Wenn man den B17 Schein hat und 18 Jahre wird muss man den dann alten B17 Schein wieder zürck geben, und wo muss man sich denn neuen Schein Holen und wie lange nach dem Geburtstag bekommt man den Schein. Vielen Dank im Vorraus
Also bedeutet das, dass wenn ich zum Beispiel am 20. August 18 werde ich am 19 ALLEINE mit der pinken Prüfbescheinigung herumfahren darf ? Oder muss ich dann zum SVA und mir dort die Karte holen ?
>Kurze Frage dazu: > > >Also bedeutet das, dass wenn ich zum Beispiel am 20. August 18 werde ich am 19 ALLEINE mit der pinken Prüfbescheinigung herumfahren darf ? Oder muss ich dann zum SVA und mir dort die Karte holen ?
wenn du am 20. geburtstag hast und am 19. ohne begleitung fährst, wird dir der "zettel" abgenommen und du bekommst strafe + aufbauseminar und du bekommst am 20. keine "karte".
>>Kurze Frage dazu: >> >> >>Also bedeutet das, dass wenn ich zum Beispiel am 20. August 18 werde ich am 19 ALLEINE mit der pinken Prüfbescheinigung herumfahren darf ? Oder muss ich dann zum SVA und mir dort die Karte holen ? > >wenn du am 20. geburtstag hast und am 19. ohne begleitung fährst, wird dir der "zettel" abgenommen und du bekommst strafe + aufbauseminar und du bekommst am 20. keine "karte". > >holger
Oh, Sorry, Zahlendreher -.- ich meinte es andersherum. Also ich bin gestern 18. geworden und heute fahre ich alleine mit der pinken Prüfbescheinigung herum ( mal angenommen ich hätte keine Zeit mir die richtige Karte zu holen)
Darf ich das dann machen ? Oder ist das dann auch fahren ohne Betriebserlaubnis ?
> >Oh, Sorry, Zahlendreher -.- ich meinte es andersherum. Also ich bin gestern 18. geworden und heute fahre ich alleine mit der pinken Prüfbescheinigung herum ( mal angenommen ich hätte keine Zeit mir die richtige Karte zu holen) > > >Darf ich das dann machen ? Oder ist das dann auch fahren ohne Betriebserlaubnis ?
betriebserlaubnis hat was mit deinem auto zu tun, du meinst fahren ohne führerschein. wenn du 18 bist, darfst du noch 3 monate mit deinem "zettel" rumfahren (auch ohne begleitung).
>betriebserlaubnis hat was mit deinem auto zu tun, du meinst fahren ohne führerschein. wenn du 18 bist, darfst du noch 3 monate mit deinem "zettel" rumfahren (auch ohne begleitung). > >holger
Habe jetzt extra nochmals nachgeschaut, weil ich nun doch das Zweifeln kriegte,und ich will mich hier auch echt nicht rumstreiten, aber es sind und bleiben BEI UNS 8 Wochen, die die Prüfbescheinigung nach dem 18. Geb. noch gültig ist.
o.k., ich habe das mit den 8 Wochen wohl zu sehr verallgemeinert. und im Begleitbuch zum BF17 steht auch "....bis zu 3 Monate gültig."
"BIS ZU" heißt ja max.
nachdem ich mich auch immer an diesen 3 Monaten orientierte, hat mich ein Prüfer der DEKRA eines besseren belehrt.
Selbst auf der Prüfbescheinigung ansich steht ein Gültigkeitsdatum von noch 8 Wochen.
Vielleicht sollten wir uns dahingehend einigen, dass es tatsächlich in den unterschiedlichen Prüfbezirken unterschiedlich gehandhabt wird.
Besser, die Schüler fragen selbst ihren FL oder den Prüfer oder sie schauen einfach auf die Prüfbescheinigung, was bei Gültigkeitsdauer steht.