Führerschein 17

  • Führerschein 17
     DonKiChote
      schrieb am Samstag, 15. August 2009
    hi ihr,

    ich habe schon etwas länger den führerscheib mit 17. nun wollte ich endlich einmal erfahren was ich mir alles erlauben darf, bis ich die konsequenzen tragen muss.

    apropos: was passiert bei einem unfall?ist der führerschein dann weg? hatte heute eine recht heikle situation, war von emotionen abgelenkt, konnte aber noch reagieren, was meint ihr?


    danke im voraus!
  • Thema
    Re: Führerschein 17
    Autor
      charminbear
      schrieb am Sonntag, 16. August 2009
    Text
    >hi ihr,
    >
    >ich habe schon etwas länger den führerscheib mit 17. nun wollte ich endlich einmal erfahren was ich mir alles erlauben darf, bis ich die konsequenzen tragen muss.
    >
    >apropos: was passiert bei einem unfall?ist der führerschein dann weg? hatte heute eine recht heikle situation, war von emotionen abgelenkt, konnte aber noch reagieren, was meint ihr?
    >
    >
    >danke im voraus!
    >

    du darfst dir alles erlauben bzw nicht erlauben was auch jeder andere fahranfänger in seinen zwei jahren probezeit machen darf. nur mit dem unterschied das du beim bf 17 als fahrzeugführer auch für deine begleitperson verantwortlich bist.

    ansonsten einfach mal deinen fl fragen ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein 17
    Autor
      DonKiChote
      schrieb am Sonntag, 16. August 2009
    Text

    >du darfst dir alles erlauben bzw nicht erlauben was auch jeder andere fahranfänger in seinen zwei jahren probezeit machen darf. nur mit dem unterschied das du beim bf 17 als fahrzeugführer auch für deine begleitperson verantwortlich bist.
    >
    >ansonsten einfach mal deinen fl fragen ;)

    Mh, ich dachte sowas kann man auch hier erfahren^^
    Vllt. weiß jemand genaueres. Sage ich mal, was ist, wenn ich einem hinten drauf fahre?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein 17
    Autor
      charminbear
      schrieb am Sonntag, 16. August 2009
    Text
    >
    >>du darfst dir alles erlauben bzw nicht erlauben was auch jeder andere fahranfänger in seinen zwei jahren probezeit machen darf. nur mit dem unterschied das du beim bf 17 als fahrzeugführer auch für deine begleitperson verantwortlich bist.
    >>
    >>ansonsten einfach mal deinen fl fragen ;)
    >
    >Mh, ich dachte sowas kann man auch hier erfahren^^
    >Vllt. weiß jemand genaueres. Sage ich mal, was ist, wenn ich einem hinten drauf fahre?

    in dem link steht alles wichtige -> http://www.rechtstipps.net/pub/331/unfall-probezeit-folgen-verkehrsverstoesse-fuehrerschein.html

    aber warum fragst du überhaupt. wenn du immer vorschriftsmäßig fährst kann dir eh nichts passieren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein 17
    Autor
      DonKiChote
      schrieb am Sonntag, 16. August 2009
    Text
    Nur um die Aussagen zu rekonstruieren:
    Wäre ich gestern jemand hinten drauf gefahren, müsste ich zur Nachschulung und die Probezeit wäre auf vier Jahre verlängert worden?

    Danke euch!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein 17
    Autor
      DonKiChote
      schrieb am Montag, 17. August 2009
    Text
    Könnt ihr mir eben noch eine Antwort darauf geben?!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein 17
    Autor
      charminbear
      schrieb am Dienstag, 18. August 2009
    Text
    >Nur um die Aussagen zu rekonstruieren:
    >Wäre ich gestern jemand hinten drauf gefahren, müsste ich zur Nachschulung und die Probezeit wäre auf vier Jahre verlängert worden?
    >
    >Danke euch!

    im prinzip ja. und bußgeld nicht vergessen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein 17
    Autor
      DonKiChote
      schrieb am Dienstag, 18. August 2009
    Text
    BITTTE!WÄRE MIR WICHTIG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein 17
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 18. August 2009
    Text
    Erst einmal ist es von Bedeutung, ob die Polizei überhaupt gerufen wird. Bei Bagatellschäden ist das nicht unbedingt von Nöten.
    Ohne Polizei keine Knöllchen (oder im schlimmsten Fall) Anzeige. Damit auch keine Konsequenzen bezüglich deines bF17.

    Ich habe mir, für den Fall, dass mir ein bF17er auffährt den EU-Unfallbogen in doppelter Ausfertigung ausgedruckt und ins Handschuhfach gelegt.
    Kannst du übrigens auch machen. Du findest ihn zB hier:
    http://www.kanzlei-steinle.de/files/EU-Unfallbogen.pdf

    Wenn ich mich mit dem jungen Fahrer einig über den Unfallhergang bin, von ihm den Bogen entspr. ausgefüllt bekomme, seine Personendaten und seine Versicherungsdaten bekomme, sähe ich keinen Anlass, ihm für eine zerknautschte Stoßstange eine verlängerte Probezeit und ein Aufbauseminar aufzubürden.

    Wenn du dem Geschädigten also freundlich darum bittest -gegen Aushändigung dieses Bogens- die Polizei aus dem Spiel zu lassen, kannst du gute Chancen haben, das da gar nichts nachkommt.
    Versicherungstechnisch wirst du natürlich für den Schaden aufkommen müssen. Aber das ist dir ja klar, oder? ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein 17
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 18. August 2009
    Text

    Nachtrag:
    1. Habe ich die Bögen natürlich nicht nur für bF17er dabei, SONDERN für alle Probezeitler , aber auch für "alte Hasen". Doch ist es mir natürlich wichtig, wie sie sich mir gegenüber verhalten. Wer mir krumm kommt, wird um die Polizei nicht herum kommen ;oP

    2. Bedeutet das Dazuholen der Beamten nicht zwangsläufig Konsequenzen für die Probezeit. Es kann durchaus sein, dass es bei einem 35 € -Ticket bleibt.
    Siehe:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=11826

    Das "RA" zu Beginn des Nicks des Antwortenden steht übrigens für "Rechtsanwalt".
    Übrigens ein sehr guter (wie ich selbst erleben durfte :oD). Fachgebiet Verkehrsrecht.
    Also absolut kompetent.

    Nur wenn dir keine Sofortzahlung am Unfallort angeboten wird (bar, per Überweisungsformular oder EC-Karte), solltest du schon einmal anfangen für ein Aufbauseminar zu sparen.

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