Fußgängerampel (Lichtzeichenanlage)

  • Fußgängerampel (Lichtzeichenanlage)
     Stefan33
      schrieb am Dienstag, 9. November 2010
    So, noch was für die Experten!
    Stellt Euch eine Kreuzung vor. Vorfahrtstraße. Innerorts.
    Von Euch aus gesehen, hinter der Kreuzung befindet sich eine Fußgängerampel.
    Die Haltelinie befindet sich aber vor der Kreuzung. Damit man die Kreuzung bei rot nicht zustellt und der Querverkehr kreuzen kann.
    Ihr wollt nicht gerade aus fahren sondern an der Kreuzung links abbiegen und habt mit der Ampel eigentlich nichts zu tun.
    Die Haltelinie ist aber bis zur Fahrbahnmitte durchgezogen, also keine Wartelinie.....
    Halten oder links abbiegen???
    ;-)
    LG Stefan
  • Thema
    Re: Fußgängerampel (Lichtzeichenanlage)
    Autor
      kampino
      schrieb am Mittwoch, 10. November 2010
    Text
    Hallo.

    Die StVO sagt:

    Haltlinie
    Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an:
    Fahrzeugführer müssen hier halten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die ein- gefahren werden soll (Sichtlinie), erneut zu halten.

    Folglich ist an der roten Ampel an der Haltlinie zu halten. Egal wo sie sich befindet. Ein Abbiegen ist somit nicht erlaubt, wenn ich dazu die Haltlinie überfahren muss.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fußgängerampel (Lichtzeichenanlage)
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Mittwoch, 10. November 2010
    Text
    dito

    gibt es einen langen thread im vp drüber.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fußgängerampel (Lichtzeichenanlage)
    Autor
      Stefan33
      schrieb am Donnerstag, 11. November 2010
    Text
    Gibt es hierzu auch andere Meinungen???

    Ich bin nämlich der Meinung, dass einen Links- bzw. Rechtsabbieger die Lichtzeichenanlage überhaupt nicht tangiert!!
    Die Haltelinie ist für die, die geradeaus fahren und den Bereich des Fußgängerüberweges befahren, die anderen betrifft es überhaupt nicht!
    Wo ist das Zeichen (Verkehrszeichen / Lichtzeichen) dass einem das weiterfahren nach rechts bzw. links verbietet???

    Haltelinie ohne Ampel, ist wie Zz 1020-20 "Anlieger frei" ohne Zeichen 250

    LG Stefan

    PS: Wenn vor einem Bahnübergang eine Straße rechts abgeht, darf ich dann bei geschlossener Schranke abbiegen oder muss ich warten bis der Zug durch ist, die Schranken geöffnet sind und die Lichtzeichenanlage erloschen ist?? Auch hier ist natürlich die Haltelinie vor der Einmündung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fußgängerampel (Lichtzeichenanlage)
    Autor
      Ck1.1
      schrieb am Donnerstag, 11. November 2010
    Text
    Es gibt diverse Gerichtsurteile die aussagen, dass die vorgezogene Haltlinie zum Schutzbereich der Kreuzung gehört und damit bei Rot auch als Abbieger zu halten ist. Wenn ich Zeit und Lust habe Suche ich mal was heraus.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fußgängerampel (Lichtzeichenanlage)
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 11. November 2010
    Text
    >Gibt es hierzu auch andere Meinungen???

    Wahrscheinlich schon, aber nicht von mir.


    >Ich bin nämlich der Meinung, dass einen Links- bzw. Rechtsabbieger die Lichtzeichenanlage überhaupt nicht tangiert!!

    Zunächst halte ich mich an den Wortlaut der StVO. Dort steht im § 37 Abs. 2 Nr. 1 ganz eindeutig: "Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung"." Das könnte nicht eindeutiger sein. Streiten kann man sich höchstens, was man in Nr. 2 unter "entsprechend" verstehen darf.


    >Die Haltelinie ist für die, die geradeaus fahren und den Bereich des Fußgängerüberweges befahren, die anderen betrifft es überhaupt nicht!

    Die Haltlinie gehört zur Ampel und die Ampel betrifft (s.o.) alle.


    >Wo ist das Zeichen (Verkehrszeichen / Lichtzeichen) dass einem das weiterfahren nach rechts bzw. links verbietet???

    Die Ampel hinter der Kreuzung. Ich kenne zumindest keine Vorschrift (mit Außenwirkung für den Verkehrsteilnehmer), die verbietet, die Ampel erst hinter der Kreuzung aufzustellen.


    Wenn an dieser Kreuzung das Abbiegen bei rot zulässig werden soll, müssen mindestens Pfeile in den Signalfeldern der Ampel vorhanden sein, besser wären zusätzlich(!) noch nicht signalisierte Abbiegespuren.

    >Haltelinie ohne Ampel, ist wie Zz 1020-20 "Anlieger frei" ohne Zeichen 250

    Der Vergleich hinkt. Ampel und Haltlinie sind nicht so untrennbar, wie ein VZ und seine ZZ. Das erinnernt mich aber an eine weitere Möglichkeit, das Abbiegen zu erlauben: Sind zwei Haltlinien markiert - eine unmittelbar vor der Fußgängerfurt und eine vor der Kreuzung - darf man auch abbiegen. Die Haltlinie vor der Kreuzung wäre dann dein "herrenloses" 1020-30. Sie ist dann übrigens genauso unzulässig. Korrekt müsste man dann eine Wartelinie markieren.


    >PS: Wenn vor einem Bahnübergang eine Straße rechts abgeht, darf ich dann bei geschlossener Schranke abbiegen oder muss ich warten bis der Zug durch ist, die Schranken geöffnet sind und die Lichtzeichenanlage erloschen ist?? Auch hier ist natürlich die Haltelinie vor der Einmündung.

    Und auch hier darf man nicht abbiegen, falls es keine Pfeile in den Signalfeldern gibt. In § 19 StVO heißt es dazu:

    "Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn

    1. sich ein Schienenfahrzeug nähert,
    2. rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,
    3. die Schranken sich senken oder geschlossen sind,
    4. ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder
    5. ein hörbares Signal wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges ertönt.

    Hat das rote Blinklicht oder das rote Lichtzeichen die Form eines Pfeiles, hat nur zu warten, wer in der Richtung des Pfeiles fahren will. Das Senken der Schranken kann durch Glockenzeichen angekündigt werden."

    Dort steht nicht, dass man die Zeichen nur beachten muss, wenn man tatsächlich über den BÜ fahren will.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fußgängerampel (Lichtzeichenanlage)
    Autor
      Stefan33
      schrieb am Freitag, 12. November 2010
    Text
    >Zunächst halte ich mich an den Wortlaut der StVO. Dort steht im § 37 Abs. 2 Nr. 1 ganz eindeutig: "Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung"." Das könnte nicht eindeutiger sein. Streiten kann man sich höchstens, was man in Nr. 2 unter "entsprechend" verstehen darf.

    Du weisst auch, dass hier Ampeln gemeint sind, die auch vor der Kreuzung stehen und somit die Kreuzung regeln???


    >Die Haltlinie gehört zur Ampel und die Ampel betrifft (s.o.) alle.

    Die Ampel gehört zur Füßgängerfurt und betrifft nur die, die dort drüber fahren.

    >Die Ampel hinter der Kreuzung. Ich kenne zumindest keine Vorschrift (mit Außenwirkung für den Verkehrsteilnehmer), die verbietet, die Ampel erst hinter der Kreuzung aufzustellen.

    Alles was hinter der Kreuzung steht, betrifft den Bereich hinter der Kreuzung. Ich finde das ist sehr leicht zu verstehen.

    Eine Baustellenampel steht auch nicht hinter der Baustelle.
    >
    >
    >Wenn an dieser Kreuzung das Abbiegen bei rot zulässig werden soll, müssen mindestens Pfeile in den Signalfeldern der Ampel vorhanden sein, besser wären zusätzlich(!) noch nicht signalisierte Abbiegespuren.

    Ich glaube Du hast nicht verstanden das die Ampel mit dieser Kreuzung nichts zu tun hat. Die Haltelinie sagt nur dem geradeaus fahrenden, hier zu halten, wenn sie rot ist. Warum muss ich wohl nicht erklären. Hat absolut nichts mit der Querstraße zu tun.
    >
    >
    >Und auch hier darf man nicht abbiegen, falls es keine Pfeile in den Signalfeldern gibt.

    Was soll das für ein Pfeil sein. Geradeaus???


    >
    >Hat das rote Blinklicht oder das rote Lichtzeichen die Form eines Pfeiles, hat nur zu warten, wer in der Richtung des Pfeiles fahren will. Das Senken der Schranken kann durch Glockenzeichen angekündigt werden."
    >
    >Dort steht nicht, dass man die Zeichen nur beachten muss, wenn man tatsächlich über den BÜ fahren will.

    Also wenn ein Pfeil drin ist müssen die anderen nicht warten???

    Du wirst mir recht geben, dass man für geradeaus keinen Pfeil braucht?? oder???

    Wenn beim Rechtsabbiegen ein Bahnübergang kommt, müssen geradeaus fahrende nicht warten?? stimmts???

    Dann müssen im Umkehrschluss auch Abieger nicht warten, wenn geradeaus rot ist!!!

    Wo bleibt die Logik???
    LG Stefan

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fußgängerampel (Lichtzeichenanlage)
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 13. November 2010
    Text
    >>Zunächst halte ich mich an den Wortlaut der StVO. Dort steht im § 37 Abs. 2 Nr. 1 ganz eindeutig: "Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung"." Das könnte nicht eindeutiger sein. Streiten kann man sich höchstens, was man in Nr. 2 unter "entsprechend" verstehen darf.
    >
    >Du weisst auch, dass hier Ampeln gemeint sind, die auch vor der Kreuzung stehen und somit die Kreuzung regeln???

    Lies dir doch bitte noch einmal den genauen Wortlaut des § 37 StVO durch - und zwar ohne Bilder von tatsächlichen Kreuzungen vor dem geistigen Auge und ohne unbedingt deine Sicht der Dinge herauslesen zu wollen.

    Dort steht kein einziges Wort davon, dass die Ampeln vor der Kreuzung stehen, es ist nur von "An Kreuzungen" die Rede. Außerdem steht nichts davon, dass sie nur für bestimmte Teile der Verkehrsführung gelten. Dass es keine Rolle spielt, was gemeint ist, weißt du sicher selbst.

    Die beschriebene Ampel steht jedenfalls an einer Kreuzung und weitere Voraussetzungen braucht Abs. 2 Nr. 1 nicht.


    >>Die Haltlinie gehört zur Ampel und die Ampel betrifft (s.o.) alle.
    >
    >Die Ampel gehört zur Füßgängerfurt und betrifft nur die, die dort drüber fahren.

    S.o., die Ampel gehört genauso auch zur Kreuzung.


    >Alles was hinter der Kreuzung steht, betrifft den Bereich hinter der Kreuzung. Ich finde das ist sehr leicht zu verstehen.

    Leicht zu verstehen schon, aber trotzdem falsch. Du vergisst, dass Lichtzeichen keine Verkehrszeichen i.S.d. § 39 sind und daher die Regeln der §§ 40 bis 42 bezüglich dem Aufstellort (einfach gesagt: gilt wo steht) nicht gelten. Einen dieser Fälle nennt der § 37 ganz explizit:

    "Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben". Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können."

    Diesen Räumpfeil passiere ich als Abbieger nie - und trotzdem gilt er für mich.


    >Eine Baustellenampel steht auch nicht hinter der Baustelle.

    Nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich: Steht diese Ampel an einer Kreuzung? Hat sie eine Haltlinie?

    Aber selbst wenn die Situation vergleichbar sein sollte: Wenn an Kreuzungen rot "Halt vor der Kreuzung" anordnet (§ 37 Abs. 2 Nr. 1), dann ordnet an einer Baustelle rot "entsprechend" (Nr. 2) an, dass vor der Baustelle zu halten ist.

    Sichtbar muss die Ampel natürlich trotzdem sein (Verwaltungsakt, Kenntnis, usw.), aber das ist ja ein ganz anderes Problem.


    >>Und auch hier darf man nicht abbiegen, falls es keine Pfeile in den Signalfeldern gibt.
    >
    >Was soll das für ein Pfeil sein. Geradeaus???

    Ja.


    >>Hat das rote Blinklicht oder das rote Lichtzeichen die Form eines Pfeiles, hat nur zu warten, wer in der Richtung des Pfeiles fahren will. Das Senken der Schranken kann durch Glockenzeichen angekündigt werden."
    >>
    >>Dort steht nicht, dass man die Zeichen nur beachten muss, wenn man tatsächlich über den BÜ fahren will.
    >
    >Also wenn ein Pfeil drin ist müssen die anderen nicht warten???

    Richtig, steht da ganz ausdrücklich.


    >Du wirst mir recht geben, dass man für geradeaus keinen Pfeil braucht?? oder???

    Nein, da gebe ich dir nicht recht. Vollscheiben gelten für alle Fahrtrichtungen, Signalgeber mit Pfeilen nur für die angezeigte Richtung. Wenn ich will, dass eine Ampel nur(!) für geradeaus gilt, brauche ich den Pfeil. Für BÜ steht das in meinem Zitat, für Ampeln steht das wieder einmal in § 37 Abs. 2 Nr. 2 StVO entsprechend:

    "Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an."

    und

    "Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben"."


    >Wenn beim Rechtsabbiegen ein Bahnübergang kommt, müssen geradeaus fahrende nicht warten?? stimmts???

    Das kommt dara

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fußgängerampel (Lichtzeichenanlage)
    Autor
      Stefan33
      schrieb am Samstag, 13. November 2010
    Text
    >Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können."
    >Diesen Räumpfeil passiere ich als Abbieger nie - und trotzdem gilt er für mich.

    Dieser Grünpfeil ist aber nie rot!!!! Das wird jetzt hier fast niemand verstehen.
    Dieser Pfeil ist nur eine zusätzliche Hilfe um den Linksabbiegern zu "sagen", dass der Gegenverkehr jetzt rot hat. Ich dürfte auch abbiegen, wenn dieser Pfeil noch nicht an ist bzw. grün ist!! Wenn kein Gegenverkehr kommt kann ich fahren!!! oder nicht???
    Schließlich ist meine Ampel ja grün... und ich meine die Ampel die diese Kreuzung regelt.... und die steht vor der Kreuzung...

    Aber egal.... ich danke Dir sehr für Deine Mühe !!!

    LG Stefan

    Euch allen ein schönes Wochenende :-)
    Lasst die Sonne in Euer Herz... ;-)
    Let the sunshine in your heart

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