>>Zunächst halte ich mich an den Wortlaut der StVO. Dort steht im § 37 Abs. 2 Nr. 1 ganz eindeutig: "Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung"." Das könnte nicht eindeutiger sein. Streiten kann man sich höchstens, was man in Nr. 2 unter "entsprechend" verstehen darf.
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>Du weisst auch, dass hier Ampeln gemeint sind, die auch vor der Kreuzung stehen und somit die Kreuzung regeln???
Lies dir doch bitte noch einmal den genauen Wortlaut des § 37 StVO durch - und zwar ohne Bilder von tatsächlichen Kreuzungen vor dem geistigen Auge und ohne unbedingt deine Sicht der Dinge herauslesen zu wollen.
Dort steht kein einziges Wort davon, dass die Ampeln vor der Kreuzung stehen, es ist nur von "An Kreuzungen" die Rede. Außerdem steht nichts davon, dass sie nur für bestimmte Teile der Verkehrsführung gelten. Dass es keine Rolle spielt, was gemeint ist, weißt du sicher selbst.
Die beschriebene Ampel steht jedenfalls an einer Kreuzung und weitere Voraussetzungen braucht Abs. 2 Nr. 1 nicht.
>>Die Haltlinie gehört zur Ampel und die Ampel betrifft (s.o.) alle.
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>Die Ampel gehört zur Füßgängerfurt und betrifft nur die, die dort drüber fahren.
S.o., die Ampel gehört genauso auch zur Kreuzung.
>Alles was hinter der Kreuzung steht, betrifft den Bereich hinter der Kreuzung. Ich finde das ist sehr leicht zu verstehen.
Leicht zu verstehen schon, aber trotzdem falsch. Du vergisst, dass Lichtzeichen keine Verkehrszeichen i.S.d. § 39 sind und daher die Regeln der §§ 40 bis 42 bezüglich dem Aufstellort (einfach gesagt: gilt wo steht) nicht gelten. Einen dieser Fälle nennt der § 37 ganz explizit:
"Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben". Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können."
Diesen Räumpfeil passiere ich als Abbieger nie - und trotzdem gilt er für mich.
>Eine Baustellenampel steht auch nicht hinter der Baustelle.
Nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich: Steht diese Ampel an einer Kreuzung? Hat sie eine Haltlinie?
Aber selbst wenn die Situation vergleichbar sein sollte: Wenn an Kreuzungen rot "Halt vor der Kreuzung" anordnet (§ 37 Abs. 2 Nr. 1), dann ordnet an einer Baustelle rot "entsprechend" (Nr. 2) an, dass vor der Baustelle zu halten ist.
Sichtbar muss die Ampel natürlich trotzdem sein (Verwaltungsakt, Kenntnis, usw.), aber das ist ja ein ganz anderes Problem.
>>Und auch hier darf man nicht abbiegen, falls es keine Pfeile in den Signalfeldern gibt.
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>Was soll das für ein Pfeil sein. Geradeaus???
Ja.
>>Hat das rote Blinklicht oder das rote Lichtzeichen die Form eines Pfeiles, hat nur zu warten, wer in der Richtung des Pfeiles fahren will. Das Senken der Schranken kann durch Glockenzeichen angekündigt werden."
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>>Dort steht nicht, dass man die Zeichen nur beachten muss, wenn man tatsächlich über den BÜ fahren will.
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>Also wenn ein Pfeil drin ist müssen die anderen nicht warten???
Richtig, steht da ganz ausdrücklich.
>Du wirst mir recht geben, dass man für geradeaus keinen Pfeil braucht?? oder???
Nein, da gebe ich dir nicht recht. Vollscheiben gelten für alle Fahrtrichtungen, Signalgeber mit Pfeilen nur für die angezeigte Richtung. Wenn ich will, dass eine Ampel nur(!) für geradeaus gilt, brauche ich den Pfeil. Für BÜ steht das in meinem Zitat, für Ampeln steht das wieder einmal in § 37 Abs. 2 Nr. 2 StVO entsprechend:
"Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an."
und
"Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben"."
>Wenn beim Rechtsabbiegen ein Bahnübergang kommt, müssen geradeaus fahrende nicht warten?? stimmts???
Das kommt dara