Führerschein Ausnahmegenehmigung abgeben?

  • Führerschein Ausnahmegenehmigung abgeben?
     Tom381969
      schrieb am Sonntag, 8. März 2009
    Hallo ich hatte letzte woche Montag meine PP fürs Auto bestanden und habe ne frage. Ich habe wo ich mich im November fürs Führerschein angemeldet habe beim strassenverkehrsamt angegeben das ich meinen A1 Führerschein verloren habe worauf ich dann natürlich einen eidesstaatliche versicherung unterschreiben musste und die mir dann sofort einen ersatz führerschin aushändigte (Ausnahmegenehmigung) die bis 31.03.2009 gültig ist. Jetzt wo ich die prüfung hatte meinte der prüfer ob ich den A1 Führerschein mit hätte? ich sagte oh nein ich hatte den verloren und habe jetzt nur einen mit Ausnahmegenehmigung, er sagte dann das ich den abgeben muss sonst kriege ich den Auto Führerschein nicht. Ojeee der läuft doch eh am 31.03 ab, stimmt das, das ich den trotzdem abgeben muss? Jetzt muss ich morgen extra zum Tüv zur Führerscheinstelle und den wisch gegen meinen Auto Führerschein Tauschen lol.
  • Thema
    Re: Führerschein Ausnahmegenehmigung abgeben?
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 8. März 2009
    Text


    Ist alles im grünen Bereich.
    Du hast keine Ausnahmegenehmigung, sondern einen Ersatzführerschein erhalten.
    Auf deinem Kärtchen für die Klasse B ist der Vorbesitz A1 schon dokumentiert.
    Niemand darf in Deutschland zwei Führerscheine besitzen - auch nicht einen "richtigen" und einen "Ersatz-".
    Deshalb ist es nur korrekt, dass der eine eingezogen , bevor der andere ausgehändigt wird.

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein Ausnahmegenehmigung abgeben?
    Autor
      Tom381969
      schrieb am Sonntag, 8. März 2009
    Text
    >
    >
    >Ist alles im grünen Bereich.
    >Du hast keine Ausnahmegenehmigung, sondern einen Ersatzführerschein erhalten.
    >Auf deinem Kärtchen für die Klasse B ist der Vorbesitz A1 schon dokumentiert.
    >Niemand darf in Deutschland zwei Führerscheine besitzen - auch nicht einen "richtigen" und einen "Ersatz-".
    >Deshalb ist es nur korrekt, dass der eine eingezogen , bevor der andere ausgehändigt wird.

    Ok danke werde morgen dann mal zur Führerscheinstelle fahren und meinen ersatz führerschein abgeben und den neuen in empfang nehmen :-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein Ausnahmegenehmigung abgeben?
    Autor
      Sunshine18
      schrieb am Sonntag, 8. März 2009
    Text
    >>
    >>
    >>Ist alles im grünen Bereich.
    >>Du hast keine Ausnahmegenehmigung, sondern einen Ersatzführerschein erhalten.
    >>Auf deinem Kärtchen für die Klasse B ist der Vorbesitz A1 schon dokumentiert.
    >>Niemand darf in Deutschland zwei Führerscheine besitzen - auch nicht einen "richtigen" und einen "Ersatz-".
    >>Deshalb ist es nur korrekt, dass der eine eingezogen , bevor der andere ausgehändigt wird.
    >
    >Ok danke werde morgen dann mal zur Führerscheinstelle fahren und meinen ersatz führerschein abgeben und den neuen in empfang nehmen :-)



    meine freundin hat aber 2 führerscheine:-)4

    ein vorläufigen für B weil der B noch nciht fertig war und jetzt den normalen für B der wurde zugeschickt....keine hat was gesagt

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein Ausnahmegenehmigung abgeben?
    Autor
      Julien
      schrieb am Montag, 9. März 2009
    Text
    >>>
    >>>
    >>>Ist alles im grünen Bereich.
    >>>Du hast keine Ausnahmegenehmigung, sondern einen Ersatzführerschein erhalten.
    >>>Auf deinem Kärtchen für die Klasse B ist der Vorbesitz A1 schon dokumentiert.
    >>>Niemand darf in Deutschland zwei Führerscheine besitzen - auch nicht einen "richtigen" und einen "Ersatz-".
    >>>Deshalb ist es nur korrekt, dass der eine eingezogen , bevor der andere ausgehändigt wird.
    >>
    >>Ok danke werde morgen dann mal zur Führerscheinstelle fahren und meinen ersatz führerschein abgeben und den neuen in empfang nehmen :-)
    >
    >
    >
    >meine freundin hat aber 2 führerscheine:-)4
    >
    >ein vorläufigen für B weil der B noch nciht fertig war und jetzt den normalen für B der wurde zugeschickt....keine hat was gesagt

    Dies hatte ich auch mit der Aufforderung den alten vorläufigen Führerschein zuzuschicken bzw. abzugeben.

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