Füherscheinantrag... verfällt der?

  • Füherscheinantrag... verfällt der?
     anne4
      schrieb am Dienstag, 16. Oktober 2007
    Wie schon einmal berichtet, kann mein Sohn im Januar erst wieder die PP probieren. Wir haben ihn aber am 24.10.06 bei der Fahrschule angemeldet. Unser Fahrschullehrer meinte, wir bräuchten nichts machen, er könnte im Januar wieder 5 Stunden nehmen und die PP ablegen. Stimmt das? Seine theor. Prüfung hat er im April 07 bestanden..........also hat er bis dahin zeit , die PP zu bestehen. Richtig?
  • Thema
    Re: Füherscheinantrag... verfällt der?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 16. Oktober 2007
    Text

    Seine theor. Prüfung hat er im April 07 bestanden..........also hat er bis dahin zeit , die PP zu bestehen. Richtig?

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    Am "1. Geburtstag" der TP muss die PP gepackt sein.

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