Führerschein BE

  • Führerschein BE
     masch
      schrieb am Freitag, 11. November 2011
    Ist es mir erlaubt nur mit Führerschein B (kein BE) einen großen Autoanhänger zu ziehen, der jedoch leer ist, (sprechen hier von einem Leergewicht von etwa 400-500kg) bzw. minimal beladen ist, ca 1to in jedem Fall leichter als das Auto, und der gesamte Zug nicht über 3.5to ist?!
    Darf ich diesen Zug so fahren?!
  • Thema
    Re: Führerschein BE
    Autor
      Manne
      schrieb am Freitag, 11. November 2011
    Text
    Du mußt drei Dinge beachten:
    1. die zul. Anhängelast, (steht in den Fzg.-Papieren).
    2. beide zul. Gesamtmassen (Auto + Hänger)dürfen nicht >3,5t sein.
    3. darf die zul. Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein als die Leermasse des Autos.

    Gruß Manne

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein BE
    Autor
      masch
      schrieb am Freitag, 11. November 2011
    Text
    zu 1. Handelt sich um ein Geländewagen - Anhängelast daher kein Problem
    zu 2. Gesamter Zug wäre unter 3.5to (ca. 2.2to Geländewagen plus ca. 1to hänger)
    zu 3. eben des is die Frage, wirklich die zulässige Gesamtmasse (steht in dem Fall auf einem Blechschildle auf der Deichsel ich glaube 2.2to) oder das tatsächliche Gesamtgewicht?!

    bin etwas irritiert, weil eben viele bisher zu mir sagten dass sich des nur auf des tatsächliche Gesamtgewicht bezieht! Und von daher dürfte ich den Anhänger ja ohne Probleme fahren?!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein BE
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 11. November 2011
    Text
    >bin etwas irritiert, weil eben viele bisher zu mir sagten dass sich des nur auf des tatsächliche Gesamtgewicht bezieht!

    Nein, für die erforderliche Fahrerlaubnis sind ausschließlich die Eintragungen in den Papieren relevant. Die tatsächlichen Verhältnisse spielen dabei keine Rolle.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein BE
    Autor
      Manne
      schrieb am Freitag, 11. November 2011
    Text
    Ein wenig logisch denken !
    Wie soll ein kontrollierender Polizist die tatsächliche Masse kontrollieren ?
    Mit der linken Hand das Auto hochheben und mit der rechten Hand den Anhänger ?
    Nein, er schaut in die Zulassung und da steht das zul. Gesamtgewicht und auch das Leergewicht.
    Und da sie heute einen Taschenrechner dabeihaben, brauchen sie nur die beiden Gewichte einzutippen und wissen sofort ob du über den 3,5t liegst und machen eine Anzeige wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis"!
    Ich hoffe, du bist nicht in der Probezeit.
    Gruß Manne

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein BE
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 11. November 2011
    Text
    >Wie soll ein kontrollierender Polizist die tatsächliche Masse kontrollieren ?

    An einer geeichten Wiegestation oder mit einer mobilen Achslastwaage. Gibt's überall, wo es Schwerverkehr gibt - also überall.

    Es ist wohl eher umgekehrt: Woher soll der Fahrer die tatsächliche Masse kennen? Wenn er sich dabei verschätzt, ist es höchstens eine Ordnungswidrigkeit (Stützlast, Achslast, Anhängelast). Für die Straftat muss er nur lesen und rechnen können.

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