>>alkohol am steuer,wiederholungsfall,2 mal mit alkohol am steuer von der polizei angehalten worden könnt ihr was dazu sagen ? >das erste mal 1999 mit 1.04 % >das zweite mal 2003 mit 1.33% > >Wann war der erste Verstoß und wann der zweite? Mit jeweils wieviel Promille?
>>>alkohol am steuer,wiederholungsfall,2 mal mit alkohol am steuer von der polizei angehalten worden könnt ihr was dazu sagen ? >>das erste mal 1999 mit 1.04 % >>das zweite mal 2003 mit 1.33%
Hast du beim ersten Verstoß nur ein Fahrverbot bekommen oder wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen?
>>>>alkohol am steuer,wiederholungsfall,2 mal mit alkohol am steuer von der polizei angehalten worden könnt ihr was dazu sagen ? >>>das erste mal 1999 mit 1.04 % >>>das zweite mal 2003 mit 1.33% > > >Hast du beim ersten Verstoß nur ein Fahrverbot bekommen oder wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen? >die fahrerlaubnis wurde entzogen
Dann wird eine MPU fällig, wenn du deine Fahrerlaubnis neu beantragst. Hilfe zur Vorbereitung findest du z.B. im MPU-Unterforum von www.verkehrsportal.de
>>>die fahrerlaubnis wurde entzogen > >Dann wird eine MPU fällig, wenn du deine Fahrerlaubnis neu beantragst.
Nicht unbedingt. Hat er die FE z.B. im gleichen Jahr neu erteilt bekommen, ist der erste Verstoß inzwischen getilgt. Um das zuverlässig zu beurteilen, brauchen wir aber den genauen Ablauf, s. mein anderer Beitrag.
>Nicht unbedingt. Hat er die FE z.B. im gleichen Jahr neu erteilt bekommen, ist der erste Verstoß inzwischen getilgt. Um das zuverlässig zu beurteilen, brauchen wir aber den genauen Ablauf, s. mein anderer Beitrag.
Aber eine Alkoholstraftat (ab 0,3 mit Ausfallerscheinungen oder ab 1,1) bleibt doch 10 Jahre im VZR gespeichert? Oder irre ich?
>Aber eine Alkoholstraftat (ab 0,3 mit Ausfallerscheinungen oder ab 1,1) bleibt doch 10 Jahre im VZR gespeichert? Oder irre ich?
Schon, aber Straftaten hemmen nicht die Tilgung von anderen Straftaten - anders als bei Ordnungswidrigkeiten. Die Eintragung von 2003 hemmt also nicht die Tilgung der Eintragung von 1999. Unter günstigen Umständen (Neuerteilung vor Mai 2000) ist der Eintrag von 1999 bereits nicht mehr verwertbar.
>Schon, aber Straftaten hemmen nicht die Tilgung von anderen Straftaten - anders als bei Ordnungswidrigkeiten. Die Eintragung von 2003 hemmt also nicht die Tilgung der Eintragung von 1999. Unter günstigen Umständen (Neuerteilung vor Mai 2000) ist der Eintrag von 1999 bereits nicht mehr verwertbar.
>>>>alkohol am steuer,wiederholungsfall,2 mal mit alkohol am steuer von der polizei angehalten worden könnt ihr was dazu sagen ? >>>das erste mal 1999 mit 1.04 % >>>das zweite mal 2003 mit 1.33% > > >Hast du beim ersten Verstoß nur ein Fahrverbot bekommen oder wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen?
Zur Orientierung: Bei einem Fahrverbot war der Führerschein für bis zu 3 Monate weg, du hast ihn danach ohne weiteres zurückbekommen. Bei einem Entzug der FE war der Schein für mindestens 6 Monate weg und du mustest ihn danach neu beantragen.
Außerdem wichtig: Wann durftest du wieder fahren? Hast du die FE irgendwann einmal erfolglos neu beantragt? Wurde schon einmal eine MPU angeordnet?
Die Frage ist, ob noch beide Eintragungen gespeichert sind, oder ob der Verstoß von 1999 inzwischen getilgt ist. Wenn der Verstoß noch verwertbar ist, ist vor Neuerteilung eine MPU fällig.
Am besten schreibst du vollständig auf: - Wann hast du welche Verstöße begangen? (Bitte auch alle Verstöße ohne Alkohol) - Wann und wozu bist du verurteilt worden bzw. welche Bußgeldbescheide hast du bekommen? - Wann kam andere Post "vom Amt", z.B. Entzug oder Versagung der FE? - Wann hast du was beantragt, z.B. Neuerteilung? Was ist daraufhin passiert?
Ach ja: Kannst du bitte in diesem Thread hier schreiben und nicht immer neue Themen aufmachen?
>>>>>alkohol am steuer,wiederholungsfall,2 mal mit alkohol am steuer von der polizei angehalten worden könnt ihr was dazu sagen ? >>>>das erste mal 1999 mit 1.04 % >>>>das zweite mal 2003 mit 1.33% >> >> >>Hast du beim ersten Verstoß nur ein Fahrverbot bekommen oder wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen? > >Zur Orientierung: Bei einem Fahrverbot war der Führerschein für bis zu 3 Monate weg, du hast ihn danach ohne weiteres zurückbekommen. Bei einem Entzug der FE war der Schein für mindestens 6 Monate weg und du mustest ihn danach neu beantragen. > >Außerdem wichtig: Wann durftest du wieder fahren? Hast du die FE irgendwann einmal erfolglos neu beantragt? Wurde schon einmal eine MPU angeordnet? > >Die Frage ist, ob noch beide Eintragungen gespeichert sind, oder ob der Verstoß von 1999 inzwischen getilgt ist. Wenn der Verstoß noch verwertbar ist, ist vor Neuerteilung eine MPU fällig. > >Am besten schreibst du vollständig auf: >- Wann hast du welche Verstöße begangen? (Bitte auch alle Verstöße ohne Alkohol) >- Wann und wozu bist du verurteilt worden bzw. welche Bußgeldbescheide hast du bekommen? >- Wann kam andere Post "vom Amt", z.B. Entzug oder Versagung der FE? >- Wann hast du was beantragt, z.B. Neuerteilung? Was ist daraufhin passiert? > > >Ach ja: Kannst du bitte in diesem Thread hier schreiben und nicht immer neue Themen aufmachen?
>das erste mit alkohol war 1999 mit 1,03%,da habe ich 18 monate fahrverbot vom gericht gekriegt und eine gelg strafe von 1800 D-Mark >das zweite mal war es 2003 mit 1,33%,da war es auch 18 monate und eine geldstrafe 3000 euro >1996 drei monate wegen falsch überholen mit einer gelgstrafe 1500 D-Mark >Im April habe ich den neuen führerschein beantragt,das verkehrsamt wollte erst nur ein sehtest haben und jetzt wollen die eine MPU haben
>das erste mit alkohol war 1999 mit 1,03%,da habe ich 18 monate fahrverbot vom gericht gekriegt und eine gelg strafe von 1800 D-Mark
Hast du nach den 18 Monaten die FE sofort wieder beantragt? Wann hast du sie erteilt (ausgehändigt) bekommen? Das genaue Datum ist für dich sehr wichtig!
>das zweite mal war es 2003 mit 1,33%,da war es auch 18 monate und eine geldstrafe 3000 euro
Du hast die FE seither nicht beantragt? Das klingt ganz gut für dich ...
>1996 drei monate wegen falsch überholen mit einer gelgstrafe 1500 D-Mark
Das ist nicht mehr verwertbar - gut für dich.
>Im April habe ich den neuen führerschein beantragt,das verkehrsamt wollte erst nur ein sehtest haben und jetzt wollen die eine MPU haben
Diese MPU ist (mangels Vorbereitung) im Moment praktisch nicht zu bestehen. Du solltest den Antrag daher zurückziehen. Es ist SEHR wichtig, dass der Antrag nicht abgelehnt wird, sondern dass du ihn SELBST zurückziehst.
Der Verstoß von 1999 wird 10 Jahre nach Neuerteilung getilgt. Abhängig davon, wann das war (s.o.), musst du entscheiden, ob du das abwartest oder ob du dich auf die MPU vorbereitest. Bevor du einen neuen Antrag stellst, solltest du beim KBA eine Selbstauskunft einholen (www.kba.de, rechts oben unter dem Bild mit dem Marienkäfer), kostet eine Briefmarke, dauert ca. 10 Tage. Sobald dort nur noch der Verstoß von 2003 steht, bekommst du deine FE i.d.R. auch ohne MPU wieder.
>alkohol am steuer,wiederholungsfall,2 mal mit alkohol am steuer von der polizei angehalten worden könnt ihr was dazu sagen ?
ja, man fährt nicht, wenn man was getrunken hat! Du gefährdest mit deinem Verhalten nicht nur dich, sondern auch andere!! Nimm dir das nächste mal ein Taxi!
>alkohol am steuer,wiederholungsfall,2 mal mit alkohol am steuer von der polizei angehalten worden könnt ihr was dazu sagen ?
auch ich habe dazu eine frage. mein bekannter hat im dezember 2000 seinen führerschein für 10,5 monate bei 1,44 promille weggenommen bekommen. mit recht natürlich. jetzt ist er im mai 2010 mit 1,1 promille erwischt worden. die polizei hat den führerschein geich behalten. mit was hat er zu rechnen???