Führerschein, kein Brief innerhalb von 3 Monaten

  • Führerschein, kein Brief innerhalb von 3 Monaten
     Iceball
      schrieb am Sonntag, 18. Januar 2009
    Hallo Leute, vllt könnt ihr mir hier weiterhelfen :)
    Wurde vor 3,5 Monaten geblitzt, bis jetzt hat nur mein Vater den Brief bekommen. Und das ganze ging dann an den Anwald. Jetzt ist meine Frage weil ich bis heute, das ist jetzt 3,5 Monate her nie einen Brief an mich persöhnlich bekommen habe. Ob ich jetzt ausm schneider bin?
    MfG Michael
  • Thema
    Re: Führerschein, kein Brief innerhalb von 3 Monaten
    Autor
      Marv
      schrieb am Sonntag, 18. Januar 2009
    Text
    Hi Michael.
    Nein, können wir nicht. Frag doch einfach den Anwalt, wenn ihr den schon eingeschaltet habt. Der Breif ging wahrscheinlich an deinen Vater, weil er das Fahrzeughalter ist?

    Und noch einen Tipp. Wenn man in einem Forum eine Antwort möchte, sollte man sein Problem schon etwas genauer schildern. Es sollte so beschrieben werden, dass andre es verstehen können. Sprich, ein paar genauere Informationen wären angebracht.

    Gruß

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  • Thema
    Re: Führerschein, kein Brief innerhalb von 3 Monaten
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 19. Januar 2009
    Text
    Hallo Michael,

    du bist nicht aus dem Schneider weil das erste Schreiben innerhalb der vorgeschriebenen Frist kam und das Verfahren somit läuft. Wie lange es bis zum Abschluss dauert spielt keine Rolle.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein, kein Brief innerhalb von 3 Monaten
    Autor
      Muffy
      schrieb am Montag, 19. Januar 2009
    Text
    >Hallo Michael,
    >
    >du bist nicht aus dem Schneider weil das erste Schreiben innerhalb der vorgeschriebenen Frist kam und das Verfahren somit läuft. Wie lange es bis zum Abschluss dauert spielt keine Rolle.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Sorry Kirsten, da muß ich Dir widersprechen.
    Wenn der wirkliche Fahrer nicht innerhalb von 3 Monaten etwas hört, bzw. eine Anhörung angeordnet wird, tritt Verjährung ein. Das Schreiben an den Halter unterbricht die Verjährung nicht, da er ja nicht gefahren ist. Die Chancen für Verjährung stehen also gut.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein, kein Brief innerhalb von 3 Monaten
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 20. Januar 2009
    Text
    Tja, kenne da wen, der zu flott mit dem Firmenwagen unterwegs war.
    Nachdem sich die Fa. nicht aufs Anschreiben rührte, kamen die Beamten mit dem Foto ins Büro. Nöö, da konnte sich auch niemand vorstellen, wer die abgebildete Person denn sein sollte... *flööt*.

    Ein paar Tage später standen die Beamten dann wieder mit einem glasklaren und vergrößerten Abzug auf der Matte. Da fiel -ausgerechnet der neuesten Tippse!!- plötzlich ein, wem dieses Gesicht zuzuordnen sei *grrr*
    Das nächste Anschreiben traf dann kurze Zeit später beim wirklichen Fahrer ein. EINEN Tag zu spät.
    Von dem "ersparten Geld" sind mein Mann und ich am Abend lecker essen gegangen ;o)

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