FÜHRERSCHEINVERTRAG

  • FÜHRERSCHEINVERTRAG
     ICH :P
      schrieb am Samstag, 10. November 2012
    Ich hatte mich bei einer fahrschule angemeldet dort habe ich ungefähr 5-10 theoriestunden absolviert. ich hatte ein grundgebühren betrag von 300 euro den konnte ich aber nicht nachgehen habe 100 euro erstmal gezahlt habe aber keine unterlagen (fragebögen , buch etc) bekommen, und beim amt hatte ich mich auch nicht angemeldet für ein führerscheinantrag. so nach ungefähr 1 jahr habe ich mein führerschein in einer anderer fahrschule absoulviert.hatte meine alte fahrschule darüber auch nicht informiert bis dato haben die sich auch nicht mehr gemeldet fast (3jahre her) ich denke sie melden sich nicht weil der vertrag ja nach 1 jahr aufgelöst wird (denke ich mir mal).. so könnte es kommen das die alte fahrschule noch den restbetrag verlangen wollen würde.. ?!?! ( ich habe ja wirklich nichts in anspruch genommen habe den fahrlerer die pa stunden theorie nur "aufmerksamvoll" zugehört und aufgepasst.. ich weiß meine frage klingt echt kurios und vllt blöd .. aber sowas ist meiner freundin vor kurzem passier und daraufhin ist mir das so in den kopf gekommen .. danke!!!!
  • Thema
    Re: FÜHRERSCHEINVERTRAG
    Autor
      ICH :P
      schrieb am Sonntag, 11. November 2012
    Text
    ich muss noch was hinzufügen ich musste der fahrschule auch nicht berrichten das ich den führerschein in einer anderen fahrschule gemacht habe oder?!?

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  • Thema
    Re: Re: FÜHRERSCHEINVERTRAG
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 11. November 2012
    Text
    Aus den AGB der Fahrschulen, die du sicherlich unterschrieben hast:

    Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziffer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
    (...)
    d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoreti-schen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;

    Theoretisch kann die alte FS also 240 Euro (abzüglich der von dir anbezahlten 100€) von dir verlangen.
    Und zwar vom Jahresende des Vertragsabschluss, bis 3 Jahre später.
    Wenn du übersehen wurdest, kannst du von Glück reden. Ansonsten wird dir nur das Zahlen übrig bleiben, um die Angelegenheit nicht weiter zu verteuern.

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  • Thema
    Re: Re: Re: FÜHRERSCHEINVERTRAG
    Autor
      ICH :P
      schrieb am Sonntag, 11. November 2012
    Text
    >Aus den AGB der Fahrschulen, die du sicherlich unterschrieben hast:
    >
    >Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziffer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
    >(...)
    >d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoreti-schen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;
    >
    >Theoretisch kann die alte FS also 240 Euro (abzüglich der von dir anbezahlten 100€) von dir verlangen.
    >Und zwar vom Jahresende des Vertragsabschluss, bis 3 Jahre später.
    >Wenn du übersehen wurdest, kannst du von Glück reden. Ansonsten wird dir nur das Zahlen übrig bleiben, um die Angelegenheit nicht weiter zu verteuern.

    Okey ab 2013 wird es dan schon 3 jahre.und warum 240(340)€. Was meinen Sie mit verteuern??... danke für die ausführliche antwort

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: FÜHRERSCHEINVERTRAG
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 11. November 2012
    Text
    und warum 240(340)€. Was meinen Sie mit verteuern??... danke für die ausführliche antwort


    Grundgebühr 300 Euro
    Ein Fünftel davon sind 60 Euro. Vier Fünftel dürften berechnet werden = 240 Euro
    Abzüglich der angezahlte 100 Euro, macht ne berechtigte Restforderung von 140 Euro.
    Teurer könnte es durch Zinsen werden.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: FÜHRERSCHEINVERTRAG
    Autor
      carllson
      schrieb am Montag, 12. November 2012
    Text
    Wieso meinen eigentlich alle, dass eine Fahrschule alles andere als ein Geschäft mit Gewinnabzielungsabsicht (Meinung des Finanzamtes) ist? Wozu gibt es AGB´s. Damit die Fahrschüler sie sich so zurechtzimmern, wie es ihnen passt? Und um hinterher zu sagen: Das habe ich aber nicht gewusst?

    Die AGB´s sind ein Gerüst, an dass sich der Unternehmer, und die Kunden halten müssen. Dort ist alles von A-Z geregelt.

    Ich kann nur jedem Fahrschüler raten, AGB´s mitnehmen, und sich danach richten. Dann gibt es auch keine Überraschungen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: FÜHRERSCHEINVERTRAG
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 12. November 2012
    Text
    Deinen Ärger kann ich verstehen,@carllson.
    Ich bin auch bewusst nicht näher auf das
    **ich habe ja wirklich nichts in anspruch genommen habe den fahrlerer die pa stunden theorie nur "aufmerksamvoll" zugehört und aufgepasst.**
    eingegangen.
    Wollte mein Nervenkostüm nicht unnötig belasten und konzentrierte mich auf die eigentliche Fragestellung. ;o)

    Doch mal ganz unparteiisch:
    Würdest du nach Jahren ins FS-Büro gehen und sagen:
    "Ich bringe mal eben die 140 Euro vorbei, auf die ihr noch einen Anspruch habt."
    ?

    Der TE wollte nur erfragen, ob (bzw welche) Forderungen seitens der FS noch auf ihn zukommen können.
    Vll. rüttelt der Beitrag ja noch manchen FL wach, seine Unterlagen zu checken, bzw checken zu lassen.
    Es mag Leute geben, die dafür Geld von ihm kriegen. ;o)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: FÜHRERSCHEINVERTRAG
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Sonntag, 2. Dezember 2012
    Text
    Gute Idee, auf diese Weise mal wegen leichtfertigen Umgang mit Verträgen diese Schüler mal zur Kasse zu bitten.
    Aber wir Fahrlehrer sind eben nicht so schlimm als unser Ruf. Deshalb wird auch deine erste Fahrschule keine Forderungen mehr stellen.

    Klaus

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