Führerschein - BF17 - Anhänger (?)
Ricci
schrieb am Freitag, 26. August 2011
Hey,
Ich habe da mal eine frage bezüglich des Führerschein der Klasse BF17. Diesen habe ich nämlich. Und nun wollte ich gerne einen Anhänger ziehen. Nun habe ich aber ein Problem, und zwar folgendes:
k
Im normalfalle ist es doch so, dass man ein Auto bis zur zulässigen Gesamtmaße 3500 KG und ein Anhänger bis 750 KG ziehen darf. Nun gibts da aber eine ausnahme, und zwar diese:
Zitat:
Klasse B
Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem
Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse
des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination
3,5 t nicht übersteigt).
Keine Befristung der Besitzdauer
Nun meine frage. Das Auto meiner mum wiegt:
Zulässiges Gesamtzuggewicht: 2925 KG
Zulässiges Gesamtgewicht: 2025 KG
Leergewicht im fahrbereiten Zustand: 1472 KG
Stützlast: 50 KG
Die daten des Anhängers sind:
Offener Kastenhänger
zul. Achslast: 75 KG
Nutz-oder Aufliegelast: 1020 KG
maße über alles: 4320 MM
Leergewicht: 280 KG.
Darf ich den nu ziehen?
Wäre um schnelle hilfe dankbar.
Liebe Grüße,
Ricci.
Ich habe da mal eine frage bezüglich des Führerschein der Klasse BF17. Diesen habe ich nämlich. Und nun wollte ich gerne einen Anhänger ziehen. Nun habe ich aber ein Problem, und zwar folgendes:
k
Im normalfalle ist es doch so, dass man ein Auto bis zur zulässigen Gesamtmaße 3500 KG und ein Anhänger bis 750 KG ziehen darf. Nun gibts da aber eine ausnahme, und zwar diese:
Zitat:
Klasse B
Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem
Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse
des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination
3,5 t nicht übersteigt).
Keine Befristung der Besitzdauer
Nun meine frage. Das Auto meiner mum wiegt:
Zulässiges Gesamtzuggewicht: 2925 KG
Zulässiges Gesamtgewicht: 2025 KG
Leergewicht im fahrbereiten Zustand: 1472 KG
Stützlast: 50 KG
Die daten des Anhängers sind:
Offener Kastenhänger
zul. Achslast: 75 KG
Nutz-oder Aufliegelast: 1020 KG
maße über alles: 4320 MM
Leergewicht: 280 KG.
Darf ich den nu ziehen?
Wäre um schnelle hilfe dankbar.
Liebe Grüße,
Ricci.