Führerschein - BF17 - Anhänger (?)

  • Führerschein - BF17 - Anhänger (?)
     Ricci
      schrieb am Freitag, 26. August 2011
    Hey,


    Ich habe da mal eine frage bezüglich des Führerschein der Klasse BF17. Diesen habe ich nämlich. Und nun wollte ich gerne einen Anhänger ziehen. Nun habe ich aber ein Problem, und zwar folgendes:

    k

    Im normalfalle ist es doch so, dass man ein Auto bis zur zulässigen Gesamtmaße 3500 KG und ein Anhänger bis 750 KG ziehen darf. Nun gibts da aber eine ausnahme, und zwar diese:

    Zitat:

    Klasse B

    Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 18 Jahre
    Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von
    nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem
    Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
    mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse
    des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination
    3,5 t nicht übersteigt).

    Keine Befristung der Besitzdauer




    Nun meine frage. Das Auto meiner mum wiegt:

    Zulässiges Gesamtzuggewicht: 2925 KG

    Zulässiges Gesamtgewicht: 2025 KG

    Leergewicht im fahrbereiten Zustand: 1472 KG

    Stützlast: 50 KG


    Die daten des Anhängers sind:

    Offener Kastenhänger

    zul. Achslast: 75 KG

    Nutz-oder Aufliegelast: 1020 KG

    maße über alles: 4320 MM

    Leergewicht: 280 KG.

    Darf ich den nu ziehen?
    Wäre um schnelle hilfe dankbar.


    Liebe Grüße,
    Ricci.
  • Thema
    Re: Führerschein - BF17 - Anhänger (?)
    Autor
      Manne
      schrieb am Freitag, 26. August 2011
    Text
    Hi Ricci,
    da du im Theorieunterricht nicht aufgepaßt hast, bekommst du hier noch einmal Nachhilfe.
    Wenn du nur Klasse B hast und möchtest einen Anhänger anhängen, mußt du drei Dinge prüfen:
    1. die Anhängelast vom Auto.
    2. beide zulässigen Gesamtmassen Auto + Anhänger
    dürfen nicht mehr als 3,5t betragen.
    3. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht
    mehr als die Leermasse des Zugfahrzeuges sein.
    Ausrechnen mußt du es alleine.
    Nimm einen Taschenrechner und rechne das zulässige Gesamtgewicht vom Auto + das zul. Gesamtgewicht des Anhängers und damit darfst du nicht über 3,5t sein.
    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein - BF17 - Anhänger (?)
    Autor
      Manne
      schrieb am Freitag, 26. August 2011
    Text

    >
    >Klasse B
    >
    (auch mit Anhänger.......sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination
    >3,5 t nicht übersteigt).
    >
    >
    >Zulässiges Gesamtgewicht: 2025 KG
    >
    >Leergewicht im fahrbereiten Zustand: 1472 KG
    >
    >
    >Nutz-oder Aufliegelast: 1020 KG
    >

    >
    >Leergewicht: 280 KG.

    >Darf ich den nu ziehen?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Beide zul. Gesamtmassen = 3045kg, also <3,5t
    Anhänger hat zul. Gesamtgew. von 1300kg und ist damit
    < Leergewicht vom Auto von 1472kg.
    Also,........?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein - BF17 - Anhänger (?)
    Autor
      Ricci
      schrieb am Freitag, 26. August 2011
    Text
    >
    >>
    >>Klasse B
    >>
    > (auch mit Anhänger.......sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination
    >>3,5 t nicht übersteigt).
    >>
    >>
    >>Zulässiges Gesamtgewicht: 2025 KG
    >>
    >>Leergewicht im fahrbereiten Zustand: 1472 KG
    >>
    >>
    >>Nutz-oder Aufliegelast: 1020 KG
    >>
    >
    >>
    >>Leergewicht: 280 KG.
    >
    >>Darf ich den nu ziehen?
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >Beide zul. Gesamtmassen = 3045kg, also <3,5t
    >Anhänger hat zul. Gesamtgew. von 1300kg und ist damit
    >< Leergewicht vom Auto von 1472kg.
    >Also,........?

    i, ja ich hab das nicht so 100% verstanden, mit Die Zul. Gesamtmasse des Hängers darf nicht größer sein, als das Leergewicht der Hängers (?)

    Weil wenn es so ist, dann dürfte ich den ja fahren, richtig? Ich will mich nochmal absichern, nicht dass ich hier denke, ich darf den ziehen, und dann angehalten werde, und richtig blechen muss, weil ich ihn nicht fahren dürfte.

    Liebe Grüße.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein - BF17 - Anhänger (?)
    Autor
      Manne
      schrieb am Samstag, 27. August 2011
    Text
    >
    >i, ja ich hab das nicht so 100% verstanden, mit Die Zul. Gesamtmasse des Hängers darf nicht größer sein, als das Leergewicht der Hängers (?)
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Die zul Gesamtmasse des Anhängers muß kleiner sein als das Leergewicht vom Auto !!!
    Stelle dir den ungünstigsten Fall vor: das Auto ist leer. Nichts im Kofferraum, keine Last auf der Hinterachse und der Anhänger ist voll ausgeladen.
    Was macht der Anhänger wenn das Auto bremst ?
    =====================================================================

    wenn es so ist, dann dürfte ich den ja fahren, richtig? Ich will mich nochmal absichern, nicht dass ich hier denke, ich darf den ziehen, und dann angehalten werde, und richtig blechen muss, weil ich ihn nicht fahren dürfte.
    >
    Ja, wenn du die richtigen Zahlen genannt hast, darfst du den Anhänger ziehen.
    Viel Erfolg dabei.
    LG Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein - BF17 - Anhänger (?)
    Autor
      Ricci
      schrieb am Sonntag, 28. August 2011
    Text
    >>
    >>i, ja ich hab das nicht so 100% verstanden, mit Die Zul. Gesamtmasse des Hängers darf nicht größer sein, als das Leergewicht der Hängers (?)
    >>
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >Die zul Gesamtmasse des Anhängers muß kleiner sein als das Leergewicht vom Auto !!!
    >Stelle dir den ungünstigsten Fall vor: das Auto ist leer. Nichts im Kofferraum, keine Last auf der Hinterachse und der Anhänger ist voll ausgeladen.
    >Was macht der Anhänger wenn das Auto bremst ?
    > =====================================================================
    >
    > wenn es so ist, dann dürfte ich den ja fahren, richtig? Ich will mich nochmal absichern, nicht dass ich hier denke, ich darf den ziehen, und dann angehalten werde, und richtig blechen muss, weil ich ihn nicht fahren dürfte.
    >>
    >Ja, wenn du die richtigen Zahlen genannt hast, darfst du den Anhänger ziehen.
    >Viel Erfolg dabei.
    >LG Manne

    Hmm komisch, Ich hab bei meiner alten Fahrschule angerufen, und die meinten, ich müsste das Gesammtgewicht des Hängers (1375) und das Gesamtgewicht des Autos (2900) Addieren, und wenn es über 3500KG ist, darf ich den nicht fahren. Stimmt dies? o_o

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein - BF17 - Anhänger (?)
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 28. August 2011
    Text
    >Hmm komisch, Ich hab bei meiner alten Fahrschule angerufen, und die meinten, ich müsste das Gesammtgewicht des Hängers (1375) und das Gesamtgewicht des Autos (2900) Addieren, und wenn es über 3500KG ist, darf ich den nicht fahren. Stimmt dies? o_o

    Natürlich, genau das hat Manne ja auch geschrieben. Aber die Werte, die du jetzt schreibst, sind andere als in deinem ersten Beitrag. Insbesondere ist hat das Zugfahrzeug jetzt plötzlich eine höhere zulässige Gesamtmasse - und zwar 900 kg mehr!

    Bevor es jetzt weitere Verwirrung gibt, schau doch bitte in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 von Auto und Anhänger und gibt dann folgende Daten an:

    - Leermasse des Autos (Feld G),
    - Zulässige Gesamtmasse des Autos (Feld F.1),
    - Zulässige Gesamtmasse des Anhängers (Feld F.1).

    Dann kann man dir eine verbindliche Antwort geben.


    Die weiteren Angaben aus deinem ersten Beitrag - insbesondere Achslasten und Zuggesamtgewicht - sind für die erforderliche Fahrerlaubnis unerheblich.

    Auf den Beitrag antworten


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