Führerschein

  • Führerschein
     W211
      schrieb am Montag, 17. März 2008
    Wenn man den B17 Schein hat und 18 Jahre wird muss man den dann alten B17 Schein wieder zürck geben, und wo muss man sich denn neuen Schein Holen und wie lange nach dem Geburtstag bekommt man den Schein.
    Vielen Dank im Vorraus
  • Thema
    Re: Führerschein
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 17. März 2008
    Text
    beim sva abgeben und führerschein mitnehmen.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein
    Autor
      rine
      schrieb am Dienstag, 18. März 2008
    Text
    noch ergänzend...........

    deine BF17 Prüfbescheinigung gilt noch bis zu 8 Wochen nach deinem Geburtstag.

    also umtauschen, oder wenn du es beantragt hast (was bei uns hier 5EUR kostet), wird dir der FS zugeschickt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 18. März 2008
    Text
    >noch ergänzend...........
    >
    >deine BF17 Prüfbescheinigung gilt noch bis zu 8 Wochen nach deinem Geburtstag.
    >
    falsch, sind 3 monate

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein
    Autor
      makromann
      schrieb am Dienstag, 18. März 2008
    Text
    Kurze Frage dazu:


    Also bedeutet das, dass wenn ich zum Beispiel am 20. August 18 werde ich am 19 ALLEINE mit der pinken Prüfbescheinigung herumfahren darf ? Oder muss ich dann zum SVA und mir dort die Karte holen ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 18. März 2008
    Text
    >Kurze Frage dazu:
    >
    >
    >Also bedeutet das, dass wenn ich zum Beispiel am 20. August 18 werde ich am 19 ALLEINE mit der pinken Prüfbescheinigung herumfahren darf ? Oder muss ich dann zum SVA und mir dort die Karte holen ?

    wenn du am 20. geburtstag hast und am 19. ohne begleitung fährst, wird dir der "zettel" abgenommen und du bekommst strafe + aufbauseminar und du bekommst am 20. keine "karte".

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein
    Autor
      makromann
      schrieb am Dienstag, 18. März 2008
    Text
    >>Kurze Frage dazu:
    >>
    >>
    >>Also bedeutet das, dass wenn ich zum Beispiel am 20. August 18 werde ich am 19 ALLEINE mit der pinken Prüfbescheinigung herumfahren darf ? Oder muss ich dann zum SVA und mir dort die Karte holen ?
    >
    >wenn du am 20. geburtstag hast und am 19. ohne begleitung fährst, wird dir der "zettel" abgenommen und du bekommst strafe + aufbauseminar und du bekommst am 20. keine "karte".
    >
    >holger



    Oh, Sorry, Zahlendreher -.- ich meinte es andersherum. Also ich bin gestern 18. geworden und heute fahre ich alleine mit der pinken Prüfbescheinigung herum ( mal angenommen ich hätte keine Zeit mir die richtige Karte zu holen)


    Darf ich das dann machen ? Oder ist das dann auch fahren ohne Betriebserlaubnis ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 18. März 2008
    Text
    >
    >Oh, Sorry, Zahlendreher -.- ich meinte es andersherum. Also ich bin gestern 18. geworden und heute fahre ich alleine mit der pinken Prüfbescheinigung herum ( mal angenommen ich hätte keine Zeit mir die richtige Karte zu holen)
    >
    >
    >Darf ich das dann machen ? Oder ist das dann auch fahren ohne Betriebserlaubnis ?


    betriebserlaubnis hat was mit deinem auto zu tun, du meinst fahren ohne führerschein. wenn du 18 bist, darfst du noch 3 monate mit deinem "zettel" rumfahren (auch ohne begleitung).

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein
    Autor
      rine
      schrieb am Dienstag, 18. März 2008
    Text
    @ Holger
    dann ist es bei euch wahrscheinlich anders.

    bei uns hier in thür. sind es definitiv 8 Wochen, die der rosa Lappen noch gültig ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein
    Autor
      makromann
      schrieb am Dienstag, 18. März 2008
    Text

    >betriebserlaubnis hat was mit deinem auto zu tun, du meinst fahren ohne führerschein. wenn du 18 bist, darfst du noch 3 monate mit deinem "zettel" rumfahren (auch ohne begleitung).
    >
    >holger




    Ich lasse es für heute mit dem Denken ;)


    Vielen Dank für deine Geduld


    PS: Das Forum ist spitze !

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein
    Autor
      rine
      schrieb am Dienstag, 18. März 2008
    Text
    Habe jetzt extra nochmals nachgeschaut, weil ich nun doch das Zweifeln kriegte,und ich will mich hier auch echt nicht rumstreiten, aber es sind und bleiben BEI UNS 8 Wochen, die die Prüfbescheinigung nach dem 18. Geb. noch gültig ist.

    o.k., ich habe das mit den 8 Wochen wohl zu sehr verallgemeinert.
    und im Begleitbuch zum BF17 steht auch "....bis zu 3 Monate gültig."

    "BIS ZU" heißt ja max.

    nachdem ich mich auch immer an diesen 3 Monaten orientierte, hat mich ein Prüfer der DEKRA eines besseren belehrt.

    Selbst auf der Prüfbescheinigung ansich steht ein Gültigkeitsdatum von noch 8 Wochen.

    Vielleicht sollten wir uns dahingehend einigen, dass es tatsächlich in den unterschiedlichen Prüfbezirken unterschiedlich gehandhabt wird.

    Besser, die Schüler fragen selbst ihren FL oder den Prüfer oder sie schauen einfach auf die Prüfbescheinigung, was bei Gültigkeitsdauer steht.

    wieder was dazu gelernt.

    LG

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