeit, evtl. tut sich demnächst etwas) keine Besitzstandsregelung in Anspruch nehmen und brauchst daher zunächst einmal eine (beschleunigte) Grundqualifikation und später regelmäßige Fortbildungen. Das entfällt, wenn du dich auf Klasse B beschränkst.

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein C1?
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Samstag, 15. Januar 2011
    Text
    Wenn der Führerschein der Klasse B prüfungsfrei aufgrund der alten Klasse 3 neuerteilt wurde, müssen auch die Klassen C1, C1E und CE79 prüfungsfrei neuerteilt werden.
    Es ist allerdings ein ärztliches Gutachten, augenärztliches Zeugnis und Erste-Hilfe-Kurs notwendig.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein C1?
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 15. Januar 2011
    Text
    >Wenn der Führerschein der Klasse B prüfungsfrei aufgrund der alten Klasse 3 neuerteilt wurde, müssen auch die Klassen C1, C1E und CE79 prüfungsfrei neuerteilt werden.

    Ich bin mir durchaus bewusst, dass eine solche Regelung in den § 76 FeV aufgenommen worden ist. Allerdings ist das hier keine Neuerteilung, sondern eine Erweiterung - jedenfalls nach meiner Meinung. Stellt sich die Behörde auch auf diesen Standpunkt, wird es schwierig. Daher mein Rat, erst einmal das Gespräch zu suchen.


    >Es ist allerdings ein ärztliches Gutachten, augenärztliches Zeugnis und Erste-Hilfe-Kurs notwendig.

    Der Nachweis über den EH-Kurs ist nur nötig, falls die entzogene FE vor dem 1.8.1969 erteilt wurde.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein C1?
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Samstag, 15. Januar 2011
    Text
    >Allerdings ist das hier keine Neuerteilung, sondern
    >eine Erweiterung - jedenfalls nach meiner Meinung.

    Es ist eine Neuerteilung, da exakt die Fahrberechtigungen beantragt werden, die bereits einmal vorhanden waren.
    Bei einer Erweiterung wäre die komplette Fahrschulaussbildung mit Pflichtstunden und Sonderfahrten nötig.


    >Der Nachweis über den EH-Kurs ist nur nötig, falls
    >die entzogene FE vor dem 1.8.1969 erteilt wurde.

    Bei der Klasse 3 war aber nur ein Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort vorzuweisen. Für C1 und C1E muss aber ein Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden.

    Was die Berufskraftfahrerqualifikation angeht, gibt es wahrscheinlich eine Vorgriffsregelung auf die bevorstehende Gesetzesänderung:
    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/038/1703800.pdf
    "Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung steht es im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörden der Länder, eine entsprechende Vorgriffsregelung durchzuführen, um eine zeitnahe Lösung zur Gleichbehandlung der Betroffenen zu ermöglichen."

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