Führerschein, 'Roller' ausleihen erlaubt?

  • Führerschein, 'Roller' ausleihen erlaubt?
     gunner
      schrieb am Montag, 16. November 2009
    guten abend,
    ich habe seit etwa 3 wochen nun meinen fuehrerschein, duerfte ich nun einen roller eines freundes ausleihen und mit dem 50 km/h auf den straßen fahren, wenn ich die papiere kriegen wuerde? oder muesste ich irgendwo erst eingetragen werden?
    ps: der lehrer faehrt leider wie jeder roller schneller als erlaubt, denke ich zumindest. da mein freund nur ein mopedführerschein hat darf er nur 25 km/h fahren, gaebe es es schwierigkeiten, wenn ich mit 50 km/h von der polizei angehalten werde?

    lg
    gunner
  • Thema
    Re: Führerschein, 'Roller' ausleihen erlaubt?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Montag, 16. November 2009
    Text
    Dein Freund darf mit seinem Mopedschein Mopeds fahren bis 50ccm und max. 45 km/h schnell.
    Mit einem Mofaschein darf man 25 km/h fahren.
    Und was hast Du denn für einen Führerschein ?

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein, 'Roller' ausleihen erlaubt?
    Autor
      gunner
      schrieb am Montag, 16. November 2009
    Text
    >Dein Freund darf mit seinem Mopedschein Mopeds fahren bis 50ccm und max. 45 km/h schnell.
    >Mit einem Mofaschein darf man 25 km/h fahren.
    >Und was hast Du denn für einen Führerschein ?

    Oh verzeihung ;) natürlich den der klasse B.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein, 'Roller' ausleihen erlaubt?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Montag, 16. November 2009
    Text
    In der Klasse B ist M mit enthalten. Auch Du darfst Mopeds mit 50ccm und max. 45 km/h fahren. Du brauchst Dich nirgends eintragen lassen. Dein Freund gibt Dir die Betriebserlaubnis mit und Du kannst losfahren. Ich schätze bis 50 km/h wird es toleriert. Aber garantieren kann ich nicht dafür. Alles was schneller als 45 läuft, braucht man eigentlich die Klasse A1. (ab 16 Jahre). Oder Klasse A ab 18 Jahre. Sag' bloß, hast Du nicht ?
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein, 'Roller' ausleihen erlaubt?
    Autor
      gunner
      schrieb am Montag, 16. November 2009
    Text
    ich habe lediglich den führerschein der klasse B.
    rein hypothetisch:
    was waere, wenn ich 45 km/h fahre, die polizei mich anhaelt und herausfindet, dass der roller schenller faehrt? wuerde ich irgendwelche konesequenzen tragen muessen, obwohl ich nicht schneller als 45 km/h gefahren bin

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein, 'Roller' ausleihen erlaubt?
    Autor
      frankyb
      schrieb am Montag, 16. November 2009
    Text
    >ich habe lediglich den führerschein der klasse B.
    >rein hypothetisch:
    >was waere, wenn ich 45 km/h fahre, die polizei mich anhaelt und herausfindet, dass der roller schenller faehrt? wuerde ich irgendwelche konesequenzen tragen muessen, obwohl ich nicht schneller als 45 km/h gefahren bin

    Woher will den die Polizei wissen, wie schnell Du so mit dem Ding fährst? Strafe bekommst Du, auch wenn Du die ganze Zeit nur 1 km/h gefahren bist.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein, 'Roller' ausleihen erlaubt?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Montag, 16. November 2009
    Text
    Natürlich wird das die Polizei nicht herausfinden und auch gar nicht wollen. Gar kein Interesse daran. Es sei denn, Ihr habt dieses Teil sowas von frisiert, dass Du die Polizei mit ihrem BMW überholst und abhängst.
    Im Fernsehen habe ich mal gesehen, dass die Polizei mit einem Prüfstand vor einer Schule stand und als die Jungs rauskamen da drauf mußten. Nicht die Jungs sondern die Mopeds.
    Wer aber hat noch Interesse daran ?
    Die Versicherung, falls Du einen Unfall hast. Jetzt muß diese bezahlen. Will aber nicht. Gutachter stellt fest, das Ding läuft mehr als 45. Versicherung sagt: dafür hast Du keinen Führerschein.
    Polizei sagt jetzt: das ist Fahren ohne Führerschein und damit eine Straftat. Jetzt wirds teuer. Ansonsten wird niemand etwas sagen.
    Wo kein Kläger, da kein Richter.
    Gruß Manfred

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