Führerschein

  • Führerschein
     Zigenpeter
      schrieb am Montag, 1. März 2010
    Hallo

    ich habe da mal eine ganze Doofe Frage ! Und zwar habe ich meinen A1 und meinen B bei einer Fahrschule hier im Dorf gemacht und war sehr zufrieden mit Preis / Leistung !!

    Jetzt habe ich mir in den Kopfgesetz das ich meinen A nachhole !

    Problem dabei ist nur das meinen Hauptwohnsitz wegen des Studium vor 1 Jahr in eine Größere Stadt in einem anderen Bundesland verlegt habe. Und nur noch mein Nebenwohnsitz in unserem Dorf gemeldet ist !!

    Die Frage nun ist darf ich meinen Führerschein auch wieder in meinem Dorf machen ohne das ich meinen Wohnsitzt ummelde ? würde ihn gern im sommer in den Semesterferien machen !!


    MFG
  • Thema
    Re: Führerschein
    Autor
      Matze22
      schrieb am Montag, 1. März 2010
    Text
    >Die Frage nun ist darf ich meinen Führerschein auch wieder in meinem Dorf machen ohne das ich meinen Wohnsitzt ummelde ?

    Das ist nicht möglich. Du musst deinen Antrag an deinem Hauptwohnsitz abgeben und folglich den Führerschein auch dort machen.

    Grundlage ist § 73 (2) FeV
    http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_73.php

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 1. März 2010
    Text
    >Das ist nicht möglich. Du musst deinen Antrag an deinem Hauptwohnsitz abgeben und folglich den Führerschein auch dort machen.
    >
    >Grundlage ist § 73 (2) FeV

    Darin ist nur geregelt, welche FEB für den Antrag zuständig ist. Die Prüfung wird zwar grundsätzlich auch dort durchgeführt, die FEB kann aber Ausnahmen zulassen (§17 Abs. 3 FeV). Einige machen sowas relativ anstandslos mit, andere (z.B. HH hat da einen ziemlichen Ruf ...) eben nicht.

    Also einfach nachfragen - und zwar bevor du dich in irgendeiner Fahrschule in Kosten stürzt. Am besten beantragst du die FE so früh wie möglich, um dann vor dem Beginn der Ausbildung den Prüfauftrag für TÜV/DEKRA zu haben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 2. März 2010
    Text
    Hallo!

    >Das ist nicht möglich.
    Das sehe ich anders.

    >Du musst deinen Antrag an deinem Hauptwohnsitz abgeben ...
    Diese Aussage stimmt.

    >und folglich den Führerschein auch dort machen.
    Nicht unbedingt! Die Behörde kann einen vom Hauptwohnsitz abweichenden Prüfungsort zulassen. Und "Semesterferien" ist ein sehr guter Grund dafür. Vereinbare mit der Fahrschule, dass du die Anmeldegebühr erst zahlen musst, wenn der Führerscheinantrag erfolgreich durch ist. Dann gibst du den Antrag ab und erklärst dem Sachbearbeiter, warum du Ausbildung und Prüfung nicht am Hauptwohnsitz machen willst.
    Sollte die Genehmigung nicht erteilt werden, kannst du dir immer noch eine Fahrschule an deinem Studienort suchen oder Haupt- und Nebenwohnsitz tauschen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein
    Autor
      Joe27
      schrieb am Dienstag, 2. März 2010
    Text
    Oder man wandert aus in ein Land ohne Meldepflicht. ;-)

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