ich mache demnächst die Prüfung für den B/E Führschein und werde dann wahrscheinlich erst in ~ einem Monat 17 und wollte Fragen, ob ich dann in der Zeit bis ich 17 werde schon Roller fahren darf...
Thema
Re: Führerschein
Autor
sonhol*
schrieb am Donnerstag, 27. Mai 2010
Text
>Hallo > >ich mache demnächst die Prüfung für den B/E Führschein und werde dann wahrscheinlich erst in ~ einem Monat 17 und wollte Fragen, ob ich dann in der Zeit bis ich 17 werde schon Roller fahren darf...
>>Hallo >> >>ich mache demnächst die Prüfung für den B/E Führschein und werde dann wahrscheinlich erst in ~ einem Monat 17 und wollte Fragen, ob ich dann in der Zeit bis ich 17 werde schon Roller fahren darf... > > >nein, darfst du nicht. > >mfg
Wird mir der Schein dann erst mit 17 ausgestellt? Ist ja schade :\
>Wird mir der Schein dann erst mit 17 ausgestellt?
Wenn du zum Zeitpunkt der bestandenen Prüfung noch nicht das Mindesalter erreicht hast, bekommst du nur eine Bestätigung über die bestandene Prüfung. Damit darfst du NICHT fahren - das sagt dir der Prüfer auch und es steht auch auf dem Zettel.
Mit dieser Bestätigung kannst du an deinem Geburtstag die Prüfbescheinigung abholen. Erst dann darfst du fahren.